# taz.de -- EuGH urteilt zum Urheberrecht: Niemals zulasten der Pressefreiheit | |
> Pressefreiheit vor Urheberrecht – so lautet ein Urteil des EuGH. Im | |
> Rechtsstreit mit „Spiegel Online“ könnte Volker Beck dennoch gewinnen. | |
Bild: Darf „Spiegel Online“ das Manuskript von Volker Beck veröffentlichen? | |
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das EU-Urheberrecht pressefreundlich | |
ausgelegt. Dennoch wird der Ex-Grünen-Abgeordnete Volker Beck am Ende | |
vermutlich seinen Rechtsstreit mit Spiegel Online gewinnen. | |
Konkret geht es um einen Text, den Beck 1988 für den Sammelband „Der | |
pädosexuelle Komplex“ geschrieben hat. Darin hielt er die | |
„Entkriminalisierung von Pädosexualität“ (also von Sex mit Kindern) für | |
„dringend erforderlich“. | |
Beck hat sich längst von dem Text distanziert. Allerdings hatte er zu | |
seiner Verteidigung auch behauptet, der Herausgeber des Sammelbandes habe | |
den Text gegen seinen Willen nachträglich im Sinn verfälscht. Als 2013 das | |
Originalmanuskript auftauchte, stellte Spiegel Online fest, dass Becks | |
zentrale Aussage keineswegs verfälscht worden war. Als Beleg verlinkte das | |
Medium sowohl auf das Originalmanuskript als auch auf die veröffentlichte | |
Fassung von Becks Aufsatz. | |
## Verweis aufs Urheberrecht | |
Gegen diese Verlinkung [1][wehrte sich Beck] unter Verweis auf sein | |
Urheberrecht. Er habe das Manuskript inzwischen auf seiner eigenen Homepage | |
veröffentlicht – allerdings auf jeder Seite mit der Anmerkung versehen: | |
„ICH DISTANZIERE MICH VON DIESEM BEITRAG. VOLKER BECK“. Einer anderen Art | |
der Veröffentlichung stimme er nicht zu. In den unteren Instanzen hatte | |
Beck mit dieser Argumentation Erfolg. Der Bundesgerichtshof (BGH) [2][bat | |
im Sommer 2017 den EuGH um Auslegung der EU-Urheberrechts-Richtlinie], weil | |
das deutsche Gesetz auf dieser beruht. | |
Der EuGH entschied nun, dass die nationalen Gesetzgeber und Gerichte keine | |
neuen Ausnahmen vom Urheberrecht zugunsten der Pressefreiheit erfinden | |
dürfen. Allerdings seien die in der Richtlinie vorgesehenen Ausnahmen so | |
auszulegen, dass Presse- und Meinungsfreiheit „Vorrang“ haben vor dem | |
Urheberrecht. Konkret betrifft dies vor allem das Recht auf | |
„Berichterstattung über Tagesereignisse“ und das Zitatrecht, wobei Zitate | |
auch verlinkt werden dürfen, so der EuGH. | |
In beiden Fällen darf das fremde Werk (hier Becks Manuskript) von dem | |
Medium allerdings nur dann und so weit benutzt werden, wie dies | |
„erforderlich“ ist. Im konkreten Fall dürfte die Erforderlichkeit einer | |
Volltextveröffentlichung der beiden Texte durch Spiegel Online fraglich | |
sein, weil Volker Beck die Manuskripte ja bereits selbst veröffentlicht | |
hat. Letztlich müssen dies aber wieder die deutschen Gerichte entscheiden. | |
29 Jul 2019 | |
## LINKS | |
[1] /Streit-ueber-Paedophilie-Bericht/!5406201 | |
[2] /Volker-Beck-vs-Spiegel-Online-vor-EuGH/!5437470 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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