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# taz.de -- Corona-Virus und Konsum: Nur ein Kunde auf 20 Quadratmetern
> Die unterschiedllichen Corona-Regeln für den Einzelhandel in den Ländern
> führen zu Protesten. Nun klagt eine Kaufhauskette in NRW.
Bild: Manche Läden bereiten sich schon auf die Wiedereröffnung vor
Berlin taz | Wer coronamüde demnächst mal ausgiebig shoppen will, fährt
besser nach Nordrhein-Westfalen. Dort dürfen ab Montag auch jene Läden
öffnen, die in großen Shoppingmalls beheimatet sind. In Bayern hingegen
bleiben die Einkaufszentren geschlossen. Der Infektionsschutz unterscheidet
sich gebiets- und fallweise und die Proteste dagegen mehren sich.
Die Essener Kaufhauskette Galeria Karstadt Kaufhof hat jetzt in einem
Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Klage gegen die
[1][coronabedingte Schließung] ihrer Kaufhäuser in NRW eingereicht. Das
Land hat Gelegenheit, dazu Stellung zu beziehen. Eine Entscheidung dazu
werde aber im Laufe dieser Woche „nicht mehr ergehen“, teilte das Gericht
am Freitag mit.
Die Bundesregierung und die MinisterpräsidentInnen der Länder hatten sich
am Mittwoch auf neue Vorgaben auch für den Einzelhandel geeinigt, die von
den einzelnen Ländern ausgestaltet werden. Danach dürfen frühestens ab
Montag Geschäfte wieder öffnen, deren Verkaufsfläche 800 Quadratmeter nicht
übersteigt, wobei es Ausnahmen gibt.
Eine Frage, die sich dabei stellt, lautet, ob die kleineren Geschäfte in
den Shoppingmalls dann auch öffnen dürfen, was ja ein Gedränge in den
Einkaufszentren zur Folge haben könnte. Außerdem beklagen Kaufhäuser, dass
beispielsweise große Autohändler, in NRW sogar Möbelhäuser öffnen dürfen,
obwohl sie mehr Verkaufsfläche haben als 800 Quadratmeter, Kaufhäuser aber
geschlossen bleiben müssen.
## Für den Infektionsschutz
Die Länder beantworten diese Fragen unterschiedlich. Ein Sprecher des
[2][Gesundheitsministeriums in Bayern] erklärte dazu auf Anfrage der taz,
„Großkaufhäuser und Shoppingmalls“ blieben auch in der nächsten Zeit in
Bayern noch geschlossen, „auch wenn die dort integrierten Fachgeschäfte für
sich genommen unter 800 Quadratmeter Ladenfläche liegen. Gegen eine Öffnung
sprechen gewichtige Infektionsschutz-Gründe.“
Anders sieht man die Sache in Nordrhein-Westfalen. Ein Sprecher der
Staatskanzlei NRW sagte, „Einkaufszentren, Shoppingmalls und vergleichbare
Einrichtungen dürfen öffnen, damit die Geschäfte, die darin liegen und
öffnen dürfen, aufgesucht werden können.“
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hatte dazu erklärt, dass die
Betreiber der Einkaufszentren dafür zuständig seien, dass die
Abstandsregeln eingehalten werden. In der Öffentlichkeit und damit auch in
den Gängen der Malls gilt ein Abstandsgebot von 1,50 Meter bis zwei Meter
zu anderen PassantInnen.
## Mehr Platz in Bayern
Ausreichend Abstand soll auch in den Geschäften eingehalten werden, aber
auch für die erlaubte Kundendichte gibt es unterschiedliche Vorgaben. In
der Corona-Schutz-Verordnung in NRW heißt es dazu, die „Anzahl von
gleichzeitig im Geschäftslokal anwesenden Kunden darf eine Person pro zehn
Quadratmeter nicht übersteigen“. In Bayern hingegen gilt ein Verhältnis von
einer Person auf 20 Quadratmetern als Limit für den Besucherandrang im
Laden.
Zu kontrollieren ist die Besuchermenge gegebenenfalls durch
Sicherheitspersonal, das man am Eingang der Geschäfte als auch am Eingang
zu den Malls positionieren muss.
Im Einzelhandel gibt es die Überlegung, ob man Kaufhäuser nicht einfach
etagenweise öffnen könnte, so dass die Vorgabe von einer Verkaufsfläche von
800 Quadratmetern damit nicht überschritten würde. Die Handelsverbände in
Berlin-Brandenburg und in Niedersachsen-Bremen rechnen damit, dass die
Betreiber dies versuchen werden.
Wäre eine solche Lösung beispielsweise in Berlin möglich, dann würde man in
dem fünfgeschossigen Naturkaufhaus in Berlin die ersten beiden Etagen
öffnen, sagte ein Sprecher des Hauses in Steglitz der taz.
## Keine Tricks mit Absperrungen
In Bayern ist man da aber rigoros: Die Flächengrenze von 800 Quadratmetern
beziehe sich auf „objektiv baulich vorhandene Verkaufsfläche“, so der
Ministeriumssprecher. „Es ist daher nicht gestattet, durch Absperrungen
oder Ähnliches ‚unter die Grenze‘ zu kommen.“
In der Corona-Schutzverordnung in Bayern wird das Verkaufspersonal
angewiesen, Masken zu tragen, die Betreiber müssen ein „Schutz- und
Hygienekonzept“ vorlegen. Ähnliches gilt auch anderswo. Wie die
Einzelhändler an entsprechende Schutzmasken für ihre Beschäftigten kommen
und das möglicherweise nötige Sicherheitspersonal finden und bezahlen
können, um das Abstandsgebot zu überwachen, ist vielerorts noch völlig
unklar, heißt es bei den Handelsverbänden.
17 Apr 2020
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## AUTOREN
Barbara Dribbusch
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