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# taz.de -- Abschiebung nach Afghanistan: Am langen Arm Horst Seehofers
> Dürfen Mujtaba S. und Ali Merzai in Deutschland bleiben? Ein Mal im Monat
> geht ein Abschiebeflug nach Afghanistan – trotz instabiler
> Sicherheitslage.
Bild: Unterwegs auf der Balkanroute: Flüchtlinge und die Hoffnung auf ein bess…
Kurz herrscht Stille am Telefon. Mujtaba S. schweigt, sammelt sich. Wie es
ihm gehe seit dem ersten Abschiebeversuch war die Frage. „Ich kann nicht
schlafen“, sagt der 24-Jährige. „Ich habe immer Angst. Immer, seit November
2018.“
Zu diesem Zeitpunkt stempelte die Ausländerbehörde das Wort „ungültig“ in
S.’ Duldung. Anfang des Jahres versucht die Polizei dann zum ersten Mal,
ihn nach Afghanistan abzuschieben. Doch die Beamten treffen ihn nicht in
seinem Zimmer in einer Flüchtlingsunterkunft im Allgäu an.
Afghanistan hat Mujtaba S. 2009 verlassen. Damals war er 14 Jahre alt. Der
Vater habe Ärger mit den Taliban gehabt, erzählt S. „Wir konnten dort nicht
leben.“ Die Familie floh in den Iran. Im Oktober 2015 machten S. und sein
zwei Jahre älterer Bruder sich auf den Weg nach Europa, über die
Balkanroute nach Österreich und schließlich nach Deutschland. Vier weitere
Geschwister und die Eltern sind noch im Iran. „Wir hatten nicht genug Geld
für die Schleuser“, sagt S.
Mujtaba S. hat einen Schulabschluss und eine Berufsausbildung zum
Elektriker im Iran absolviert. Weil es lange dauert, diese in Deutschland
anerkennen zu lassen, hat er hier seinen Hauptschulabschluss nachgemacht.
Im September könnte er noch einmal eine Ausbildung zum Elektriker anfangen.
Ein Angebot dafür hat er. Doch die Behörden haben ihre Genehmigung
verweigert, weil sie ihn abschieben wollen. „In seiner aktuellen Situation
ist S. jederzeit gefährdet, abgeschoben zu werden“, sagt seine Anwältin
Myrsini Laaser. Und so bleiben die schlaflosen Nächte.
Etwa ein Mal im Monat geht ein Abschiebeflug nach Afghanistan,
voraussichtlich Ende Juni steht die 25. dieser Sammelabschiebungen an. 2018
wurden insgesamt 284 Menschen zwangsweise in das Krisenland zurückgebracht
– das sind mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr und mehr als acht mal
so viele wie 2016.
Deutschland schiebt erst seit 2016 wieder Menschen nach Afghanistan ab.
Wegen der schlechten Sicherheitslage und nach einem Anschlag auf die
deutsche Botschaft in Kabul wurden die Abschiebungen im Sommer 2017
deutlich beschränkt: auf Gefährder, Straftäter und sogenannte hartnäckige
Identitätsverweigerer. Im Juni 2018 jedoch hat die Bundesregierung diese
Einschränkung aufgehoben. Und das, obwohl in einem internen Lagebericht des
Auswärtigen Amts von einer „weiterhin volatilen Sicherheitslage“ die Rede
war.
## Abschiebepraxis in den Ländern unterschiedlich
Trotzdem können seither so gut wie alle Afghan*innen, deren Asylantrag
abgelehnt wurde, abgeschoben werden. Theoretisch. Denn in der Praxis halten
viele Bundesländer an den Beschränkungen fest.
Berlin etwa hat im Jahr 2018 nur drei volljährige verurteilte Straftäter
nach Afghanistan abgeschoben. Man sehe die Situation dort „nach wie vor und
unabhängig vom aktuellen Lagebericht der Bundesregierung als humanitär
problematisch an“, heißt es auf Anfrage. Bremen erklärt, Abschiebungen in
das Land würden derzeit „grundsätzlich“ nicht durchgeführt – „mit Au…
von Straftätern und Gefährdern“.
