# taz.de -- Gekürzte Wahlliste in Sachsen: AfD kann erst im Nachhinein klagen | |
> Der sächsische Wahlausschuss hat nur 18 Plätze der AfD-Liste zur | |
> Landtagswahl zugelassen. Dagegen vorgehen kann die Partei erst nach der | |
> Wahl. | |
Bild: Hat in Sachsen gerade keinen Grund, Fahnen zu schwingen: AfD | |
FREIBURG taz | Die AfD kann nicht gegen die Kürzung ihrer Landesliste für | |
die sächsische Landtagswahl klagen – jedenfalls nicht vor der Wahl, die am | |
1. September stattfinden soll. Dieses Verfahren ist gesetzlich so | |
vorgesehen. | |
Am Freitag hatte [1][der sächsische Landeswahlausschuss nur die ersten 18 | |
Plätze der AfD-Liste zur Landtagswahl zugelassen]. Aufgrund von | |
Verfahrensfehlern wurden die Plätze 19 bis 61, die bei einem zweiten | |
Parteitag aufgestellt wurden, vom Wahlausschuss gestrichen. Die | |
Entscheidung des Ausschusses kann große Auswirkungen auf die sächsische | |
Landtagswahl haben. Da der AfD nach Umfragen 30 von 120 Mandaten im | |
Dresdener Landtag zugetraut werden, könnten bis zu 12 Mandate verfallen. | |
Die AfD wird deshalb versuchen, für Kandidaten, die keinen der ersten 18 | |
Listenplätze innehaben, Direktmandate zu holen. | |
Die Partei hatte am Freitag zwar sofort angekündigt, gegen die Entscheidung | |
des Landeswahlausschusses zu klagen. Eine solche Klage ist zum jetzigen | |
Zeitpunkt allerdings gar nicht möglich. Gegen Maßnahmen der Wahlorgane kann | |
erst nach der Wahl Beschwerde eingelegt werden. Dies ist überall in | |
Deutschland gesetzlich so geregelt und gilt auch bei Bundestagswahlen. So | |
soll eine ordnungsgemäße und reibungslose Durchführung von Wahlen | |
sichergestellt werden. | |
In Sachsen könnte also erst nach der Wahl eine Wahlprüfungsbeschwerde | |
eingelegt werden. Falls diese abgelehnt wird, kann das sächsische | |
Landesverfassungsgericht angerufen werden. Das Verfahren ist nicht | |
sonderlich effizient. Solche Beschwerden werden vom jeweiligen Parlament | |
meist nur sehr schleppend behandelt, denn meist haben dort die gleichen | |
Parteien eine Mehrheit wie schon im Wahlausschuss, dessen Maßnahme | |
überprüft werden soll. | |
## Historische Beispiele | |
Immerhin hat das Hamburger Verfassungsgericht 1993, zwei Jahre nach der | |
Wahl zur Hamburger Bürgerschaft, eine Wiederholung der Wahl angeordnet, | |
weil es bei der Aufstellung der CDU-Liste ungerecht zugegangen war. | |
Nur in sehr wenigen Fällen war es bisher möglich, bereits im Vorfeld einer | |
Wahl ein gerichtliches Einschreiten zu erreichen. Der bekannteste Fall war | |
die erste Bundestagswahl nach der Wiedervereinigung 1990. Damals ordnete | |
das Bundesverfassungsgericht getrennte Wahlgebiete für Ost- und | |
Westdeutschland an. Es genügte damit, dass eine Partei die Fünfprozenthürde | |
in einem Wahlgebiet übersprang. Kuriose Folge: Die Grünen scheiterten im | |
Westen, aber das ostdeutsche Bündnis 90 konnte mit einer Handvoll | |
Abgeordneten die grüne Sache weiter im Bundestag vertreten. | |
Auch kurz vor der jüngsten Europawahl intervenierte das | |
Bundesverfassungsgericht auf Initiative von Oppositionsabgeordneten und | |
erlaubte vollbetreuten Beeinträchtigten auf Antrag die Teilnahme. In beiden | |
Fällen ging es aber jeweils um eine Korrektur von gesetzlichen Regelungen | |
und nicht um eine Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen, wie es jetzt | |
in Sachsen erforderlich wäre. | |
8 Jul 2019 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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