| # taz.de -- Infos über Schwangerschaftsabbrüche: Koalitionseinigung zu Paragr… | |
| > Ärzte und Krankenhäuser sollen darauf hinweisen dürfen, dass sie | |
| > Abtreibungen vornehmen. „Meine Homepage bleibt strafbar“, kritisiert | |
| > Kristina Hänel. | |
| Bild: Diese Forderung bleibt unerfüllt. 219a bleibt | |
| Berlin dpa/epd | Frauen sollen sich künftig einfacher über Möglichkeiten | |
| für einen Schwangerschaftsabbruch informieren können. Das sieht ein | |
| Referentenentwurf vor, auf den sich die Bundesregierung nach langem Streit | |
| um das sogenannte Werbeverbot für Abtreibungen verständigt hat. Er liegt | |
| der Deutschen Presse-Agentur vor. | |
| Das „Werbeverbot“ selbst bleibt demnach bestehen, der Paragraf 219a wird | |
| aber ergänzt. Ärzte und Klinken dürfen demnach öffentlich – zum Beispiel | |
| auf der eigenen Internetseite – darüber informieren, dass sie | |
| Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Sie sollen zugleich auf weitere | |
| Informationen neutraler Stellen dazu hinweisen dürfen, etwa durch Links auf | |
| ihrem Internetauftritt. | |
| Die Bundesärztekammer soll außerdem eine zentrale Liste mit Ärzten, | |
| Krankenhäusern und anderen Einrichtungen führen, die Abbrüche vornehmen – | |
| mit Angaben zu angewandten Methoden. Die Liste soll monatlich aktualisiert | |
| und von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Internet | |
| veröffentlicht werden. | |
| Außerdem sollen junge Frauen die Verhütungspille künftig zwei Jahre länger, | |
| bis zum 22. Geburtstag, von der Krankenkasse bezahlt bekommen. Das helfe | |
| jungen Frauen, ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden, sagte | |
| Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) der dpa. „Ich halte das im Rahmen | |
| [1][des gefundenen Kompromisses] für eine gute Ergänzung.“ | |
| ## Minimaler Fortschritt | |
| Die FDP wertete die Einigung als „Kotau der SPD vor dem Koalitionspartner“. | |
| Der Paragraf 219a werde nur um eine minimale Ausnahme ergänzt, kritisierte | |
| Fraktionsvize Stephan Thomae. „Ärzte dürfen auch weiterhin nicht | |
| entscheiden, wie sie Schwangere informieren. Das ist ein Misstrauensbeweis | |
| gegenüber den Ärzten.“ Der Entwurf sei nur ein minimaler Fortschritt für | |
| die Frauen. | |
| [2][Die große Koalition hatte monatelang] heftig über Paragraf 219a des | |
| Strafgesetzbuches gestritten. Ausgelöst wurde die Debatte von einem Urteil | |
| gegen die Ärztin Kristina Hänel, die vom Landgericht Gießen zu einer | |
| Geldstrafe verurteilt worden war, weil sie auf ihrer Internetseite | |
| Schwangerschaftsabbrüche als Leistung angeboten hatte. | |
| Grundlage war der Paragraf 219a, der „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüc… | |
| verbiete. Demnach macht sich strafbar, wer „seines Vermögensvorteils wegen“ | |
| öffentlich Abtreibungen anbietet. Die SPD hatte – wie Grüne, Linke und FDP | |
| – eine Abschaffung des Verbots gefordert, die Unionsseite wollte das nicht. | |
| Im Dezember handelten die fünf zuständigen Minister einen | |
| Kompromissvorschlag aus, der aber nicht alle Kritiker zufrieden stellte. | |
| Auf diesen Kompromiss baut der Gesetzentwurf nun auf. | |
| „Wir stellen sicher, dass betroffene Frauen in einer persönlichen | |
| Notsituation an die Informationen gelangen, die sie benötigen“, sagte | |
| Justizministerin Katarina Barley (SPD) der dpa. Die neue Vorschrift sorge | |
| zudem für Rechtssicherheit für die Ärzte, betonte Familienministerin | |
| Franziska Giffey (SPD). „In Zukunft wird jede Ärztin und jeder Arzt in | |
| Deutschland über die Tatsache informieren dürfen, dass er oder sie | |
| Schwangerschaftsabbrüche durchführt“, sagte sie der Deutschen | |
| Presse-Agentur. | |
| Der Referentenentwurf wird nun innerhalb der Bundesregierung weiter | |
| abgestimmt und mit Ländern und Verbänden beraten. Am 6. Februar soll das | |
| Kabinett den Gesetzentwurf verabschieden. | |
| ## „Das kann man Rechtssicherheit nennen“ | |
| Die Gießener Ärztin Kristina Hänel äußerte sich kritisch über die Einigun… | |
| Diese bedeute nur, dass Ärzte und Ärztinnen „jetzt doch informieren dürfen, | |
| dass sie Abbrüche machen“, [3][erklärte sie auf Twitter]. „Weitere | |
| Informationen sind nicht erlaubt. Meine Homepage bleibt weiterhin strafbar. | |
| Das kann man Rechtssicherheit nennen, wenn man will.“ | |
| Die Allgemeinmedizinerin Hänel war auf Grundlage des Paragrafen 219a [4][zu | |
| einer Geldstrafe verurteilt worden]. Sie [5][hatte auf der Internetseite | |
| ihrer Praxis darüber informiert], dass sie Schwangerschaftsabbrüche | |
| vornimmt. Hänels Verurteilung entfachte vor mehr als einem Jahr eine | |
| Debatte über den Paragrafen. | |
| 29 Jan 2019 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Kommentar-Schwangerschaftsabbrueche/!5565462 | |
| [2] /Moegliche-Aenderung-von-Paragraf-219a/!5561369 | |
| [3] https://twitter.com/haenel_kh/status/1090003124750901254 | |
| [4] /Werbung-fuer-Schwangerschaftsabbruch/!5542562 | |
| [5] /Lebensschuetzer-zeigen-Aerztin-an/!5460708 | |
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