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# taz.de -- Referentenentwurf zu Paragraf 219a: Kabinett billigt Gesetzesänder…
> Die Neuregelung des Werbeverbots für Abtreibungen ist einen Schritt
> weiter. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind nicht
> ausgeschlossen.
Bild: Viele Frauen sind mit der geplanten Änderung des Paragrafen 219a nicht e…
Berlin epd/afp/dpa | Schwangere sollen sich künftig einfacher über
Möglichkeiten zur Abtreibung informieren können. Das Bundeskabinett
billigte am Mittwoch den mühsam gefundenen [1][Kompromiss zum sogenannten
Werbeverbot in Paragraf 219a] des Strafgesetzbuches. Stimmt auch der
Bundestag zu, dürfen ÄrztInnen und Kliniken künftig über die Tatsache
informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
Für weitergehende Informationen müssen ÄrztInnen und Kliniken allerdings
auf Behörden, Beratungsstellen und ÄrztInnenkammern verweisen.
[2][ÄrztInnen und viele Frauen kritisieren] daher nach wie vor scharf, dass
sich Schwangere damit weiterhin nicht umfassend bei ÄrztInnen ihres
Vertrauens informieren können.
Die Änderung von Paragraf 219a, der „Werbung“ für Abtreibungen unter Stra…
stellt, war in der Koalition hoch umstritten. Die SPD und
Oppositionsparteien wollten das Verbot ganz streichen – doch CDU und CSU
lehnten ab.
Der Kompromiss sieht nun auch vor, dass im Internet und bei den
Beratungsstellen zentrale Listen mit ÄrztInnen und Krankenhäusern geführt
werden, an die sich die Schwangeren wenden können. Außerdem sollen
Verhütungspillen länger von der Krankenkasse bezahlt werden – bis zum 22.
Geburtstag und nicht wie bisher bis zum 20. Geburtstag.
Barley sprach von einem „guten Kompromiss“. Es werde sichergestellt, dass
betroffene Frauen an die nötigen Informationen gelangen. ÄrztInnen und
Krankenhäuser könnten künftig selbst öffentlich darüber informieren, dass
sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. „Die neue Vorschrift sorgt für
Rechtssicherheit“, betonte die Ministerin.
Der Paragraf 219a verbietet ÄrztInnen und Kliniken Werbung für
Schwangerschaftsabbrüche. Es fallen aber auch sachliche Informationen
darunter. An der Verurteilung der [3][Gießener Ärztin Kristina Hänel] Ende
2017 hatte sich eine heftige politische Debatte über das Werbeverbot
entzündet. Die SPD verlangte die Abschaffung des Paragrafen, die Union
wollte ihn beibehalten.
6 Feb 2019
## LINKS
[1] /Kompromiss-zu-Paragraf-219a/!5567165
[2] /Reaktionen-auf-Gesetzentwurf-zu-219a/!5565835
[3] /Werbeverbot-fuer-Abtreibungen/!5539939
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