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# taz.de -- Maskenpflicht in der Öffentlichkeit: Länder könnten Mundschutz a…
> Gegen die Verbreitung von Tröpfchen hilft Textil im Gesicht. Das könnte
> schon bald Bedingung sein, um die eigene Wohnung verlassen zu dürfen.
Bild: Bald Pflicht für alle? Zwei Kundinnen mit Mundschutz in einem Supermarkt…
Freiburg taz | Österreich diskutiert bereits seit Tagen über die Einführung
einer Maskenpflicht, um die [1][Coronapandemie] einzudämmen. Möglicherweise
dürfen Supermärkte schon bald nur noch mit Gesichtsmaske betreten werden.
Auch für Deutschland könnte eine solche Maskenpflicht sinnvoll sein.
Eine einfache Gesichtsmaske kann zwar nur sehr begrenzt die eigene
Ansteckung mit Sars-CoV-2 verhindern. Da aber der Erreger vor allem über
Tröpfchen beim Husten und beim Sprechen übertragen wird, kann ein Tuch vor
dem Mund weitgehend die Ansteckung anderer verhindern und so
Infektionsketten unterbrechen.
In vielen asiatischen Staaten ist das Tragen eines Mundschutzes bei
Erkältungen üblich. Und auch mit Beginn der Coronakise wurden Stoffmasken
schnell zum sozialen Standard. Der Erfolg der Corona-Bekämpfung in China,
Südkorea und Taiwan wird zumindest teilweise auch auf den Maskeneinsatz
zurückgeführt.
Eine Maskenpflicht ist dabei nicht nur als Verschärfung der bisherigen
Anti-Corona-Maßnahmen denkbar. Sie könnte auch Baustein eines Exit-Plans
sein, mit dem das öffentliche Leben wieder hochgefahren wird. Wenn jeder
Gesichtsschutz trägt, könnten vielleicht bald Kaufhäuser, Bibliotheken und
Friseursalons wieder geöffnet werden.
## Wo sollen die Masken herkommen?
In Deutschland könnte ein solcher Maskenzwang seit letzter Woche
rechtssicher eingeführt werden. Bis dahin konnten viele Maßnahmen wie
Ausgangsbeschränkungen nur auf die Generalklausel des
Infektionsschutzgesetzes gestützt werden („notwendige Schutzmaßnahmen“).
Angesichts der massiven Grundrechtseingriffe hielten aber immer mehr
Juristen eine spezielle Regelung im Gesetz für erforderlich. Der Bundestag
hat sie am vorige Mittwoch beschlossen.
So können Behörden jetzt die Menschen verpflichten, „bestimmte Orte oder
öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten“,
heißt es im geänderten Paragrafen 28. Damit kann nun auch die Art und Weise
des Ausgangs geregelt werden, etwa indem die Menschen verpflichtet werden,
auf der Straße und in Geschäften einen Mundschutz zu tragen.
Eine entsprechende Anordnung müsste von den Bundesländern oder von
kommunalen Gesundheitsbehörden ausgesprochen werden. Der Bund könnte eine
Maskenpflicht nicht anordnen. Der ursprüngliche Plan von
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der der Bundesregierung ein
Weisungsrecht bei der Bestimmung von Schutzmaßnahmen geben wollte,
scheiterte am Widerstand der Länder.
Gegen eine Maskenpflicht für die ganze Bevölkerung spricht zwar, dass es
derzeit gar keine handelsüblichen OP-Masken zu kaufen gibt. Bei dem
entstehenden großen Markt wird das aber wohl nicht lange auf sich warten
lassen. Bis dahin könnte sich jeder selbst aus alten Unterhemden einige
(waschbare) Masken nähen. Auch die taz hat bereits [2][eine Nähanleitung]
veröffentlicht. Und zur Not könnte sogar ein hochgezogenes Halstuch oder
ein Schal akzeptiert werden. [3][Österreich wird uns wohl bald vormachen,
wie es geht].
30 Mar 2020
## LINKS
[1] /Schwerpunkt-Coronavirus/!t5660746
[2] /Atemschutzmasken-zu-Hause-machen/!5673871
[3] /Coronakrise-in-Oesterreich/!5670810
## AUTOREN
Christian Rath
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Schwerpunkt Coronavirus
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Gesundheitspolitik
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