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# taz.de -- Spahns neue Corona-Maßnahmen: Gesetz für die National-Epidemie
> Der Bund soll den Ländern sagen können, was sie in der Coronakrise zu tun
> haben. Auch eine Handy-Ortung von Kontaktpersonen war geplant.
Bild: Der Katastrophenfall bedarf besonderer Maßnahmen – aber wie weit dürf…
Freiburg taz | Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plant eine
[1][Verschärfung] des Infektionsschutzgesetzes. Behörden sollen künftig
Ärzte zwangsverpflichten und Handys orten können. Der Bund könnte den
Ländern zudem Weisungen erteilen.
Das Infektionsschutzgesetz ist das zentrale Gesetz zur Bekämpfung der
Coronavirus-Epidemie. Fast alle Maßnahmen der Behörden stützen sich bisher
auf dieses Gesetz. Es ist ein Bundesgesetz, das aber von den Ländern
ausgeführt wird.
Spahn hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der am Montag im Kabinett und
am Mittwoch im Bundestag beschlossen werden soll. Er umfasst 23 Seiten und
liegt der taz vor.
Alle neuen Befugnisse setzen eine „epidemische Lage nationaler Tragweite“
voraus. Diese National-Epidemie muss von der Bundesregierung festgestellt
werden – und soll sich von einer normalen Epidemie in der Wucht
unterscheiden und deshalb neue Befugnisse des Bundes erfordern.
Der Gesetzentwurf zählt vor allem Maßnahmen auf, mit denen die
Leistungsfähigkeit der Gesundheitsversorgung gesichert werden kann. So
würde das Gesundheitsministerium ermächtigt, per Rechtsverordnung
„Ärztinnen, Ärzte, Angehörige von Gesundheitsfachberufen und
Medizinstudierende zu verpflichten, bei der Bekämpfung übertragbarer
Krankheiten mitzuwirken“.
[2][Die FAZ] fasst Spahns Gesetzentwurf als „Entmachtung der Länder“
zusammen. Das ist aber etwas übertrieben. Denn die neuen staatlichen
Möglichkeiten gab es bisher noch gar nicht, sie wurden den Ländern also
nicht weggenommen. Die bisherigen Befugnisse der Länder bleiben auch
bestehen, sie können weiterhin alle „notwendigen Schutzmaßnahmen“ anordne…
also zum Beispiel Infizierte in Quarantäne stecken, Schulen und Restaurants
schließen.
Allerdings soll die Bundesregierung hier künftig den Ländern
„Einzelweisungen“ erteilen können. Der Bund könnte so etwa verhindern, da…
einzelne Länder durch ihren Leichtsinn die Maßnahmen anderer Länder
gefährden. Der Bund könnte das Instrument aber auch nutzen, um in einer
Einzelfrage alle Länder auf eine Linie zu bringen. Spahn nennt im
Gesetzentwurf keine konkreten Beispiele.
Wegen dieser Weisungsmöglichkeit ist für das Gesetz, falls es am Mittwoch
im Bundestag beschlossen wird, auch die Zustimmung des Bundesrats
erforderlich. Der Bundesrat hat für Freitag dieser Woche eine Sondersitzung
anberaumt, um die vielen zu erwartenden Corona-Gesetze sofort behandeln zu
können.
In den sozialen Netzwerken hatte ein Punkt von Spahns Vorschlag für große
Empörung gesorgt, der nichts mit dem Bund-Länder-Verhältnis zu tun hat. So
sollten mit Hilfe [3][von Handyortung] im Fall einer nationalen Epidemie
auch Kontaktpersonen von Kranken identifiziert und lokalisiert werden. Die
Gesundheitsbehörden hätten die Befugnis erhalten, von
Telekom-Dienstleistern die entsprechenden Verkehrsdaten zu verlangen.
## Bayern plant eigenes Gesetz
Wegen der Proteste hat Spahn den Punkt am Sonntagnachmittag wieder aus dem
Gesetzentwurf gestrichen. Der Vorschlag ist aber nicht vom Tisch, sondern
soll mit mehr Ruhe später wieder aufgegriffen werden. Dann wäre auch zu
klären, wie das „Tracking“ konkret funktionieren würde. Denn der
Telefon-Provider weiß nur, in welche Funkzelle sich ein Mobilfunknutzer
eingeloggt hat. Da sich in einer Funkzelle aber Tausende Personen befinden
und solche Funkzellen oft quadratkilometergroß sind, lassen sich so
eigentlich keine konkreten „Kontaktpersonen“ identifizieren.
Parallel zum Gesetzentwurf von Spahn plant Bayern ein eigenes
Infektionsschutzgesetz. Im Fall eines „Gesundheitsnotstands“ könnte der
Staat dann Mediziner zwangsverpflichten und medizinische Materialien
beschlagnahmen. Das bayerische Gesetz soll an diesem Mittwoch im Münchener
Landtag beschlossen werden. Wenn es nun aber im
Bundes-Infektionsschutzgesetz ganz ähnliche Regelungen gibt, dürfte Bayern
seine Gesetzgebungskompetenz verlieren.
22 Mar 2020
## LINKS
[1] /Freiheitsrechte-und-Covid-19/!5673056
[2] https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/coronavirus/corona-klin…
[3] /Datenschutz-in-der-Corona-Krise/!5668755
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
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