# taz.de -- Kommentar AfD-Liste Sachsen: Ein Aufschub schadet nur | |
> Die AfD kann vor den Landtagswahlen in Sachsen keine Rechtsmittel gegen | |
> die kürzere Liste einlegen. Die Regelung ist sinnvoll – aber nicht in | |
> diesem Fall. | |
Bild: Die Alternative für Dackel ist bitte nicht zu verwechseln mit der Altern… | |
Der Landeswahlausschuss in Sachsen hat wegen Verfahrensfehlern nur die | |
ersten 18 Plätze der AfD-Liste zur Wahl zugelassen. Dagegen kann die AfD | |
aber erst nach der Landtagswahl Beschwerde einlegen. Bis zur Wahl muss die | |
rechtspopulistische Partei die Entscheidung akzeptieren und kann kein | |
Gericht anrufen. | |
So sieht das Gesetz es vor. Das erstaunt. Schließlich ist Deutschland ein | |
Rechtsstaat. Staatliche Maßnahmen können von unabhängigen Gerichten | |
überprüft werden. Das ist im Grundgesetz ausdrücklich garantiert. | |
Bei Wahlen gilt dies aber nur sehr eingeschränkt. Und der Grundgedanke | |
dieser gewöhnungsbedürftigen Regel ist richtig. Gerade weil Wahlen für die | |
Demokratie so zentral sind, muss ihr Ablauf vor Sabotage geschützt werden. | |
Eine solche Sabotage wäre aber juristisch leicht möglich, wenn jeder | |
Kandidat, jede Partei und jeder Wähler gegen jede Entscheidung im Vorfeld | |
der Wahl die Gerichte anrufen könnte. Deshalb sind Klagen zum Wahlverfahren | |
erst nach der Wahl möglich. Das ist bundesweit so geregelt – nicht nur in | |
Sachsen. | |
Wenn aber die Verweigerung von Rechtsschutz ebenfalls zu Chaos führt und | |
die Legitimation der Wahl infrage steht, muss noch einmal nachgedacht | |
werden. | |
Die AfD will nun möglichst viele Direktmandate holen, damit das angebliche | |
„Komplott“ der Altparteien keine Folgen hat. Die anderen Parteien | |
überlegen, gemeinsame Wahlempfehlungen abzugeben, um Direktmandate der AfD | |
zu vermeiden. Der Charakter der Wahl würde dadurch also völlig verändert. | |
Hier macht der Aufschub gerichtlicher Prüfung offensichtlich keinen Sinn. | |
Die Ordnungsmäßigkeit und die Legitimität der bevorstehenden Wahlen werden | |
so keineswegs gesichert, sondern im Gegenteil eher gefährdet. In einer | |
derartigen Situation sollte das sächsische Landesverfassungsgericht Anträge | |
auf einstweiligen Rechtsschutz ausnahmsweise doch für zulässig erklären und | |
die umstrittene Entscheidung des Wahlausschusses sofort – also vor der Wahl | |
– überprüfen. Noch ist Zeit genug. | |
9 Jul 2019 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
## TAGS | |
Schwerpunkt Landtagswahlen | |
AfD Sachsen | |
Sachsen | |
Rechtspopulismus | |
Schwerpunkt AfD | |
Schwerpunkt Landtagswahlen | |
Schwerpunkt AfD | |
Schwerpunkt AfD | |
AfD Sachsen | |
Schwerpunkt Landtagswahlen | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Sachsens Landeswahlleiterin unter Druck: Showdown in Leipzig | |
Wegen der gekürzten AfD-Wahlliste verhandelt am Donnerstag der sächsische | |
Verfassungsgerichtshof. Auch Landeswahlleiterin Schreck ist geladen. | |
Streit um Landesliste: Sachsen-AfD droht mit Anwälten | |
Die sächsische AfD will die gekürzte Wahlliste nicht akzeptieren. Sie | |
stellt ein Ultimatum bis Montag und droht mit Anzeigen. | |
Gekürzte Wahlliste in Sachsen: AfD kann erst im Nachhinein klagen | |
Der sächsische Wahlausschuss hat nur 18 Plätze der AfD-Liste zur | |
Landtagswahl zugelassen. Dagegen vorgehen kann die Partei erst nach der | |
Wahl. | |
Kommentar AfD Sachsen: Selbstverschuldet in die Opferrolle | |
Die AfD Sachsen will ihren eigenen Fehler als gegen sie gerichtete | |
Verschwörung verkaufen. Plötzlich erscheint sie bei der Wahl wieder | |
schlagbar. | |
Landtagswahl in Sachsen: Sachsen-AfD eingedampft | |
Nur 18 statt der geplanten 61 ListenkandidatInnen zugelassen: Zwei Monate | |
vor der Landtagswahl stolpert die sächsische AfD über einen Formfehler. | |
Programm für Regierungsbeteiligung: Sachsen-AfD droht schon mal | |
Die sächsische AfD gibt bekannt, was sie im Fall eines Wahlsiegs ändern | |
würde. Initiativen für Demokratie und Flüchtlinge bekämen Probleme. |