| # taz.de -- Kriegsverbrechen in Syrien: IS-Rückkehrerin doch festgenommen | |
| > Sibel H. soll Kriegsverbrechen verübt haben, indem sie Häuser von | |
| > IS-Vertriebenen bewohnte. Auch anderen Rückkehrerinnen drohen Anklagen. | |
| Bild: Frauen, darunter IS-Anhängerinnen, in einem syrischen Gefangenenlager. | |
| BERLIN taz | Diesmal schritten die Polizisten zur Tat: Am Dienstag nahmen | |
| sie Sibel H. an ihrem Wohnort, einer bayrischen Kleinstadt, fest. Die | |
| Bundesanwaltschaft gab dies am Mittwoch bekannt. Zuvor hatte sie | |
| erfolgreich einen Haftbefehl gegen die 31-jährige Islamistin beim | |
| Bundesgerichtshof erwirkt – nun doch noch. | |
| Denn bisher war die Bundesanwaltschaft daran gescheitert, obwohl der Fall | |
| Sibel H. zum Exempel werden sollte, wie IS-Rückkehrerinnen juristisch | |
| beizukommen ist. | |
| Sibel H. war bereits 2013 mit ihrem Mann zum „Islamischen Staat“ | |
| ausgereist; nach dessen baldigem Tod kehrte sie nach Deutschland zurück. Im | |
| Frühjahr 2016 reiste H. erneut aus, erst nach Syrien, später in den Irak, | |
| nun mit ihrem neuen Partner, Deniz B., einem Frankfurter Salafisten. B. | |
| arbeitete als Pfleger in einem vom IS kontrollierten Krankenhaus, Sibel H. | |
| kümmerte sich um den Haushalt und den im Irak geborenen Sohn. Im August | |
| 2017 wurden beide von Peschmerga-KämpferInnen festgenommen. Ein halbes Jahr | |
| später wurde H. nach Frankfurt am Main ausgeflogen. | |
| Die Bundesanwaltschaft wollte die Deutschtürkin, die in Bayern geboren | |
| wurde, sich früher in Frankfurter und Offenbacher Islamistenkreisen bewegte | |
| und den Sicherheitsbehörden als Fanatikerin galt, schon damals festnehmen. | |
| Mit ihrem Haftbefehl wegen Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung aber | |
| scheiterte sie vor dem Bundesgerichtshof: Nur die Ausreise ins IS-Gebiet | |
| und dortige Hausarbeiten reichten nicht aus, um zu der Terrortruppe zu | |
| gehören. Dafür brauche es mehr, etwa Propaganda- oder | |
| Verwaltungstätigkeiten. H. blieb in Freiheit. | |
| ## Später Erfolg für Bundesanwaltschaft | |
| Die Entscheidung war ein Rückschlag für die Bundesanwaltschaft. [1][Am | |
| Beispiel von Sibel H. wollte sie einen neuen Kurs unterstreichen]: Auch | |
| Frauen, die „nur“ zum IS reisten, hätten ab sofort mit Konsequenzen zu | |
| rechnen. Auch mit Haushaltsaufgaben übernähmen diese eine | |
| Logistikerinnenrolle für die Terrorgruppe, hielten den Kämpfern den Rücken | |
| frei. Sie seien für den IS „unentbehrlich“. 1.050 Deutsche sollen bisher zu | |
| der Gruppe ausgereist sein, davon ein Viertel Frauen. Etwa 50 Frauen sitzen | |
| in Syrien oder dem Irak in Haft. Ebenso viele kehrten bereits zurück – die | |
| meisten ohne in Haft zu landen. | |
| Im Fall Sibel H. ermittelte die Bundesanwaltschaft auch nach ihrer Rückkehr | |
| nach Deutschland weiter und präsentierte dem Bundesgerichtshof neue | |
| Vorwürfe: H. soll auch „Kriegsverbrechen gegen das Eigentum“ sowie Verstö… | |
| gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verübt haben. Denn der IS habe Sibel | |
| H. drei Wohnhäuser überlassen, deren Bewohner vor der Terrorgruppe geflohen | |
| seien. Zudem habe sie Zugriff auf drei Kalaschnikows und ein Gewehr gehabt. | |
| Damit hatte der Antrag Erfolg: Der Bundesgerichtshof bewilligte den | |
| Haftbefehl gegen Sibel H., sitzt nun in U-Haft. Ihre Anwältin wollte sich | |
| vorerst nicht äußern. | |
| Hat der Haftbefehl Bestand, könnten auch anderen IS-Anhängerinnen Anklagen | |
| drohen. Für die Mitgliedschaft in terroristischen Vereinigungen drohen bis | |
| zu zehn Jahre Haft. Schon im April hatte die Bundesanwaltschaft Anklage | |
| gegen die IS-Rückkehrerin Sarah O. erhoben, auch hier unter anderem mit dem | |
| Vorwurf, Wohnungen von durch den IS Vertriebenen bezogen und so den | |
| „Gebietsanspruch“ der Terroristen „gefestigt“ zu haben. | |
| ## Ehemann klagt auf Rückkehr nach Deutschland | |
| Sibel H.s Mann Deniz B. sitzt weiter im Nordirak in Haft. Er klagt | |
| inzwischen vor dem Berliner Verwaltungsgericht auf Rückholung nach | |
| Deutschland – da er deutscher Staatsbürger sei, sei das Land dazu rechtlich | |
| verpflichtet. Bei Erfolg wäre dies eine Premiere. Eine Entscheidung steht | |
| noch aus. | |
| 7 Aug 2019 | |
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| ## AUTOREN | |
| Konrad Litschko | |
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