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# taz.de -- Bayerische Polizei an der Landesgrenze: Ohne Befugnisse
> Auch für den bayerischen Grenzschutz ist die Bundespolizei zuständig,
> sagt der Verfassungsgerichtshof. Es ist ein Rückschlag für Söders
> Prestigeprojekt.
Bild: Steht da: bayerischer Grenzpolizist
München taz | Bayern durfte zwar [1][eine eigene Grenzpolizei] einrichten,
diese darf aber keine grenzpolizeilichen Befugnisse haben. Das entschied am
Freitag der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München. Eine Klage der
bayerischen Grünen hatte damit teilweise Erfolg.
Für den Grenzschutz ist in Deutschland die Bundespolizei zuständig, die bis
2005 Bundesgrenzschutz hieß. Bayern hat 2018 jedoch als erstes und einziges
Bundesland eine eigene bayerische Grenzpolizei eingeführt. Der damals neue
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kündigte dies gleich in seiner ersten
Kabinettssitzung im März 2018 an. Im Juli 2018 nahm die neue Grenzpolizei
ihren Dienst auf – als Teil der Landespolizei mit eigenem Abzeichen. Die
zunächst 500 Beamten sollen bis zum Jahr 2023 auf 1.000 Beamte aufgestockt
werden.
Die Einführung der Grenzpolizei war 2018 ein hochpolitischer Akt. Es war
der Sommer, in dem die CSU offen gegen Kanzlerin Merkels Flüchtlingspolitik
rebellierte und die Zurückweisung fast aller Flüchtlinge an der Grenze
forderte.
Söder wollte sich vor der bayerischen Landtagswahl im Herbst 2018 mit
konservativen Positionen profilieren. Hierzu gehörte auch eine Verschärfung
des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) und die Vorgabe, dass im Eingangsbereich
jeder Landesbehörde ein Kreuz hängen muss.
## Konflikt mit der Bundespolizei
Dass nun aber die bayerische Grenzpolizei im Alleingang die bayerischen
Grenzen schließt, verhinderte ausgerechnet der damalige CSU-Chef Horst
Seehofer. Als Bundesinnenminister ist er nämlich auch für die Bundespolizei
zuständig. Im Juli 2018 stellte er in einer Vereinbarung mit Bayern klar,
dass die bayerische Grenzpolizei „nur auf Anforderung oder mit Zustimmung“
der Bundespolizei eigene Grenzkontrollen durchführen kann. Für
Zurückweisungen von Ausländern soll ausschließlich die Bundespolizei
zuständig sein. Die bayerischen Grünen klagten 2019 dennoch gegen die
weitergehenden Änderungen im bayerischen Polizeirecht – und erhielten nun
vom bayerischen Verfassungsgerichtshof teilweise Recht. Zwar durfte Bayern
eine eigene Grenzpolizei einrichten. Der Landtag durfte der Grenzpolizei
aber keine eigenständigen grenzpolizeilichen Befugnisse zuweisen. Denn
hierfür habe der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz. Das eher
CSU-freundliche bayerische Verfassungsgericht konnte an diesem Punkt kaum
anders entscheiden, denn das Bundesverfassungsgericht hatte bereits Ende
2018 in einem anderen Verfahren festgestellt, dass Bayern keine Gesetze zum
Grenzschutz beschließen darf. Das Urteil ist nun zwar peinlich für Söder
und die CSU. Praktisch ändert sich aber nichts. Wie schon bisher kümmert
sich die bayerische Grenzpolizei vor allem um die grenznahe Fahndung, die
so genannte Schleierfahndung, im Korridor von 30 Kilometern zur Grenze.
Gelegentlich hilft die Grenzpolizei auch der Bundespolizei bei
Grenzkontrollen. Nach der Verkündung des Urteils im bayerischen
Justizpalast sagten sowohl Katharina Schulze, die Fraktionsvorsitzende der
Grünen, als auch Tobias Reiß, der parlamentarische Geschaftsführer der
CSU-Fraktion, sie seien sehr zufrieden mit der Entscheidung der bayerischen
Verfassungsrichter. (Az Vf.10-VIII-19)
28 Aug 2020
## LINKS
[1] /Rechtsgutachten-zu-Grenzkontrollen/!5541063
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Bayern
Bundespolizei
Grenzkontrollen
Markus Söder
Schwerpunkt Coronavirus
Fluchtrouten
Grenzschutz
Bayern
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