Auch die meisten anderen Bundesländer geben auf Anfrage der taz an, „nur“
oder zumindest „vorrangig“ Gefährder und Straftäter abzuschieben, einige
auch „Identitätsverweigerer“ oder „-täuscher“. Brandenburg hingegen s…
außerdem „allein reisende erwachsene Männer ohne familiäre Bindungen, ohne
Berufsausbildung beziehungsweise berufliche Tätigkeit und ohne sonstige
Integrationsleistungen“ ab. In Sachsen stehen „alleinstehende Männer“
generell mit im Fokus. Von dort wurden nach Angaben des Landes 2018 vier
Menschen nach Afghanistan abgeschoben, die weder Gefährder noch Straftäter
oder Identitätstäuscher waren, außerdem fünf Personen mit einem „offenen
strafrechtlichen Ermittlungsverfahren“.
Nur Bayern schiebt ohne Einschränkungen nach Afghanistan ab. Zwar dürfe bei
Abschiebungen der Einzelfall „nicht aus dem Blick geraten“, erklärt das
bayerische Innenministerium auf Anfrage. Die Behörden hätten deswegen ein
„besonderes Augenmerk auf Menschen, die bereits gut integriert sind“. Man
habe sich aber der Bewertung der Bundesregierung bezüglich der
Sicherheitslage in Afghanistan „ausdrücklich angeschlossen“ und begrüße,
dass die „Beschränkungen bei Rückführungen dorthin nicht mehr gelten“.
Das zeigt sich auch in den absoluten Zahlen. 165 der 284 nach Afghanistan
Abgeschobenen im Jahr 2018 kamen aus Bayern. Das sind fast 60 Prozent.
Darunter waren mehr als 60 Personen, die weder Straftäter waren noch als
Gefährder oder Identitätsverweigerer galten. Auf Platz zwei folgte
Baden-Württemberg – mit lediglich 21 Abschiebungen.
## Aktivist*innen fordern Abschiebestopp
Solchen Eifer wünscht sich Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), lange
Zeit selber Ministerpräsident Bayerns, wohl bundesweit. Im Sommer 2018
verkündete er zufrieden: „Ausgerechnet an meinem 69. Geburtstag sind 69 –
das war von mir nicht so bestellt – Personen nach Afghanistan zurückgeführt
worden. Das liegt weit über dem, was bisher üblich war.“
Wenn es nach Aktivist*innen ginge, würde es gar keine Abschiebungen in das
Krisenland geben. „Afghanistan ist nicht sicher“, erklärt Pro Asyl. Die NGO
hat von Anfang November 2018 bis etwa Mitte Januar 2019 Medienberichte
ausgewertet. An diesen 71 Tagen gab es demnach rund 100
„sicherheitsrelevante Ereignisse“, verteilt auf fast alle afghanischen
Provinzen. Darunter waren Bombenexplosionen und Luftangriffe, aber auch
Schüsse in einer Schule.
Die UN zählte im Jahr 2018 mehr zivile Todesopfer im Land als jemals seit
Beginn der Dokumentation 2009. Unter den 3.804 Opfern waren 927 Kinder –
auch das eine Rekordzahl. Der UN-Bericht zeige, „dass das Ausmaß an Schaden
und Leid, das Zivilist*innen in Afghanistan zugefügt wird, zutiefst
beunruhigend und völlig inakzeptabel ist“, sagte Tadamichi Yamamoto,
Sonderbeauftragter des UN-Generalsekretärs für Afghanistan.
Mujtaba S. hilft diese Feststellung wenig. Er hofft nun auf die Hilfe der
Härtefallkommission. Angesiedelt beim Bayerischen Staatsministerium des
Innern macht diese es bei „besonderen Einzelschicksalen und in humanitären
Ausnahmefällen“ möglich, eigentlich ausreisepflichtigen Ausländer*innen
eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Das Gremium achtet besonders darauf,
wie lange die betreffende Person schon in Deutschland ist, ob sie familiäre
Bindungen hat oder besondere Integrationsleistungen vorweisen kann.
## Härtefallgesuch als letzte Chance
Mit 34 Ersuchen befasste die Kommission sich 2017. 16 davon betrafen
afghanische Staatsangehörige. Von denen habe der bayerische Innenminister
15 stattgegeben, erklärt eine Sprecherin der Kommission. Den 16. Fall habe
man zurückgestellt, um das Ergebnis einer Wiederholungsprüfung abzuwarten.
