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# taz.de -- Gronauer Uranfabrik: Anzeige wegen Fake-Brief
> Im Fall der mutmaßlich gefälschten Stellungnahme zur Urenco-Fabrik
> erstattet die Friedensorganisation ICAN jetzt Anzeige wegen Verleumdung.
Bild: Wegen falscher Behauptungen über Direktorin Beatrice Fihn (die auf dem F…
Berlin taz | Die [1][Recherchen der taz] zu einer mutmaßlich gefälschten
Stellungnahme zur Uranfabrik in Gronau, die ein ehemaliger Mitarbeiter der
Betreiberfirma Urenco an den Umweltausschuss des Bundestags geschickt
hatte, beschäftigt jetzt auch die Justiz. Die Internationale Kampagne zur
Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) wird an diesem Mittwoch Strafanzeige
wegen Verleumdung erstatten, sagte Felix Werdermann, Vorstandsmitglied bei
ICAN Deutschland, der taz.
Der ehemalige Urenco-Mitarbeiter Andreas Kronenberg hatte im vergangenen
Oktober eine Stellungnahme an den Umweltausschuss weitergeleitet, die
angeblich von einem US-Wissenschaftler namens Thomas C. Panto verfasst
wurde. Darin wurde unter anderem behauptet, dass eine kurz zuvor beim
Ausschuss eingegangene Stellungnahme von ICAN Deutschland zur Möglichkeit
einer militärischen Nutzung des Urans aus Gronau sachlich falsch sei und
die Chefin von ICAN International, Beatrice Fihn, sich davon distanziert
habe. Das hat Fihn aber bestritten.
Zudem kamen Zweifel an der Existenz des angeblichen Urhebers auf:
Wissenschaftliche Veröffentlichungen des angeblichen Wissenschaftlers sind
nicht zu finden, und die genannte Absenderadresse stellt sich ebenso wie
eine angebliche Beschäftigung bei der Internationalen
Atomenergieorganisation als falsch heraus. ICAN geht darum davon aus, dass
Kronenberg, der im Umweltausschuss zunächst auf Vorschlag der AfD als
Sachverständiger [2][auftreten sollte], die Stellungnahme mit den falschen
Vorwürfen gegen ICAN selbst verfasst hat.
Der Umweltausschuss des Bundestags unter Leitung von Sylvia Kotting-Uhl
(Grüne) bemüht sich derzeit darum, die Affäre aufzuklären. Das begrüßt IC…
ausdrücklich, hält es aber nicht für ausreichend. „Wenn wir von einem
Ex-Urenco-Mitarbeiter mit Unwahrheiten attackiert werden, muss auch die
Staatsanwaltschaft ermitteln“, sagte Werdermann.
Verleumdung begeht laut Strafgesetzbuch, wer über eine Person oder eine
Personengruppe nachweislich unwahre Behauptungen verbreitet, die geeignet
sind, diese „in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen“. Das sieht ICAN
durch die erfundene Aussage in der Stellungnahme als gegeben an.
Verleumdung kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
einer Geldstrafe geahndet werden.
16 Apr 2019
## LINKS
[1] /Urananreicherung-in-Gronau/!5579430
[2] /Stellungnahme-zu-Urenco-Uranfabrik/!5584877
## AUTOREN
Malte Kreutzfeldt
## TAGS
Urenco
Ican
Bundestag
Justiz
IAEA
Schwerpunkt AfD
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Schwerpunkt Atomkraft
Urenco
Anti-Atom-Bewegung
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