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# taz.de -- Infos über Schwangerschaftsabbrüche: Koalitionseinigung zu Paragr…
> Ärzte und Krankenhäuser sollen darauf hinweisen dürfen, dass sie
> Abtreibungen vornehmen. „Meine Homepage bleibt strafbar“, kritisiert
> Kristina Hänel.
Bild: Diese Forderung bleibt unerfüllt. 219a bleibt
Berlin dpa/epd | Frauen sollen sich künftig einfacher über Möglichkeiten
für einen Schwangerschaftsabbruch informieren können. Das sieht ein
Referentenentwurf vor, auf den sich die Bundesregierung nach langem Streit
um das sogenannte Werbeverbot für Abtreibungen verständigt hat. Er liegt
der Deutschen Presse-Agentur vor.
Das „Werbeverbot“ selbst bleibt demnach bestehen, der Paragraf 219a wird
aber ergänzt. Ärzte und Klinken dürfen demnach öffentlich – zum Beispiel
auf der eigenen Internetseite – darüber informieren, dass sie
Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Sie sollen zugleich auf weitere
Informationen neutraler Stellen dazu hinweisen dürfen, etwa durch Links auf
ihrem Internetauftritt.
Die Bundesärztekammer soll außerdem eine zentrale Liste mit Ärzten,
Krankenhäusern und anderen Einrichtungen führen, die Abbrüche vornehmen –
mit Angaben zu angewandten Methoden. Die Liste soll monatlich aktualisiert
und von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Internet
veröffentlicht werden.
Außerdem sollen junge Frauen die Verhütungspille künftig zwei Jahre länger,
bis zum 22. Geburtstag, von der Krankenkasse bezahlt bekommen. Das helfe
jungen Frauen, ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden, sagte
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) der dpa. „Ich halte das im Rahmen
[1][des gefundenen Kompromisses] für eine gute Ergänzung.“
## Minimaler Fortschritt
Die FDP wertete die Einigung als „Kotau der SPD vor dem Koalitionspartner“.
Der Paragraf 219a werde nur um eine minimale Ausnahme ergänzt, kritisierte
Fraktionsvize Stephan Thomae. „Ärzte dürfen auch weiterhin nicht
entscheiden, wie sie Schwangere informieren. Das ist ein Misstrauensbeweis
gegenüber den Ärzten.“ Der Entwurf sei nur ein minimaler Fortschritt für
die Frauen.
[2][Die große Koalition hatte monatelang] heftig über Paragraf 219a des
Strafgesetzbuches gestritten. Ausgelöst wurde die Debatte von einem Urteil
gegen die Ärztin Kristina Hänel, die vom Landgericht Gießen zu einer
Geldstrafe verurteilt worden war, weil sie auf ihrer Internetseite
Schwangerschaftsabbrüche als Leistung angeboten hatte.
Grundlage war der Paragraf 219a, der „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüc…
verbiete. Demnach macht sich strafbar, wer „seines Vermögensvorteils wegen“
öffentlich Abtreibungen anbietet. Die SPD hatte – wie Grüne, Linke und FDP
– eine Abschaffung des Verbots gefordert, die Unionsseite wollte das nicht.
Im Dezember handelten die fünf zuständigen Minister einen
Kompromissvorschlag aus, der aber nicht alle Kritiker zufrieden stellte.
Auf diesen Kompromiss baut der Gesetzentwurf nun auf.
„Wir stellen sicher, dass betroffene Frauen in einer persönlichen
Notsituation an die Informationen gelangen, die sie benötigen“, sagte
Justizministerin Katarina Barley (SPD) der dpa. Die neue Vorschrift sorge
zudem für Rechtssicherheit für die Ärzte, betonte Familienministerin
Franziska Giffey (SPD). „In Zukunft wird jede Ärztin und jeder Arzt in
Deutschland über die Tatsache informieren dürfen, dass er oder sie
Schwangerschaftsabbrüche durchführt“, sagte sie der Deutschen
Presse-Agentur.
Der Referentenentwurf wird nun innerhalb der Bundesregierung weiter
abgestimmt und mit Ländern und Verbänden beraten. Am 6. Februar soll das
Kabinett den Gesetzentwurf verabschieden.
## „Das kann man Rechtssicherheit nennen“
Die Gießener Ärztin Kristina Hänel äußerte sich kritisch über die Einigun…
Diese bedeute nur, dass Ärzte und Ärztinnen „jetzt doch informieren dürfen,
dass sie Abbrüche machen“, [3][erklärte sie auf Twitter]. „Weitere
Informationen sind nicht erlaubt. Meine Homepage bleibt weiterhin strafbar.
Das kann man Rechtssicherheit nennen, wenn man will.“
Die Allgemeinmedizinerin Hänel war auf Grundlage des Paragrafen 219a [4][zu
einer Geldstrafe verurteilt worden]. Sie [5][hatte auf der Internetseite
ihrer Praxis darüber informiert], dass sie Schwangerschaftsabbrüche
vornimmt. Hänels Verurteilung entfachte vor mehr als einem Jahr eine
Debatte über den Paragrafen.
29 Jan 2019
## LINKS
[1] /Kommentar-Schwangerschaftsabbrueche/!5565462
[2] /Moegliche-Aenderung-von-Paragraf-219a/!5561369
[3] https://twitter.com/haenel_kh/status/1090003124750901254
[4] /Werbung-fuer-Schwangerschaftsabbruch/!5542562
[5] /Lebensschuetzer-zeigen-Aerztin-an/!5460708
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Paragraf 218
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