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# taz.de -- Parteispendenaffäre um die AfD: Weidel-Spende oder AfD-Spende?
> Die AfD will keine Strafe dafür zahlen, dass sie eine illegale Spende
> annahm. Nun soll das Geld plötzlich eine Schenkung an Alice Weidel
> gewesen sein.
Bild: Verheddert in Widersprüche: die AFD-Bundesvorsitzende Alice Weidel
Freiburg taz | Die AfD versucht zu tricksen um einer Strafzahlung zu
entgehen. Eine umstrittene Spende aus der Schweiz sei gar keine illegale
Parteispende an [1][die AfD] gewesen, argumentiert die Rechtsaußen-Partei
nun, sondern eine persönliche und legale Spende an die Kandidatin Alice
Weidel. Damit wird die AfD aber wohl kaum durchkommen.
Zischen Juli und September 2017 erhielt der AfD-Kreisverband Bodenseee, in
dem Alice Weidel für den Bundestag kandidierte, rund 130.000 Euro von einer
Schweizer Pharmafirma. Die Summe kam gestückelt in mehreren Teilen von
meist rund 9.000 Schweizer Franken.
Diese Spende war doppelt illegal. Zum einen dürfen Parteien maximal 1000
Euro von Spendern aus dem Nicht-EU-Ausland annehmen. Außerdem müssen
Spenden über 50 000 Euro sofort [2][der Bundestagsverwaltung gemeldet und
veröffentlicht werden.] Diese Pflicht sollte mit der Stückelung
offensichtlich umgangen werden. Dass die ominöse Spende im April 2018
zurückgezahlt wurde, ändert nichts an dem Verstoß.
Deshalb hat Bundestagsverwaltung vor einigen Wochen angekündigt, dass sie
der AfD [3][die übliche Strafe in dreifacher Höhe der illegalen Spende]
auferlegen will. Die AfD müsste dann 396 000 Euro an den Fiskus zahlen.
## Verwendungszweck: „Alice Weidel Social Media“?
Das will die AfD nun mit einer Stellungnahme des renommierten Straf- und
Parteienrechtlers Franz Saliger verhindern, über die zuerst die Süddeutsche
Zeitung berichtete. Danach habe es sich um keine Parteispende gehandelt,
sondern um eine Spende an Alice Weidel als kandidierende Einzelperson.
Saliger bezieht sich auf die Aussage eines Züricher Drogisten, der das Geld
von einem Geschäftsfreund aus Deutschland erhalten haben will und es dann
über eine seiner Firmen an die AfD weiterleitete. Jede Überweisung habe den
Verwendungszweck „Alice Weidel Social Media“ getragen. Von dem Geld seien
unter anderem Rechnungen der Kölner Medienrechts-Kanzlei Höcker bezahlt
worden, die für Weidel tätig war.
Grundsätzlich ist es möglich, an einen Kandidaten statt an eine Partei zu
spenden. Sinnvoll ist dies zum Beispiel bei einem parteiunabhängigen
Bewerber. „Dann gelten auch die Regeln des Parteiengesetzes nicht“, sagt
Martin Morlok, emeritierter Rechtsprofessor und Spezialist für
Parteienrecht. Das heißt, es gibt auch keine Begrenzung für Auslandsspenden
und keine Transparenzpflicht.
„Allerdings muss der Kandidat, das Geld dann als Schenkung versteuern“, so
Morlok. Für Nicht-Verwandte gilt dabei ein Steuersatz von 30 Prozent. Und
der Spender kann Schenkungen an Einzelkandidaten nicht wie Parteispenden
von der Steuer absetzen.
## Jede menge Widersprüche
Im Fall der Schweizer Spende ist es jedoch ziemlich abwegig, den Charakter
als Parteispende zu bestreiten. Die Spende ging an ein Konto der AfD, nicht
auf ein Konto von Weidel. Alice Weidel kandidierte auch nicht als
Einzelbewerberin, sondern war AfD-Spitzenkandidatin in Baden-Württemberg.
Die Rechnungen der Anwaltskanzlei Höcker gingen nicht an Weidel, sondern an
die AfD.
Weidel selbst sagte früher, dass sie erst im Januar 2018 von der Spende
erfuhr. Bis dahin habe sich die Kreisschatzmeisterin der AfD im Dialog mit
dem Landesschatzmeister um die Spende gekümmert. Als Weidel wegen der
illegalen Spende 2018 innerparteilich unter Druck geriet, betonte sie, dass
es „ein Parteikonto gewesen ist“. Ganz deutlich erklärte sie: „Es ist ke…
persönliche Spende gewesen, die dort angekommen ist.“
Heute behauptet die AfD das Gegenteil.
3 Jan 2020
## LINKS
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## AUTOREN
Christian Rath
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Strafzahlung
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