# taz.de -- Übertragung des Coronavirus: Viren ins Gesicht | |
> Wenn der Täter mit Corona infiziert ist, gilt absichtliches Anhusten als | |
> gefährliche Körperverletzung. Bloßes Erschrecken ist aber nicht strafbar. | |
Bild: So geht's richtig. Wer andere aber trotz Corona-Infektion absichtlich anh… | |
Freiburg taz | Die Fälle häufen sich: Polizisten und Passanten werden | |
[1][gezielt angehustet und angespuckt.] Berichte gibt es aus Berlin, | |
Mannheim und dem Münsterland, aus Großbritannien und den Niederlanden. Mal | |
wird explizit eine [2][Corona-Infizierung] erwähnt, mal liegt der Gedanke | |
daran nur nahe. Natürlich ist das ekelhaft und unangenehm. Aber ist es auch | |
strafbar? | |
Am einfachsten ist die Antwort, wenn der Täter tatsächlich mit dem | |
Coronavirus infiziert ist und das Opfer angesteckt wird. Dann handelt es | |
sich um eine Körperverletzung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Virus | |
beim Opfer tatsächlich Fieber oder andere Symptome verursacht, schon die | |
Infektion gilt seit den Zeiten von Aids als Gesundheitsschaden. Da die Tat | |
mit Hilfe von Viren, also mit „gesundheitsschädlichen Stoffen“ begangen | |
wurde, liegt sogar eine „gefährliche Körperverletzung vor. Der Strafrahmen | |
beträgt sechs Monate bis zehn Jahre Gefängnis. | |
Auch wenn das Opfer nicht infiziert wurde, bleibt das Anhusten doch eine | |
Straftat, denn auch der Versuch der Körperverletzung ist strafbar. Wer | |
andere gezielt anhustet, obwohl er weiß, dass er infiziert ist, nimmt damit | |
zumindest billigend in Kauf, dass sich der Betroffene ansteckt. Eine | |
versuchte Körperverletzung liegt aber auch dann vor, wenn das Opfer zwar | |
später infiziert ist, aber nicht beweisen kann, dass dies gerade durch das | |
Anspucken oder Anhusten verursacht wurde (was wohl die Regel sein dürfte). | |
Schwieriger sind die Fälle, bei denen der Täter nur behauptet, infiziert zu | |
sein, um sein Gegenüber zu erschrecken. Weder ist das bloße Anhusten oder | |
Anspucken strafbar noch das Lügen oder das Schocken eines anderen. Der | |
Täter ist allerdings für eventuelle Folgen verantwortlich, wenn diese | |
absehbar sind. Fällt das Opfer vor Schreck vom Fahrrad oder wird es aus | |
Angst vor Corona psychisch krank, dann kann doch eine strafbare | |
Körperverletzung vorliegen. | |
## Für niemanden spaßig | |
Strafbar ist zwar auch das „Vortäuschen einer Straftat“. Dabei soll aber | |
vor allem die Justiz vor unnötiger Arbeit geschützt werden. Es kommt hier | |
laut Strafgesetzbuch darauf an, dass die Straftat „gegenüber einer Behörde�… | |
erfunden wurde. Wer also einen Polizisten anhustet und dabei grinsend von | |
einer angeblichen Corona-Infektion erzählt, macht sich strafbar. Es droht | |
eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. | |
Wer die Straftat gegenüber einem Passanten vortäuscht, macht sich damit | |
zwar nicht strafbar, aber bekommt trotzdem Ärger. Schließlich wurde durch | |
die Selbstbezichtigung erst mal der Verdacht einer gefährlichen | |
Körperverletzung erweckt. Die Polizei kann deshalb die Personalien des | |
Rüpels aufnehmen und das Gesundheitsamt kann einen Corona-Test erzwingen. | |
Bei Fluchtgefahr kann das Gericht sogar Untersuchungshaft anordnen. Solche | |
Corona-Fakes sind also für niemand spaßig. | |
6 Apr 2020 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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