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# taz.de -- Gesetzesvorhaben gegen hohe Mieten: Ist der Deckel verfassungswidri…
> Das Land Berlin will Wohnungsmieten auf fünf Jahre einfrieren. Experten
> des Bundesinnenministeriums meinen jetzt: Der Plan verstößt gegen das
> Grundgesetz.
Bild: Wie teuer darf Wohnen sein? Häuserblock im Berliner Kosmosviertel
Berlin dpa/bb | Der [1][geplante Berliner Mietendeckel] verstößt nach einer
Einschätzung des Bundesinnenministeriums gegen das Grundgesetz. Das Land
Berlin sei „kompetenzrechtlich gehindert“, Gesetze zur Mietenbegrenzung zu
erlassen, schreibt das Innenministerium in einer Mail an den Berliner
CDU-Bundestagsabgeordneten Kai Wegner, die die Berliner CDU am Samstag
veröffentlichte. Der Grund: Die Mietpreisbegrenzung sei bereits durch den
Bund „umfassend und abschließend geregelt“ worden.
Weiter heißt es demnach aus Horst Seehofers (CSU) Ministerium: Solche
Entscheidungen des zuständigen Bundesgesetzgebers dürften nicht durch
Einzelentscheidungen eines Landes „verfälscht werden“. Die
„Gesetzgebungskompetenz der Länder“ sei daher „gesperrt“. Die Berliner
Morgenpost [2][hatte zuerst darüber berichtet].
Die rot-rot-grüne Berliner Koalition will bis Anfang kommenden Jahres ein
bundesweit bisher einmaliges Mietendeckel-Gesetz beschließen. Geplant ist,
die Mieten für fünf Jahre einzufrieren und für Neuvermietungen Obergrenzen
festzulegen. Diese Obergrenzen sollen sich an Lage, Ausstattung und Alter
der jeweiligen Wohnungen orientieren. In bestimmten Fällen sollen auch
Mietsenkungen möglich sein.
Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen teilte mit
Blick auf die Einschätzung des Bundesinnenministeriums mit: „Allen
Beteiligten war von Anfang an bewusst, dass sie juristisches Neuland
betreten. Am Ende wird ein Gericht entscheiden, ob der Mietendeckel Bestand
hat.“
## Der wissenschaftliche Dienst Berlin hatte gewarnt
Das Vorhaben belastet die Gespräche des Senats mit der Wohnungswirtschaft.
Der Immobilienverband BFW Berlin-Brandenburg sagte ein für diesen Montag
geplantes Treffen mit Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) ab, wie
Geschäftsführerin Susanne Klabe am Sonntag sagte. Der Tagesspiegel hatte
darüber berichtet.
„Wenn nunmehr die Auswirkungen des Mietendeckels auf die Lage der
Bauwirtschaft diskutiert werden sollen, halten wir dies für den falschen
Zeitpunkt“, schrieb Klabe nach eigenen Angaben an die Verwaltung. „In einem
ernsthaften Dialog auf Augenhöhe wäre dies der erste Schritt bei
Überlegungen für ein neues Gesetzesvorhaben gewesen.“
Lompschers Sprecherin Katrin Dietl sagte, die Verbände hätten ihre Einwände
und Ergänzungen in der Verbändeanhörung einbringen können. Der
Gesprächstermin am Montag habe mit dem Gesetzgebungsverfahren nichts zu
tun. Das Treffen sei aus Termingründen abgesagt worden und werde
nachgeholt, sagte Dietl.
Die Juristen im Bundesinnenministerium halten einzelne Punkte des geplanten
Berliner Mietendeckel-Gesetzes für problematisch. Der Gesetzentwurf greife
in die Eigentumsfreiheit der Wohnungseigentümer ein, heißt es in der Mail,
die bereits am 31. Oktober verschickt wurde. Vom geplanten Mietenstopp
würden zudem alle Vermieter ohne Unterschied erfasst. Auch würden steigende
Preise der Instandhaltung nicht berücksichtigt.
Schon der Wissenschaftliche Dienst des Berliner Abgeordnetenhauses [3][war
zu dem Schluss gekommen], dass das rückwirkende Einfrieren der Mieten auf
dem Niveau vom 18. Juni 2019 aus rechtsstaatlichen Gründen bedenklich sei.
Wegner kritisierte jetzt: „Rot-Rot-Grün produziert ein verfassungswidriges
Gesetz mit Ansage.“
18 Nov 2019
## LINKS
[1] /Mietendeckel-in-Berlin/!5632986
[2] https://www.morgenpost.de/berlin/article227672003/Innenministerium-Mietende…
[3] /Gutachten-zum-Mietendeckel/!5639021
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Florian Schmidt
Die Linke
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