| # taz.de -- Kommentar AfD-Liste Sachsen: Ein Aufschub schadet nur | |
| > Die AfD kann vor den Landtagswahlen in Sachsen keine Rechtsmittel gegen | |
| > die kürzere Liste einlegen. Die Regelung ist sinnvoll – aber nicht in | |
| > diesem Fall. | |
| Bild: Die Alternative für Dackel ist bitte nicht zu verwechseln mit der Altern… | |
| Der Landeswahlausschuss in Sachsen hat wegen Verfahrensfehlern nur die | |
| ersten 18 Plätze der AfD-Liste zur Wahl zugelassen. Dagegen kann die AfD | |
| aber erst nach der Landtagswahl Beschwerde einlegen. Bis zur Wahl muss die | |
| rechtspopulistische Partei die Entscheidung akzeptieren und kann kein | |
| Gericht anrufen. | |
| So sieht das Gesetz es vor. Das erstaunt. Schließlich ist Deutschland ein | |
| Rechtsstaat. Staatliche Maßnahmen können von unabhängigen Gerichten | |
| überprüft werden. Das ist im Grundgesetz ausdrücklich garantiert. | |
| Bei Wahlen gilt dies aber nur sehr eingeschränkt. Und der Grundgedanke | |
| dieser gewöhnungsbedürftigen Regel ist richtig. Gerade weil Wahlen für die | |
| Demokratie so zentral sind, muss ihr Ablauf vor Sabotage geschützt werden. | |
| Eine solche Sabotage wäre aber juristisch leicht möglich, wenn jeder | |
| Kandidat, jede Partei und jeder Wähler gegen jede Entscheidung im Vorfeld | |
| der Wahl die Gerichte anrufen könnte. Deshalb sind Klagen zum Wahlverfahren | |
| erst nach der Wahl möglich. Das ist bundesweit so geregelt – nicht nur in | |
| Sachsen. | |
| Wenn aber die Verweigerung von Rechtsschutz ebenfalls zu Chaos führt und | |
| die Legitimation der Wahl infrage steht, muss noch einmal nachgedacht | |
| werden. | |
| Die AfD will nun möglichst viele Direktmandate holen, damit das angebliche | |
| „Komplott“ der Altparteien keine Folgen hat. Die anderen Parteien | |
| überlegen, gemeinsame Wahlempfehlungen abzugeben, um Direktmandate der AfD | |
| zu vermeiden. Der Charakter der Wahl würde dadurch also völlig verändert. | |
| Hier macht der Aufschub gerichtlicher Prüfung offensichtlich keinen Sinn. | |
| Die Ordnungsmäßigkeit und die Legitimität der bevorstehenden Wahlen werden | |
| so keineswegs gesichert, sondern im Gegenteil eher gefährdet. In einer | |
| derartigen Situation sollte das sächsische Landesverfassungsgericht Anträge | |
| auf einstweiligen Rechtsschutz ausnahmsweise doch für zulässig erklären und | |
| die umstrittene Entscheidung des Wahlausschusses sofort – also vor der Wahl | |
| – überprüfen. Noch ist Zeit genug. | |
| 9 Jul 2019 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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