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# taz.de -- Schuldenbremsen-Ini soll gebremst werden: Senat aktiviert Verfassun…
> Der Hamburger Senat will die Initiative gegen die Schuldenbremse für
> verfassungswidrig erklären lassen. Die Initiator*innen bleiben
> optimistisch.
Bild: Tickt derzeit besonders schnell: Schuldenuhr vor der Universität Hamburg
Hamburg taz | Der Senat will das anstehende Volksbegehren gegen die
Schuldenbremse für verfassungswidrig erklären lassen. Einen entsprechenden
Antrag hat die rot-grüne Regierung beim Hamburgischen Verfassungsgericht
gestellt. Er richtet sich gegen die Volksinitiative „Schuldenbremse
streichen!“, die die Regelungen der Schuldenbremse wieder aus der
Hamburgischen Landesverfassung streichen möchte.
Der Initiative, welche sich aus überwiegend studentisch-organisierten
Kreisen zusammensetzt, war es im vergangenen Jahr gelungen, mehr als 13.000
Unterschriften von wahlberechtigten Hamburger*innen zu sammeln. Als zweiten
Schritt hatte sie das Volksbegehren beantragt und zwischen dem 23. Juli und
dem 13. August die dafür erforderlichen rund 65.000 Unterschriften sammeln
wollen. Nun müsse aber erst einmal die Entscheidung des Verfassungsgerichts
abgewartet werden, sagte Franziska Hildebrandt von der Initiative.
Der Senat argumentiert mit dem Prinzip des „bundesfreundlichen Verhaltens“,
das impliziert, dass das Grundgesetz auf Länderebene umgesetzt werden muss.
Der Gesetzentwurf, der der Volksinitiative zugrunde liege, sei aber „nicht
mit dem Grundgesetz vereinbar“, findet der Senat.
Der Bund hat 2009 eine Schuldenbremse beschlossen, mit der eine
strukturelle Neuverschuldung der Länder beschränkt werden soll. Diese wurde
in Artikel 109 des Grundgesetzes verankert. Hamburg legte die
Schuldenbremse 2012 auch in seiner Landesverfassung fest. Genau dies soll
durch den angestrebten Volkentscheid rückgängig gemacht werden.
Aufgrund der Corona-Lage ist die Schuldenbremse gerade ausgesetzt, denn die
Landesverfassung sieht vor, dass bei „Naturkatastrophen oder
außergewöhnlichen Notsituationen“ eine höhere Verschuldung möglich ist.
Finanzsenator Andreas Dressel wirft dem Volksbegehren vor, dass dies bei
einem Erfolg des Volksentscheids nicht mehr möglich sei. Denn der
Gesetzentwurf der Initiative sehe eine solche Ausnahme nicht vor. „Das kann
nicht richtig sein“, findet Dressel.
Ein Vorwurf, den Elias Gläsner klar zurückweist: „Die dafür notwendigen
Änderungen der Landeshaushaltsordnung kann die Bürgerschaft jederzeit
beschließen.“ In anderen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen greife die
Ausnahmeregelung auch, obwohl die Schuldenbremse dort nicht in der
Landesverfassung verankert sei. Tatsächlich lässt der Bund den Ländern
offen, ob sie die Schuldenbremse in verfassungsrechtlicher Form aufnehmen
oder sie nur „in der Landeshaushaltsordnung berücksichtigen“.
Franziska Hildebrandt, Sprecherin der Initiative, betrachtet die
Sonderregeln während der Corona-Kreise unter dem Regime der Schuldenbremse
als „schwierig“, da die anschließende Tilgung der Schulden den politischen
Handlungsspielraum für zukünftige Investitionen einschränke. „Jetzt muss
die Schuldenbremse erst recht abgeschafft werden!“, fordert sie.
Während die Gruppe bereits einige Unterstützer*innen mobilisieren konnte,
kann bisher von keinem großen Rückhalt bei den Parteien der Bürgerschaft
gesprochen werden. Das sei auch der Grund, weshalb man sich für die Form
des Volksentscheides ausgesprochen habe, erklärt Hildebrandt.
Die Initiator*innen bleiben jedoch optimistisch. Die Corona-Krise
verdeutliche die fehlenden Investitionen in Gesundheits- und Bildungswesen,
das würden immer mehr Menschen erkennen. Die Reaktion des Senates sei
deshalb eine politische: „Der Senat weiß, dass wir erfolgreich sein könnten
und steht gerade jetzt mit dem Rücken zur Wand“, sagt Hildebrandt. Es sei
daher nicht verwunderlich, dass „zum einzigen juristischen Mittel“
gegriffen wird, um das Begehren zu stoppen. Die juristischen Vorwürfe
betrachte die Initiative als „nicht stichhaltig“.
28 Apr 2020
## AUTOREN
Sarah Zaheer
## TAGS
Schuldenbremse
Schulden
Hamburg
Verfassungsgericht
Volksbegehren
Schuldenbremse
Haushaltsdefizit
Austerität
Schuldenbremse
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