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# taz.de -- Urteil: Höhere Miete nach Sanierungen: Vonovia darf nicht mauern
> Das Landgericht Bremen verpflichtet den Wohnungskonzern zu mehr
> Transparenz bei Mieterhöhungen – nun drohen ihm Rückzahlungen in
> Millionenhöhe.
Bild: Wird modernisiert, darf die Miete steigen – aber nur wenn die Mehrkoste…
Bremen taz | Im Streit um Mieterhöhungen nach Sanierungen hat die Vonovia
vor dem Bremer Landgericht eine klare Niederlage erlitten.
Die Richter erklärten am Montag Forderungen des Wohnungsbaukonzerns nach
höheren Mieten für „unwirksam“ – und ließen dabei keine Revision beim
[1][Bundesgerichtshof] zu. Die drei Urteile zu den konkreten Klagefällen
sind also schon rechtskräftig (Aktenzeichen 1 S 87/19, 1 S 222/18 und 1 S
1/19). Sie verpflichten die Vonovia zu deutlich mehr Transparenz bei den
Modernisierungen ihrer Mietshäuser. Zugleich räumen sie den Mieter*innen
das Recht ein, entsprechende Mieterhöhungen seit 2017 zurückzufordern. Was
weiter zurückliegt, ist verjährt.
Allein die Kanzlei des Mieteranwalts Valentin Weiß hat seit 2017 in Bremen
nach eigenen Angaben rund 85 Klagen gegen die Vonovia eingereicht. Dabei
gehe es im Schnitt jeweils um 3.000 bis 4.000 Euro, so Weiß. Er nannte die
drei Urteile für Bremen „richtungsweisend“ und verwies auf ein ähnliches
Urteil des [2][Landgerichts Hamburg] vom [3][Januar]. In einem Fall sollte
der Bewohner einer Vonovia-Wohnung in Bremen mit einer Grundmiete von 380
Euro nach der Sanierung 77 Euro mehr Miete im Monat zahlen, 20 Prozent
mehr. Er klagte dagegen.
„Es ist erforderlich, dass angegeben wird, in welchem Umfang
Modernisierungsmaßnahmen und Instandsetzungsarbeiten durchgeführt wurden
und wie sich die Kosten auf die einzelnen Mieter verteilen“, schreiben die
Richter in der Urteilsbegründung. Diese Erklärung müsse so einfach sein,
dass die Mehrkosten von den Mieter*innen auch „ohne besondere
Vorkenntnisse“ und „ohne Einsicht in die Belege“ zumindest „überschlä…
überprüft werden könnten. Jeder muss also verstehen können, warum die
eigene Wohnung genau soviel teurer geworden ist.
Da aber ist die Vonovia ihrer Pflicht „nicht hinreichend nachgekommen“,
stellt das Gericht fest – also sind die Mieterhöhungen nicht rechtens.
## Hohe Zahlen allein sind nutzlos
Bei der Vonovia war man der Auffassung, dass es reiche zu schreiben, dass
die Wärmedämmung der Fassade insgesamt 148.868,34 Euro gekostet hat. Doch:
„Die bloße Nennung eines hohen Kostenbetrages ist nutzlos“, so das Gericht
– weil unklar bleibt, was im Einzelnen wie viel gekostet hat und wo das
Haus tatsächlich modernisiert wurde. Denn für die einfache Instandhaltung
darf die Miete gar nicht erhöht werden. Die Mieter*innen müssten überprüfen
können, inwiefern der Anspruch der Vonovia berechtigt ist, stellt das
Gericht klar.
In Bremen gehören der Vonovia 11.381 Wohnungen – rund ein Viertel davon
sind nach Weiß' Schätzungen von solchen Modernisierungen betroffen, der
Mieteranwalt geht von 2.000 bis 3.000 Fällen aus. Da kommen schnell mehrere
Millionen Euro zusammen, die die Vonovia nun zurückzahlen muss. Der
Wohnungsbaukonzern sagt dazu nichts, und beantwortet auch sonst keinerlei
Fragen. Er antwortet auf sie lediglich mit zwei nüchternen Sätzen: „Wir
bedauern die Entscheidung des Bremer Landgerichts. Wir werden nun prüfen,
was sie für uns bedeutet.“
[4][SPD-Baupolitiker Falk Wagner] sprach in einer ersten Reaktion von einem
„vernünftigen Urteil“: „Unzulässige Profite machen auf Kosten derer, die
sich nur selten wehren“ ist zu lange ein Erfolgsprinzip, so der Abgeordnete
auf Twitter.
## Streit auch um Betriebskosten
Die Vonovia habe kein Interesse daran, ihre Kosten genauer aufzuschlüsseln,
sagt Weiß – zumal die Sanierungen stets von Eigenbetrieben ausgeführt
würden. Und das ist nicht nur bei Modernisierungen, sondern auch bei
Betriebskostenabrechnungen so, sagt der [5][Bremer Erwerbslosenverband
(BEV):] „Die Vonovia steht seit langem in der Kritik, ihre Mieter*innen mit
nicht transparenten und gefakten Betriebskostenabrechnungen um zu viele
Euros zu erleichtern“, so der BEV – innerhalb eines Jahres könne ihnen aber
widersprochen werden. Auch da wird erfolgreich gegen die Vonovia
prozessiert: So gaben Richter in München 2019 einem Kläger in weiten Teilen
Recht, der gegen die hohen Hauswartkosten geklagt hatte. Den Vorwurf,
überhöhte Abrechnungen seien ein Teil des Geschäftsmodells von Vonovia,
weist der Konzern zurück.
Laut dem [6][Mieterbund] liegen die durchschnittlich in Deutschland
gezahlten Betriebskosten bei 2,16 Euro pro Quadratmeter und Monat – bei der
Vonovia aber bei 2,55 Euro.
11 Feb 2020
## LINKS
[1] https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-viii-zr-21-19-mieterhoehung-mode…
[2] https://mhmhamburg.de/blog
[3] https://www.hinzundkunzt.de/vonovia-verliert-erneut-vor-gericht/
[4] https://twitter.com/falkinjo_hb
[5] http://bev-bremen.org/
[6] https://www.mieterverein-bremen.de/pressemeldung-detailansicht/article/5351…
## AUTOREN
Jan Zier
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