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# taz.de -- Messung von Luftschadstoffen: EuGH bestätigt strenge Vorgaben
> Luftschadstoffe, Grenzwerte und Messstationen sind ein Streitthema. Die
> obersten EU-Richter haben nun ein weitreichendes Urteil gefällt.
Bild: Einige kritisieren, dass die Messstationen für Luftschadstoffe an Kreuzu…
Luxemburg dpa | Bei der Messung von Luftschadstoffen in Europa gelten nach
einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) strenge Vorgaben. Schon
die Überschreitung von Grenzwerten an einzelnen Messstellen gelte als
Verstoß gegen EU-Regeln, befanden die obersten Richter am Mittwoch in
Luxemburg. Bürger können zudem bei Gericht überprüfen lassen, ob
Messstationen richtig platziert sind. Das Urteil dürfte auch weitreichende
Folgen für Deutschland haben.
Im konkreten Fall hatten Einwohner der belgischen Hauptstadt Brüssel und
eine Umweltorganisation belgische Behörden auf Erstellung eines
ausreichenden Luftqualitätsplans und Einrichtung [1][der nötigen
Messstationen verklagt]. Das belgische Gericht bat den EuGH um Auslegung
des EU-Rechts. Die Platzierung von Messstellen und die Spielräume bei der
Einhaltung von Grenzwerten sind [2][in der Debatte über Diesel-Fahrverbote]
auch in Deutschland immer wieder strittig.
In Deutschland werden an vielen Stellen Schadstoffwerte überschritten. 2018
wurde dem Umweltbundesamt zufolge in 57 Städten gegen den EU-Grenzwert für
Stickstoffdioxid verstoßen. CSU-Politiker äußerten in der Vergangenheit
immer wieder Zweifel an der Platzierung der Apparate und der Aussagekraft
der Messwerte. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer kritisierte etwa,
dass Geräte direkt an Kreuzungen oder Busbahnhöfen aufgebaut würden.
Die Luxemburger Richter befanden nun weiter, dass schon überhöhte Werte von
Feinstaub, Stickstoffdioxid oder anderen in der EU-Richtlinie über
Luftqualität und saubere Luft für Europa genannte Schadstoffe an einzelnen
Messstationen als Verstoß gälten. Denn dort drohten Gesundheitsschäden.
Durchschnittswerte für ein größeres Gebiet oder einen Ballungsraum haben
damit wenig Aussagekraft.
Die EU-Regeln sähen zudem vor, dass Messstationen so einzurichten seien,
dass sie Informationen über die am stärksten belasteten Orte lieferten,
erklärten die Richter weiter. Die Standorte müssten so gewählt werden, dass
die Gefahr unbemerkter Überschreitungen von Grenzwerten minimiert werde.
Die Auslegung der geltenden Regeln durch den EuGH gilt nun für alle
EU-Staaten.
Rechtssache C-723/17
26 Jun 2019
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