# taz.de -- Notstand und Corona: Bis zum Einsatz der Bundeswehr | |
> Immer mehr Staaten rufen zur Eindämmung der Epidemie den Ausnahmezustand | |
> aus, zuletzt Bulgarien und die USA. Was wäre in Deutschland möglich? | |
Bild: Im Ernstfall gibt's medizinische Behandlungen auch in der gepanzerten Ret… | |
BERLIN taz Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Epidemie [1][werden | |
immer härter]. Wo könnte das alles enden und gibt es dafür bereits Gesetze? | |
Ein Überblick. | |
Bisher richten sich die Maßnahmen der Behörden nach dem bundesweit | |
geltenden Infektionsschutzgesetz. Danach können die Länder oder örtliche | |
Gesundheitsämter das öffentliche Leben beschränken. So können | |
Veranstaltungen und Kundgebungen verboten werden. Schwimmbäder können | |
ebenso geschlossen werden wie Kindergärten und Schulen. Auch die Anordnung | |
von Quarantäne und Berufsverbote gegen Kranke und Krankheitsverdächtige | |
richtet sich nach diesem Gesetz. Darüber hinaus können die | |
Gesundheitsbehörden der Länder „alle notwendigen“ Maßnahmen treffen. Bis | |
auf weiteres werden diese Befugnisse ausreichen. | |
Sollte sich die Lage zur Katastrophe zuspitzen, sind die | |
Katastrophenschutzgesetze der Länder anwendbar. Dort können neben Feuerwehr | |
und Rettungsdiensten auch Privatpersonen zur Hilfeleistung verpflichtet | |
werden. | |
Die Bundeswehr kann im Rahmen der Amtshilfe heute schon tätig werden. So | |
hat der [2][besonders betroffene nordrhein-westfälische Landkreis | |
Heinsberg] das Militär gebeten, mit seinen Laborkapazitäten beim Test auf | |
Coronaviren einzuspringen. | |
[3][Die Bundeswehr] kann im Inland allerdings auch eingesetzt werden, um | |
(gemeinsam mit der Polizei) die öffentliche Ordnung zu bewahren oder | |
wiederherzustellen, etwa wenn geplündert oder Krankenhäuser belagert | |
werden. Dies ist in den Artikeln 35, 87a und 91 des Grundgesetzes geregelt. | |
Die Vorschriften gehören zu den „Notstandsgesetzen“, die 1968 gegen den | |
Widerstand der Außerparlamentarischen Opposition (APO) beschlossen wurden. | |
Als Notstandsgesetze werden auch rund zehn Sicherstellungsgesetze | |
bezeichnet, die das öffentliche Leben und die militärische Verteidigung | |
sichern sollen. In der Regel sind sie auf den Spannungs- und | |
Verteidigungsfall beschränkt. Das „Ernährungssicherstellungsgesetz“ gilt | |
aber auch, wenn die Bundesregierung eine „Versorgungskrise“ festgestellt | |
hat. Die Behörden können dann zum Beispiel Lebensmittel beschlagnahmen und | |
öffentlich verteilen, sie können Unternehmen auch zur Erzeugung von | |
Lebensmitteln verpflichten. | |
Der Bundestag ist auf eine Epidemie, die seine Arbeitsfähigkeit bedroht, | |
nicht gut vorbereitet. Laut [4][Geschäftsordnung] ist er nur | |
beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten anwesend sind. | |
Solange niemand die Prüfung der Anwesenheit fordert, tagt er oft aber auch | |
in dünnerer Besetzung. Debatten per Videokonferenz und Abstimmungen per | |
Email sind bisher nicht vorgesehen. | |
Der „Gemeinsame Ausschuss“ von Bundestag und Bundesrat darf als | |
Notparlament nur im Verteidigungsfall die Gesetzggebung und Kontrolle der | |
Regierung übernehmen, nicht bei einer Epidemie. Sollte eine Mehrheit der | |
Abgeordneten erkrankt oder in Quarantäne sein, müsste gewartet werden, bis | |
wieder genügend Parlamentarier einsatzfähig sind. | |
14 Mar 2020 | |
## LINKS | |
[1] /Coronavirus-Pandemie/!5671720 | |
[2] /Entwicklung-des-Coronavirus/!5668000 | |
[3] /Militaeruebung-trotz-Virus-Krise/!5667508 | |
[4] https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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