| # taz.de -- Urteil in AfD-Spendenaffäre: Erschreckende Ignoranz | |
| > Die AfD ist mit ihrer Klage gegen die Strafzahlung wegen | |
| > Wahlkampfunterstützung gegen die Wand gelaufen. | |
| Bild: In Spendenaffäre verstrickt: AfD-Politiker Meuthen und Weidel | |
| Vielleicht hat sich AfD-Chef Jörg Meuthen ja wirklich einfach keine | |
| Gedanken gemacht, als er von seinem Bekannten Alexander Segert im | |
| baden-württembergischen Landtagswahlkampf das Angebot annahm, ihn mit | |
| Werbematerail zu unterstützen. Der Mann war bis dahin Hochschulprofessor, | |
| relativ neu in der Politik und wegen des Wahlkampfs ziemlich im Stress. | |
| Aber dass der AfD-Chef und seine Partei vier Jahre später immer noch | |
| behaupten, es habe sich bei der Wahlkampfunterstützung [1][im Wert von fast | |
| 90.000 Euro] nicht um eine Parteispende gehandelt, weil kein Geld geflossen | |
| und die Unterstützung direkt Meuthen und nicht der Partei gegolten habe, | |
| ist dreist. Und es zeigt, dass auf die AfD das zutrifft, was sie den | |
| anderen Parteien so gern unterstellt: dass sie es mit dem Recht nicht so | |
| genau nimmt, wenn es um den eigenen Vorteil und den persönlichen Erfolg | |
| geht. | |
| Schlimmer noch: Es offenbart eine erschreckende Ignoranz gegenüber den | |
| Pflichten, die Parteien laut Gesetz haben. Dass diese offenlegen müssen, | |
| wie sie sich finanzieren, ist wichtig für die Demokratie. Es ist gut, dass | |
| das Verwaltungsgericht Berlin die Klage der AfD abgewiesen und ganz klar | |
| darauf hingewiesen hat, dass Meuthen einen schweren Fehler begangen hat – | |
| weil er sich nicht darum kümmerte, wie hoch der Wert der Spende war und | |
| woher das Geld wirklich kam. | |
| Medienrecherchen haben inzwischen offengelegt, dass keineswegs nur Segert | |
| und seine Werbeagentur Goal AG in der Schweiz dahintersteckte, sondern dass | |
| es insgesamt zehn Spender gab – von denen manche vermutlich Strohleute | |
| sind. Gut ist aber auch, dass das Gericht eine Berufung zugelassen hat. | |
| Denn vieles in den entsprechenden Gesetzen ist, wie im Prozess deutlich | |
| wurde, nicht eindeutig formuliert. Es geht um Grundsätzliches und sollte | |
| deshalb noch einmal überprüft werden. | |
| ## Meuthen kümmerte es nicht, woher das Geld kam | |
| Meuthen hat bereits angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Diejenigen in | |
| der AfD, die fordern, dass Meuthen, aber auch Bundestagsfraktionchefin | |
| Alice Weidel, die ebenfalls in eine Spendenaffäre verstrickt ist, mögliche | |
| Strafzahlungen persönlich begleichen sollen, werden sich nun gestärkt | |
| fühlen. Denn laut Gericht ist es vor allem Meuthen, damals immerhin schon | |
| Bundeschef der AfD, der die Fehler begangen hat. | |
| Und 270.000 Euro, so hoch ist die Strafzahlung in Meuthens Fall, sind für | |
| die klamme AfD kein Pappenstil. Interessant ist das Urteil auch für den | |
| Fall Weidel, der zwar anders gelagert ist, dem Fall Meuthen aber zumindest | |
| in einem Punkt gleicht: Hinter den insgesamt 132.000 Euro, die im Sommer | |
| 2017 gestückelt auf ein Konto des AfD-Kreisverbands Bodensee flossen und | |
| viel zu spät zurückgezahlt wurden, steckt angeblich eine Gruppe von | |
| Geldgebern, die sich mit denen von Meuthen überschneidet. | |
| Auch hier gibt es den Verdacht, dass es sich um Strohleute handelt. Legt | |
| man das jetzt gefällte Urteil zugrunde, hätte auch Weidel – oder der | |
| zuständige Schatzmeister – klären müssen, wer die wirklichen Spender sind. | |
| Doch Weidel und Co. kümmerten sich darum nicht. In den AfD-Spendenaffären | |
| bleibt noch vieles aufzuarbeiten. Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist | |
| nur ein erster Schritt. | |
| 10 Jan 2020 | |
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| ## AUTOREN | |
| Sabine am Orde | |
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