Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- EU zu Krebsrisiken von Farbstoff: Warnung vor Titandioxid kommt
> Der weiße Farbstoff Titandioxid in Pulverform muss künftig als
> krebserregend gekennzeichnet werden. Das kündigte die EU-Kommission an.
Bild: Weiße Kreide könnte demnächst nicht mehr Titandioxid enthalten
Brüssel taz/dpa | Wegen Krebsrisiken soll der sehr weit verbreitete
[1][Farbstoff Titandioxid] in Pulverform künftig einen Warnhinweis tragen.
Dies kündigte die Brüsseler Behörde am Donnerstag an. Die Festlegung habe
man nach letzten Gesprächen mit den EU-Staaten und Interessenvertretern
getroffen. Die formale Entscheidung solle im Oktober fallen, hieß es.
Danach folgen aber noch mindestens 20 Monate Vorlauf, bis die neue Pflicht
gilt.
Titandioxid wird unter anderem zur Herstellung von Farben, Lacken, Putz
oder Mörtel verwendet. Die EU-Kommission folgt einer [2][Beurteilung der
europäischen Chemikalienagentur ECHA] von 2017, wonach der Stoff in
Pulverform krebserregend ist, wenn er eingeatmet wird. Ein
Kommissionssprecher stellte klar, dass Titandioxid nicht verboten wird,
sondern künftig einen Hinweis auf die Krebsgefahr tragen muss.
Der Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie warnte jedoch,
nach der neuen Einstufung könnte die Nutzung in Deckmal-Farbkästen und
Straßenmalkreiden für Kinder womöglich ausgeschlossen werden. Die
Organisation und der Verband der Chemischen Industrie hatten die Pläne
schon Anfang der Woche als überzogen kritisiert und an der
wissenschaftlichen Grundlage gezweifelt. Die ausschlaggebende Studie sei
mehr als 20 Jahre alt, und dabei hätten Ratten über einen sehr langen
Zeitraum staubförmiges Titandioxid einatmen müssen.
Unabhängig von der Nutzung in Lacken, Farben und Baumaterialien läuft auf
EU-Ebene auch eine Debatte über Titandioxid in Lebensmitteln. Der weiße
Farbstoff kommt zum Beispiel in Kaugummis, Zahnpasta oder Mozzarella vor.
Hier geht es nicht um Gefahren durch Einatmen, sondern die mögliche
Aufnahme von Nanopartikeln. Frankreich will den Stoff ab 2020 in
Lebensmitteln nicht mehr zulassen. Eine einheitliche Haltung der EU gibt es
aber noch nicht.
19 Sep 2019
## LINKS
[1] /Chemieindustrie-gegen-Klassifizierung/!5622999/
[2] https://echa.europa.eu/de/substance-information/-/substanceinfo/100.033.327
## TAGS
chemieindustrie
Farbe
Lebensmittel
Chemie
EU-Kommission
Pharmaindustrie
Ernährung
Lebensmittel
Tätowierung
Lebensmittel
Sonnenbaden
Farbe
## ARTIKEL ZUM THEMA
Ruf nach Verbot von Titandioxid: Unsicherer Farbstoff in Tabletten
Titandioxid steckt in Pillen wie Ibuprofen oder Cetirizin. Umweltschützer
fordern, ihn nicht nur in Lebens- sondern auch Arzneimitteln zu verbieten.
EU will Farbstoff E171 verbieten: Jahrzehntelang im Essen
Der Farbstoff E171 steckt in Backwaren, Suppen oder Süßigkeiten. Nun will
die EU-Kommission ihn verbieten, weil er möglicherweise das Erbgut
schädigt.
Nanopartikel in Lebensmitteln: Unter Verdacht
Zahlreichen Lebensmitteln wird der Nanostoff Titandioxid beigemengt. Doch
zunehmend gibt es Hinweise auf gesundheitsschädliche Folgen.
Tattoo-Farben vor Verbot: Am Ende des Regenbogens
Zwei Farbpigmente, die häufig Einsatz in Tattoofarben finden, könnten
verboten werden. Tätowierte und Tattoo-Industrie sind verunsichert.
Chemieindustrie gegen Klassifizierung: Machtkampf um ein Weißpigment
Die Industrie hat eine Kennzeichnung von Titandioxid als krebserregend
bisher verhindert. Nun steht das Thema wieder auf der Agenda.
Hautärztin über Sonnencreme: „Ein Schnapsglas muss drauf“
Was der Lichtschutzfaktor bedeutet, wieso Karotten helfen, und warum
Hellhäutige nicht südlich des Schwarzwalds Urlaub machen sollten, erklärt
Yael Adler.
Krebsverdacht bei Titandioxid: Farbe besser an der Wand lassen
Das Pigment Titandioxid weißt Wände, Kaugummis und Kunststoffe. Einatmen
sollte man kleine Partikel des Pigments aber nicht.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.