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# taz.de -- Deutsche Wohnen & Co enteignen zulässig: Sozialismus kann kommen
> Die Abstimmung über die Enteignung von Immobilienfirmen ist zulässig.
> Entschieden werden könnte über das Volksbegehren im Herbst 2021.
Bild: Sind die Hundstage bald vorbei? Das Berliner Enteignungs-Volksbegehren is…
Berlin taz | Das Volksbegehren Deutsche Wohnen und Co. enteignen ist
rechtlich zulässig. Die juristische Prüfung der Innenverwaltung von Andreas
Geisel (SPD) ist abgeschlossen, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte.
Der Senat hat nun 15 Tage Zeit, eine Stellennahme zum Volksbegehren
abzugeben. Danach muss sich das Parlament innerhalb von vier Monaten mit
der Enteignungsfrage befassen. Rouzbeh Taheri vom Volksbegehren sagte der
taz: „Mitte Februar bis Anfang März wollen wir in die nächste Stufe gehen
und Unterschriften sammeln.“
Ein Volksentscheid zur Bundestagswahl im September 2021 scheint damit
möglich, wenn es der Initiative gelingt, die für einen Volksentscheid
erforderlichen rund 170.000 Unterschriften zu sammeln. „Wir freuen uns,
dass die unendliche Geschichte endlich ein Ende hat“, sagte Taheri. „Das
Ergebnis war uns klar. Wir hatten nie Zweifel, das unsere Initiative
rechtlich zulässig ist.“ Die Klage gegen die lange Prüfdauer ziehe das
Bündnis nun zurück, weil sie gegenstandslos geworden sei.
In der [1][Pressemitteilung] des Senats dazu heißt es, dass das Anliegen
des Volksbegehrens mit Bundesrecht vereinbar sei. Eine inhaltliche
Bewertung sei damit allerdings nicht verbunden. Zudem gebe es noch
materiell-rechtliche Bedenken mit Blick auf die Eigentumsgarantie nach
Artikel 14 Grundgesetz, weil im Beschlussentwurf noch tragfähige
Begründungen für die Auswahl der Wohnungen sowie Härtefallregelungen
fehlten.
Zudem enthalte der Beschlussentwurf keinen Vorschlag zur
Entschädigungshöhe. Gleichwohl sei nicht ausgeschlossen, dass „ein
verfassungsmäßiger Entwurf für ein Vergesellschaftungsgesetz vorgelegt
werden könnte.“ Es kann nach Auffassung der Innenverwaltung also ein
wasserdichtes Enteignungsgesetz geben.
## Vergesellschaftung gegen Mietenwahnsinn
Die Volksinitiative zielt angesichts der großen Wohnungsnot in Berlin
darauf ab, private Immobilienfirmen mit mehr als 3.000 Wohnungen zu
enteignen und in kommunalen Besitz zu überführen. 57.000 gültige
Unterschriften für einen Antrag auf ein Volksbegehren hatte die Initiative
vergangenes Jahr der Innenverwaltung überreicht. Erforderlich sind dafür
lediglich 20.000. Möglich sind Enteignungen nach Artikel 15 Grundgesetz.
Die Kosten würden sich je nach Schätzung auf 7 bis 37 Milliarden Euro
belaufen. Nach einer [2][Studie der Rosa-Luxemburg-Stiftung] wären von der
Enteignungsforderung rund 250.000 Wohnungen betroffen.
441 Tage hat die rechtliche Prüfung durch den Senat am Ende gedauert. Die
Volksinitiative, aber auch Linke und Grüne hatten Innensenator Geisel immer
wieder Verschleppung des Volksbegehrens vorgeworfen. Der ursprüngliche
Beschlusstext des Volksbegehrens wurde vor Abschluss der Prüfung in
Verhandlungen mit den Juristen der Innenverwaltung noch leicht abgeändert.
Die jetzige Fassung sei damit formal zulässig, heißt es.
Die ursprüngliche Beschlussfassung sei juristisch unstatthaft gewesen.
Darin hatte es geheißen, dass der Senat ein Gesetz beschließen soll, das
Enteignungen von Wohnungskonzernen ermögliche.
Im neuen Beschlusstext steht: „Daher wird der Senat von Berlin
aufgefordert, alle Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung von
Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum“ geeignet seien. Der
neue Beschluss ist für den Senat formal unverbindlich, wie es in der
Mitteilung der Innenverwaltung heißt. Staatsrechtler Ulrich Battis hatte
eine solche Änderung auch politisch motiviert genannt. Taheri vom
Volksbegehren geht allerdings davon aus, dass die „minimale Änderung“
inhaltlich das Anliegen nicht verändert.
Eine inhaltliche Befassung der rot-rot-grünen Koalition steht für Dienstag
auf der [3][Tagesordnung des Senats]. Allerspätestens in der übernächsten
Woche soll eine entsprechende Stellungnahme beschlossen sein. Derzeit
stimmen sich die Koalitionsparteien in einer Arbeitsgruppe dazu ab. Die SPD
ist gegen Enteignungen, die Linke dafür, die Grünen mit Abstrichen
ebenfalls.
Abgeordnete der Grünen und Linken machten am Donnerstag weiter Zeitdruck.
Michael Efler (Linke) twitterte: „Es geschehen noch Wunder. Jetzt muss der
Senat den Weg frei machen. Am besten am nächsten Dienstag!“
Katrin Schmidberger von den Grünen schrieb: „Jetzt liegt der Ball bei
Rot-Rot-Grün.“ Man müsse nun in den Arbeitsmodus, „um konkrete Regelungen
zu finden.“ Wer den Volksentscheid gewinnen wolle, müsse bereits jetzt die
Details für ein Gesetz klären, so Schmidberger: „Wir stehen dafür bereit.�…
17 Sep 2020
## LINKS
[1] https://www.berlin.de/sen/inneres/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitt…
[2] https://www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/Studien/Studien_3-19_Prof…
[3] /Volksbegehren-Deutsche-Wohnen-enteignen/!5709735
## AUTOREN
Gareth Joswig
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