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# taz.de -- Prozess wegen Folter in Syrien: „Ich habe niemanden gefoltert“
> Im Prozess gegen mutmaßliche Schergen des Assad-Regimes lässt sich der
> Hauptangeklagte Anwar R. ein – und bestreitet die Vorwürfe vehement.
Bild: In diesen Ordnern sind Vorwürfe gegen die Angeklagten gesammelt
Koblenz taz | Aufrecht sitzt Anwar R. hinter einem Schirm aus Plexiglas,
der ihn wie alle Prozessbeteiligten vor dem Coronavirus schützen soll. Der
57-Jährige mit dem grauen Schnauzer und dem auffälligen Muttermal unter dem
linken Auge hat einen Kopfhörer auf. Damit hört er die arabische
Übersetzung der Aussage, die der Rechtsanwalt Michael Böcker nun verliest.
R. hört konzentriert zu. Dabei kennt Anwar R. den Text gut. Es ist seine
Aussage, die der Verteidiger, der hinter ihm sitzt, nun vorträgt.
Es ist Montag, Saal 128 im Koblenzer Oberlandesgericht. Im weltweit ersten
Prozess gegen mutmaßliche Folterer des syrischen Assad-Regimes lässt sich
der Hauptangeklagte ein – und widerspricht der Anklage vehement. Anwar R.
räumt ein, die Unterabteilung Ermittlungen im Allgemeinen Syrischen
Geheimdienst geleitet zu haben, alle anderen Vorwürfe streitet er ab. „Ich
habe niemanden geschlagen noch gefoltert, ich habe auch niemals einen
Befehl dazu erteilt“, liest Böcker vor. Misshandlungen habe es zwar
gegeben, doch dafür seien andere Abteilungen verantwortlich gewesen.
Anwar R. steht seit Mitte April in Koblenz vor Gericht, bislang hat er
geschwiegen. Der Syrer ist wegen [1][Verbrechen gegen die Menschlichkeit
angeklagt], wegen 58-fachen Mordes und Folter in mindestens 4.000 Fällen,
wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung. R. hat laut Anklage beim
Allgemeinen Syrischen Geheimdienst die Ermittlungseinheit in der Abteilung
251 geleitet, mit Befehlsgewalt über die Vernehmungsbeamten und das
Gefängnispersonal in „al-Khatib“, einem berüchtigten Foltergefängnis in
Damaskus.
Vom 29. April 2011 bis zum 7. September 2012 seien mindestens 4.000
Häftlinge der Abteilung 251 gefoltert worden, Verhöre ohne Misshandlungen
gab es praktisch nicht, so lautet die Anklage. 58 Menschen seien an den
Folgen gestorben.
Aussage „absolut unglaubwürdig“
Anwar R. aber widerspricht. Ihm seien, so liest es sein Verteidiger vor,
wegen seiner Versuche, Inhaftierte zu entlassen, bereits im Juni 2011 seine
Kompetenzen entzogen worden. Auch habe er früh darüber nachgedacht zu
desertieren. Dann weist R. in zahlreichen Einzelfällen die [2][Vorwürfe von
Folteropfern] zurück. Mal hat er angeblich „keine Kenntnisse“ gehabt, mal
war er nicht befasst oder nicht zuständig.
„Ich habe vielen Menschen geholfen, aber nie eine Gegenleistung verlangt.“
Auch habe es in „al-Khatib“ gar keine Vorrichtungen gegeben, um Menschen an
der Decke aufzuhängen – was von Opfern als gängige Foltermethode
beschrieben wird. Die Folteropfer, die als Nebenkläger in dem Prozess
auftreten, sind nicht ins Gericht gekommen.
Zum Ende seiner Einlassung, die fast zwei Stunden dauert, führt R. 26
Zeugen an, die seine Aussage unterstützen könnten. R. beschreibt auch, wie
er im Winter 2012 desertierte und die Opposition unterstützt habe. R., so
der Verteidiger weiter, habe die Geschehnisse in Syrien nicht mittragen
können.
Rechtsanwalt Sebastian Scharmer, der mit einem Kollegen sieben Nebenkläger
vertritt, hält R.s Aussage für „absolut unglaubwürdig“: „Das würde
bedeuten, dass alle Zeugen lügen. Es gibt eine Fülle von Aussagen, dazu
Fotos und andere Beweise.“ Zudem sei R. seit 1992 bei der Staatssicherheit
gewesen, erst zum Major, dann zum Oberst befördert worden. „Anwar R. war
Teil des Systems“, sagt Scharmer.
R. versuche seine Mitverantwortung für „jahrelange systematische Folter
kleinzureden, indem er behauptet, er habe bloß Befehle befolgt und
letztlich habe die Unterabteilung 40 die tatsächliche Macht im
Al-Khatib-Gefängnis ausgeübt“, urteilte auch Wolfgang Kaleck,
Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights
(ECCHR). Das sei in solchen Verfahren übliche Taktik.
18 May 2020
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## AUTOREN
Sabine am Orde
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