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# taz.de -- Kundgebungen am 1. Mai in Hamburg: Naziverbot entspannt die Lage
> Das Verwaltungsgericht bestätigt das Versammlungsverbot von
> Rechtsextremen in Harburg am 1. Mai. Viele andere Kundgebungen sind noch
> in der Schwebe.
Bild: Schon 2008 hatten Rechte am 1. Mai in Hamburg demonstriert. Hier zu sehen…
Hamburg taz | Bei der Versammlungsbehörde dürfte am Mittwochnachmittag ein
Aufatmen zu hören gewesen sein. Denn die Vorbereitungen für den 1. Mai
hingen im Wesentlichen von dieser Gerichtsentscheidung ab: Der
Bundesverband der Splitterpartei „Die Rechte“ um den Szenekader Christian
Worch hatte geklagt, da die Versammlungsbehörde einen Aufmarsch in Harburg
unter Hinweis auf den Infektionsschutz verboten hatte.
Am Nachmittag twitterte Innensenator Andy Grote (SPD) dann:
„Verwaltungsgericht bestätigt Untersagung der Versammlungsbehörde.“ Für
Rechtsextremisten gelte: „Stay at Home“.
Worch selbst hat die Entscheidung hingegen gar nicht abgewartet und fährt
lieber zweigleisig. Parallel hat er eine Veranstaltung in [1][Bremen]
angemeldet. Das bestätigte die Bremer Innenbehörde, konnte aber keine
genauere Aussage machen. Die Anmeldung müsse geprüft werden.
## 47 Anmeldungen
Die Hamburger Polizei hatte wegen der Kundgebung der Rechten mit massiven
Gegenprotesten gerechnet. „Wir sind auf alles vorbereitet“, sagt
Polizeisprecher Holger Vehren. Das Gerichtsurteil dürfte zwar die Lage auf
den Straßen am 1. Mai entspannen, die Lage in der Versammlungsbehörde ist
aber nach wie vor angespannt.
Die kommt mit der Bearbeitung der insgesamt 47 Anmeldungen kaum hinterher,
33 Prüfungen laufen noch. „Eine Situation in dieser Form hatten wir noch
nie“, sagt Vehren. Jede Anmeldung müsse als Einzelfall mit der
Gesundheitsbehörde geprüft werden.
Aus diesem Grund wurde auch die Kundgebung des [2][anarchistischen
Bündnisses „Schwarz-roter erster Mai“] am Herbert-Wehner-Platz in Harburg
mit 25 Teilnehmer*innen wieder untersagt. Grundsätzlich seien
Veranstaltungen dieser Größe „infektionsschutzrechtlich vertretbar“, hei�…
es, die Behörde schreibt aber weiter: „Es erscheint jedoch aus hiesiger
Sicht unrealistisch, dass tatsächlich lediglich 25 Personen an Ihrer
Versammlung teilnehmen werden.“
Grund dafür sei der Aufruf der Veranstalter*innen, trotz der Beschränkung
auf 25 Personen nach Harburg zu kommen. Dies hatte wiederum [3][die taz in
einem Artikel zitiert]. Das Bündnis hat gegen das Verbot einen Eilantrag
beim Gericht eingereicht.
## Infektionsschutz als Vorwand
Wolfgang Lettow wartet noch auf eine Entscheidung der Behörde. Der linke
Aktivist hatte im Namen des Bündnisses „1. Mai 2020 Hamburg“ eine Demo mit
200 Teilnehmer*innen durch die Schanze angemeldet, jedoch nach Gesprächen
mit der Behörde eingelenkt und aus der Demo eine Kundgebung am U-Bahnhof
Feldstraße mit 25 Personen gemacht.
„Wir haben kein Interesse an einer Ausbreitung der Pandemie, aber ich habe
den Eindruck, dass der Infektionsschutz als Vorwand genommen wird“, sagt
Lettow. Es sei wichtig, dass die Beschneidung der Versammlungsfreiheit
diskutiert werde.
29 Apr 2020
## LINKS
[1] /!p4652/
[2] https://twitter.com/AnarchyInHH
[3] /Demos-in-Hamburg-am-1-Mai/!5678447/
## AUTOREN
Juliane Preiß
## TAGS
Protest
Tag der Arbeit / 1. Mai
Die Rechte
Rechtsextremismus
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