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# taz.de -- Rot-Rot-Grün in Berlin: Polizeibeauftragter ist auf dem Weg
> Ein alter Traum könnte wahr werden: Rot-Rot-Grün bringt den Gesetzentwurf
> für einen unabhängigen Bürger- und Polizeibeauftragten ins Parlament ein.
Bild: Dürfte sicher auch mal Thema für den Polizeibeauftragten werden: Einsat…
Seit Jahrzehnten schon fordern Bürgerrechtler und Grüne einen
[1][unabhängigen Polizeibeauftragten] in Berlin. Mit ein bisschen Glück
könnte er den Job noch in dieser Legislaturperiode antreten: Am Montag
stellten die Fraktionen von SPD, Linken und Grünen ihren Gesetzentwurf dazu
vor. Diese Woche soll er ins Parlament eingebracht werden.
Es handelt sich aber nicht nur um einen Polizei-, sondern auch um einen
Bürgerbeauftragten. Er soll Konflikte zwischen Bürgern und der Polizei oder
der Verwaltung ausräumen, bevor diese „zu groß werden oder die Gerichte
beschäftigen“, erläuterte Frank Zimmermann (SPD). Auch für Konflikte
innerhalb der Polizei oder der Verwaltung sei er zuständig.
Der Beauftragte wird vom Abgeordnetenhaus auf sieben Jahre gewählt, ist nur
diesem unterstellt und habe eine ähnliche Stellung wie die
Datenschutzbeauftragte, erläuterte Niklas Schrader (Linke). „Das ist kein
Grüßonkel“, betonte Schrader. Vielmehr sei er in der Lage, selbst
Ermittlungen anzustellen und Akteneinsicht zu bekommen.
Zugleich betont Rot-Rot-Grün, dass der Beauftragte keine Maßnahme gegen die
Polizei sei, sondern für sie. „Vorfälle wie die bleiverseuchten
Schießstände bei der Polizei wären mit einem Beauftragten vielleicht
schneller ans Licht gekommen“, sagte Benedikt Lux (Grüne). Zugleich soll
strukturelles Fehlverhalten wie zum Beispiel racial profiling, also
Überprüfungen von Menschen allein aufgrund ihres Aussehens, mit Hilfe des
Beauftragten eingedämmt werden.
Menschen, die von einem möglichen Fehlverhalten durch Polizisten oder die
Verwaltung betroffen sind, müssen sich mit Name und Anschrift an den
Beauftragten wenden, können aber Vertraulichkeit einfordern, erläuterte
Schrader den geplanten Ablauf. Der Beauftragte prüfe die Vorwürfe; bei
einem „Anfangsverdacht“ kläre er weiter auf. Am Ende könne eine gütliche
Einigung stehen oder der Weg zur Staatsanwaltschaft sprich zur Anklage
beziehungsweise zur Dienststelle, wenn es um ein Disziplinarverfahren gehe.
Der Beauftragte soll außerdem eng mit dem Petitionsausschuss zusammen
arbeiten und alle eingehenden Petitionen – pro Jahr derzeit zwischen 1.600
und 1.700 – erhalten. Vorbild für den Berliner Beauftragten ist jener in
Rheinland-Pfalz.
## Bisher kursiert noch kein Name
Bis der Beauftragte seine Arbeit aufnehmen kann, wird es aber noch
mindestens ein Jahr dauern. Um möglichst eine breite Akzeptanz zu
erreichen, sollen beim Gesetzgebungsverfahren viele gesellschaftliche
Positionen einbezogen werden, etwa durch eine Anhörung. Läuft alles nach
Plan, werde das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden, hieß
es.
Dann müssen bis zu 20 Stellen eingerichtet und ein geeigneter Kandidat –
eine „Respektsperson“, so Zimmermann – für den Job gefunden werden. Gut
möglich, dass dafür im Wahlkampfjahr 2021 kein Raum mehr ist.
Auch in drei anderen wichtigen sicherheitspolitischen Gesetzesvorhaben von
Rot-Rot-Grün gibt es nun auch offiziell Bewegung. Beim Versammlungs- und
das Abstimmungsgesetz habe man sich geeinigt; der Entwurf dazu werde
derzeit verfasst, sagte Zimmermann. Und in Sachen [2][Allgemeines
Sicherheits- und Ordnungsgesetz] (Asog) komme der finale Entwurf
„demnächst“.
27 Jan 2020
## LINKS
[1] /Berliner-Innenpolitik/!5539875
[2] /Polizeigesetz-Berlin/!5646170
## AUTOREN
Bert Schulz
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