Der Jahresbericht für das Jahr 2018 soll im Juni veröffentlicht werden.
Die Unterstützer*innen von Mujtaba S. haben den Fall des jungen Afghanen an
die Kommission herangetragen. Ob diese sich damit befassen wird, ist noch
unklar. Zurzeit liegt der Fall beim bayerischen Innenministerium, das
prüft, ob es Einwände hat.
Es geht nicht nur um S.’ eigenes Schicksal, sondern auch das seines älteren
Bruders, der vor Kurzem eine Ausbildung zum IT-Fachinformatiker begonnen
hat: „Wenn ich nach Afghanistan zurück muss, dann würde mein Bruder mit mir
kommen“, sagt S. „Er würde mich niemals alleine lassen.“
Das Härtefallersuchen dürfte S.’ letzte Chance sein, in Deutschland zu
bleiben. Fragt man ihn, was eine positive Entscheidung der Kommission für
ihn bedeuten würde, spricht S. davon, sich einen Job zu suchen, um die Zeit
bis zum Ausbildungsbeginn zu überbrücken. Fast kommt er in Plauderstimmung.
Dann zögert er erneut. „Eigentlich würden sie mein Leben retten“, sagt er
schließlich.
## Bayerischer Flüchtlingsrat vermittelt eine Anwältin
Einer, den das Gremium bereits vor der Abschiebung bewahrt hat, ist Ali
Merzai. Zum Schutz seiner Person will der 23-Jährige nicht, dass sein
echter Name veröffentlicht wird. Merzai ist seit vier Jahren in
Deutschland. Nachts arbeitet er als Schichtleiter in einer Firma, die Züge
für die Deutsche Bahn reinigt. Tagsüber holt er seinen Hauptschulabschluss
nach. Ihn in einem freien Moment für ein Telefonat abzupassen ist
schwierig.
„Mit 15 bin ich mit meiner Mutter und meiner Schwester raus aus
Afghanistan“, sagt Merzai. Sie seien in den Iran geflohen, von dort in die
Türkei. „Da habe ich meine Mutter und meine Schwester verloren“, sagt er.
Die Mutter sei gestorben, die Schwester dort geblieben – auch sie hatten
nicht genug Geld für die Schleuser.
Auch Merzai lebt heute in Bayern. 2017 wurde sein Asylantrag abgelehnt.
„Bei der Ausländerbehörde haben sie gesagt, ich habe eine Woche Zeit, um
nach Afghanistan zurückzugehen“, sagt er. Dafür habe man ihm Geld geboten.
„Aber ich kann nicht zurück.“ Er hat das Land als Kind verlassen, genau wie
Mujtaba S. Es gebe dort nichts, worauf er ein Leben aufbauen könne, sagt
Merzai. Außerdem ist er in Deutschland zum Christentum konvertiert. „Christ
zu sein ist sehr schwer in Afghanistan“, sagt er.
Nachdem sein Asylantrag abgelehnt wurde, sei er mehrmals bei Freunden zu
Besuch gewesen, sagt Merzai. Und mehrmals habe ihm danach die Leitung
seines Flüchtlingsheims mitgeteilt, dass die Polizei nach ihm gesucht habe.
Er verlor seine Arbeitserlaubnis. Der Bayerische Flüchtlingsrat vermittelte
ihn an eine fachkundige Anwältin, mit ihrer Hilfe stellte Merzai einen
Asylfolgeantrag. Vor einer Abschiebung war er damit erst einmal geschützt.
## Es fehlt die Unterschrift des Innenministers
Diese Zeit nutzte der Flüchtlingsrat, um Dokumente und Stellungnahmen für
die Härtefallkommission zusammenzutragen: von Merzais Kirchengemeinde, die
bestätigt, dass er immer aktiv an den Gottesdiensten teilnimmt. Von seinem
früheren Arbeitgeber, der schildert, dass er ihm deswegen die Sonntage
freigegeben hat, und der ihn jederzeit wieder einstellen würde. Im November
2018 dann entschied die Härtefallkommission einstimmig: Merzai darf
bleiben. Als letzte Formalie fehlt noch die Unterschrift des
Innenministers.
