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# taz.de -- Entscheidung im bayerischen Landtag: Bienen-Volksbegehren angenommen
> Es war das erfolgreichste Volksbegehren in der Geschichte Bayerns. Der
> Landtag nimmt den Gesetzentwurf zur Artenvielfalt an.
Bild: Bienen in Bayern haben hoffentlich (bald) ein schönes Leben
München taz/dpa | Der Bayerische Landtag hat das Bienen-Volksbegehren am
Mittwoch mit großer Mehrheit angenommen – 167 Abgeordnete stimmten dafür,
25 dagegen und fünf enthielten sich. Das Gesetz zur Artenvielfalt soll den
Umwelt- und Naturschutz in Bayern verbessern. Mitte Februar fuhr das
Volksbegehren mit dem schönen Namen „Rettet die Bienen!“ in Bayern [1][ein
Rekordergebnis ein]: Mehr als 1,7 Millionen Menschen hatten für den
Gesetzentwurf des Volksbegehrens gestimmt, 18,3 Prozent der
Wahlberechtigten.
Dabei ging es natürlich [2][um mehr als die Bienen], die Unterzeichner
forderten eine Novellierung des Naturschutzgesetzes mit weitreichenden
Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt im Freistaat. Angestoßen hatte das
Volksbegehren die ÖDP, eine kleine Partei, die bei der Landtagswahl 2018
gerade mal auf 1,6 Prozent gekommen war.
Nachdem er zugelassen worden war, schloss sich jedoch ein breites Bündnis
von über 170 Partnern an, darunter mehrere Naturschutzverbände, Grüne und
SPD. Am heutigen Mittwoch nun, gerade mal fünf Monate später, will der
Landtag das Gesetz beschließen.
Was in der Zwischenzeit geschah: Ministerpräsident Markus Söder berief
einen Runden Tisch ein, um zwischen Umweltschützern und Landwirten zu
vermitteln. Moderiert wurde er vom ehemaligen Landtagspräsidenten Alois
Glück.
Der führte 14 Gesprächsrunden und 120 Einzelgespräche in nur zwei Wochen
und beklagte sich hinterher: „Das war teils schon mörderisch und eine
Gefahr für die Gesundheit.“ Am Ende beschloss die Koalition aus CSU und
Freien Wählern, das Gesetz zu verabschieden, um so einen Volksentscheid zu
vermeiden, ihm aber zugleich ein weiteres Gesetz an die Seite zu stellen.
Anfang Mai wurde das Paket erstmals im Landtag vorgestellt.
Unter anderem sollen künftig Biotope besser vernetzt und kartiert werden,
Hecken, Bäume und kleine Gewässer sollen in der Landwirtschaft erhalten
werden, ebenso blühende Uferstreifen an allen Bächen. Zehn Prozent aller
Wiesen sollen in Blühwiesen umgewandelt und der Naturschutz soll in die
Ausbildung von Land- und Forstwirten aufgenommen werden.
Außerdem soll der Anteil des ökologischen Landbaus von bisher weniger als
10 Prozent bis 2030 auf 30 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche
ausgebaut werden. In dem Zusatzgesetz geht es beispielsweise um finanzielle
Ausgleichsmaßnahmen für die Bauern, die starke Einbußen wegen der
strengeren Auflagen fürchten.
Teilweise entschärft es aber auch einige der besonders umstrittenen Punkte.
So soll die Frist für das Walzen von Wiesen nun nicht mehr starr gehandhabt
werden, sondern etwa dann nach hinten verschoben werden, wenn in einer
Region noch länger Schnee liegt. Beschlossen wird darin aber auch, dass
sofort 10 Prozent des Staatswaldes aus der normalen Nutzung genommen
werden, staatliche Gebäude begrünt oder bepflanzt werden und die
Lichtverschmutzung zum Schutz von Insekten eingedämmt werden soll – zum
Beispiel, indem Fassadenbeleuchtungen an öffentlichen Gebäuden ab 23 Uhr
verboten werden.
Zuletzt kochte allerdings noch einmal der Unmut bei den Naturschützern auf.
So klagten Grüne und Naturschutzverbände, dass die Regierung versuche, im
letzten Moment durch im zuständigen Ausschuss eingereichte Veränderungen
die Beschlüsse aufzuweichen – etwa bei der Größe des Biotopverbundes oder
bei dem erklärten Ziel, den Flächenfraß in Bayern zu reduzieren.
Änderungsanträge der Opposition seien dagegen von der Regierungsmehrheit
abgeschmettert worden.
Anmerkung: Dieser Text wurde am 17. Juli 2019 um 12.59 Uhr aktualisiert.
Das Ergebnis der Abstimmung wurde hinzugefügt.
17 Jul 2019
## LINKS
[1] /Kommentar-Volksbegehren-in-Bayern/!5573726
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## AUTOREN
Dominik Baur
## TAGS
Bayern
Landwirtschaft
Schwerpunkt Artenschutz
Volksbegehren
Bienen
Insekten
Umweltschutz
Natur
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