| # taz.de -- Übertragung des Coronavirus: Viren ins Gesicht | |
| > Wenn der Täter mit Corona infiziert ist, gilt absichtliches Anhusten als | |
| > gefährliche Körperverletzung. Bloßes Erschrecken ist aber nicht strafbar. | |
| Bild: So geht's richtig. Wer andere aber trotz Corona-Infektion absichtlich anh… | |
| Freiburg taz | Die Fälle häufen sich: Polizisten und Passanten werden | |
| [1][gezielt angehustet und angespuckt.] Berichte gibt es aus Berlin, | |
| Mannheim und dem Münsterland, aus Großbritannien und den Niederlanden. Mal | |
| wird explizit eine [2][Corona-Infizierung] erwähnt, mal liegt der Gedanke | |
| daran nur nahe. Natürlich ist das ekelhaft und unangenehm. Aber ist es auch | |
| strafbar? | |
| Am einfachsten ist die Antwort, wenn der Täter tatsächlich mit dem | |
| Coronavirus infiziert ist und das Opfer angesteckt wird. Dann handelt es | |
| sich um eine Körperverletzung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Virus | |
| beim Opfer tatsächlich Fieber oder andere Symptome verursacht, schon die | |
| Infektion gilt seit den Zeiten von Aids als Gesundheitsschaden. Da die Tat | |
| mit Hilfe von Viren, also mit „gesundheitsschädlichen Stoffen“ begangen | |
| wurde, liegt sogar eine „gefährliche Körperverletzung vor. Der Strafrahmen | |
| beträgt sechs Monate bis zehn Jahre Gefängnis. | |
| Auch wenn das Opfer nicht infiziert wurde, bleibt das Anhusten doch eine | |
| Straftat, denn auch der Versuch der Körperverletzung ist strafbar. Wer | |
| andere gezielt anhustet, obwohl er weiß, dass er infiziert ist, nimmt damit | |
| zumindest billigend in Kauf, dass sich der Betroffene ansteckt. Eine | |
| versuchte Körperverletzung liegt aber auch dann vor, wenn das Opfer zwar | |
| später infiziert ist, aber nicht beweisen kann, dass dies gerade durch das | |
| Anspucken oder Anhusten verursacht wurde (was wohl die Regel sein dürfte). | |
| Schwieriger sind die Fälle, bei denen der Täter nur behauptet, infiziert zu | |
| sein, um sein Gegenüber zu erschrecken. Weder ist das bloße Anhusten oder | |
| Anspucken strafbar noch das Lügen oder das Schocken eines anderen. Der | |
| Täter ist allerdings für eventuelle Folgen verantwortlich, wenn diese | |
| absehbar sind. Fällt das Opfer vor Schreck vom Fahrrad oder wird es aus | |
| Angst vor Corona psychisch krank, dann kann doch eine strafbare | |
| Körperverletzung vorliegen. | |
| ## Für niemanden spaßig | |
| Strafbar ist zwar auch das „Vortäuschen einer Straftat“. Dabei soll aber | |
| vor allem die Justiz vor unnötiger Arbeit geschützt werden. Es kommt hier | |
| laut Strafgesetzbuch darauf an, dass die Straftat „gegenüber einer Behörde�… | |
| erfunden wurde. Wer also einen Polizisten anhustet und dabei grinsend von | |
| einer angeblichen Corona-Infektion erzählt, macht sich strafbar. Es droht | |
| eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. | |
| Wer die Straftat gegenüber einem Passanten vortäuscht, macht sich damit | |
| zwar nicht strafbar, aber bekommt trotzdem Ärger. Schließlich wurde durch | |
| die Selbstbezichtigung erst mal der Verdacht einer gefährlichen | |
| Körperverletzung erweckt. Die Polizei kann deshalb die Personalien des | |
| Rüpels aufnehmen und das Gesundheitsamt kann einen Corona-Test erzwingen. | |
| Bei Fluchtgefahr kann das Gericht sogar Untersuchungshaft anordnen. Solche | |
| Corona-Fakes sind also für niemand spaßig. | |
| 6 Apr 2020 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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