Es ist ein Spiel auf Zeit. „Wenn die Härtefallkommission sich eines Falls
angenommen hat, sehen die Behörden in der Regel erst mal von einer
Abschiebung ab“, sagt Stephan Dünnwald vom Flüchtlingsrat. Das gelte aber
nicht für die Phase der Vorprüfung durch das Ministerium. Bei Ali Merzai
habe nichts vorgelegen, was Grund für Einwände geboten hätte, sagt
Dünnwald. „Aber das Innenministerium hat sich einfach nicht gerührt.“
Stattdessen sei Merzai auch in dieser Zeit für einen Abschiebeflug gesucht
worden. „Hätte die Polizei ihn damals angetroffen, wäre er heute nicht mehr
hier“, sagt Dünnwald.
Es ist dieses Nicht-Antreffen, dem Bundesinnenminister Horst Seehofer mit
dem sogenannten Geordnete-Rückkehr-Gesetz einen Riegel vorschieben will. Im
Gesetzentwurf heißt es, Abschiebungen scheiterten häufig an der
„Undurchführbarkeit des Aufgreifens der abzuschiebenden Person“. Deswegen
soll es künftig deutlich einfacher werden, Abzuschiebende in Haft zu
nehmen. Zudem betont das Gesetz, die Preisgabe von Abschiebeterminen –
einem Dienstgeheimnis – sei für Amtsträger*innen eine Straftat – bei der
sich Dritte der Beihilfe oder Anstiftung schuldig machen können.
Aktivist*innen etwa.
Denn: dass Mujtaba S. nicht in seinem Zimmer war, als die Polizei vor der
Tür stand, war wohl kaum Zufall. Ebenso wenig, dass Ali Merzai bei einem
Freund war, als er zum Abschiebeflug abgeholt werden sollte. Wann die
Flieger gehen, wissen sie in der afghanischen Community. Das liegt nicht
zuletzt daran, dass Organisationen wie die Landesflüchtlingsräte die
Termine im Netz veröffentlichen.
„Wir warnen immer wieder Geflüchtete, dass sie sich zu bestimmten Zeiten
nicht in der Unterkunft aufhalten müssen“, sagt Dünnwald. Er sagt aber
auch: „Untertauchen ist in unseren Augen überhaupt keine Lösung.“ Das
Gleiche gelte für Institutionen wie das Kirchenasyl. „Aber wir gewinnen
dadurch Zeit, um zu prüfen, ob noch irgendwelche juristischen oder
humanitären Wege gangbar sind.“
## Bayrische Firmen ringen mit Fachkräftemangel
Dafür müsse man etliche Informationen zusammentragen. Etwa, ob Job- oder
Ausbildungsangebote oder nachgeholte Schulabschlüsse vorliegen, ob der
Betroffene einen Anwalt hat und, wenn nein, wer das übernehmen kann, ob
alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind und ob es womöglich ärztliche Atteste
über den physischen oder psychischen Gesundheitszustand der Betroffenen
gibt.
„Bei dem Abschiebeflug im Mai waren allein drei Fälle dabei, wo die
Abzuschiebenden schwer psychisch krank waren“, sagt Dünnwald. „Außerdem
einer, der gerade eine schulische Ausbildung angefangen hatte, einer, der
ein Arbeitsplatzangebot als Maurer hatte, und einer, der Pfleger ist.“ Erst
in letzter Minute seien „dank der Interventionen vieler Ehrenamtlicher und
einiger Persönlichkeiten“ sowohl der Maurer als auch der Auszubildende
wieder aus dem Flieger geholt worden, sagt Dünnwald – „auf persönliche
Anordnung des Innenministers“.
Dabei hatte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) erst kürzlich auf
den Druck bayerischer Unternehmen reagiert, die mit dem Fachkräftemangel
ringen: Gut integrierte Geduldete sollen leichter arbeiten oder eine
Ausbildung beginnen dürfen. Für Dünnwald ist das Agieren des Freistaats
paradox. „Einerseits will man Härte zeigen, andererseits die ‚guten Leute�…
nicht gehen lassen“, sagt er. „Und letztlich werden immer noch die Leute
abgeschoben, die eigentlich dringend gebracht werden.“
3 Jun 2019
## AUTOREN
Dinah Riese
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Abschiebung
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Afghanische Flüchtlinge
unsichere Herkunftsländer
Schwerpunkt Flucht
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Abschiebehaft
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