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# taz.de -- EuGH-Generalanwalt zur PKW-Maut: Erstes Signal gegen Österreich
> Der Alpenstaat hat gegen das deutsche Maut-Gesetz geklagt. Doch der
> Generalanwalt kann keine Diskriminierung erkennen.
Bild: Immer wieder Gegenstand emotionaler Debatten: die deutsche Autobahn
Luxemburg taz | Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Nils
Wahl, hält die [1][Klage Österreichs] gegen die Einführung der Pkw-Maut in
Deutschland für unbegründet. Die Halter ausländischer Fahrzeuge würden
dabei nicht diskriminiert. Im Bundestagswahlkampf 2013 hatte die CSU für
die Einführung einer „Ausländer-Maut“ geworben. Der damalige CSU-Chef Hor…
Seehofer sagte: „Die Deutschen zahlen in den meisten europäischen Ländern.
Daher sollten die Ausländer jetzt auch in Deutschland zahlen.“
Der Bundestag beschloss 2015 jedoch ein anderes Konzept: Danach müssen
künftig alle Autofahrer (nicht nur Ausländer) eine Vignette kaufen. Diese
kostet je nach Motortyp, Schadstoffausstoß und Hubraum maximal 130 Euro pro
Jahr. Die Halter von Fahrzeugen, die in Deutschland zugelassen sind,
erhalten den Maut-Bescheid automatisch zugesandt.
Für sie sollen sich aber keine Mehrkosten ergeben, weil die Kfz-Steuer im
jeweils gleichen Maße reduziert wird. Der Verkauf von Vignetten an
Ausländer soll unter dem Strich für Mehreinnahmen von rund 600 Millionen
Euro sorgen. [2][Das System soll im Oktober 2020 starten].
Die EU-Kommission stellte ein Vertragsverletzungsverfahren ein, nachdem
Deutschland den Preis für Kurzzeitvignetten im März 2017 gesenkt hatte.
Kurzzeitvignetten für zehn Tage gibt es nun schon ab 2,50 Euro. Stattdessen
klagte Österreich, unterstützt von den Niederlanden, beim EuGH gegen
Deutschland. Die deutsche Pkw-Maut sei eine Diskriminierung. Die
Begründung: Letztlich zahlten nur Österreicher und andere Ausländer die
Maut, weil diese bei deutschen Fahrzeugen über die Senkung der Kfz-Steuer
faktisch zurückerstattet werde.
## „Wir waren uns unserer Sache immer sicher“
Diese Argumentation wies der unabhängige Generalanwalt Nils Wahl, ein
Schwede, nun zurück. In seinen Schlussanträgen, einer Art Gutachten,
schlägt er vor, die Klage Österreichs abzuweisen. Die Halter ausländischer
Pkws würden gar nicht diskriminiert, so Wahl. Denn unter dem Strich zahlten
Ausländer auch in Zukunft immer weniger als Deutsche.
Die Halter deutscher Pkws müssten, um in Deutschland fahren zu dürfen, die
Kfz-Steuer und eine Jahresvignette bezahlen. Die Halter von Pkws, die im
Ausland zugelassen sind, müssten dagegen nur eine Vignette bezahlen. Sie
könnten sogar eine Kurzzeitvignette kaufen, was den Halter von deutschen
Pkws nicht möglich sei.
Die Meinung des Generalanwalts bindet den in Luxemburg ansässigen EuGH
nicht. Der EuGH folgten den Schlussanträgen aber in der Regel – außer in
hochpolitischen Fällen wie hier. Die Entscheidung wird in einigen Wochen
erwartet.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zeigte sich am Mittwoch
„erleichtert“, sagte aber auch: „Wir waren uns unserer Sache immer sicher…
Der österreichische Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) hofft noch: „Die
Letztentscheidung liegt bei den Richtern.“
6 Feb 2019
## LINKS
[1] /Kommentar-Klage-wegen-Autobahnmaut/!5452577
[2] /Starttermin-trotz-ausstehendem-Urteil/!5559943
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Andreas Scheuer
Pkw-Maut
EuGH
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Verkehrspolitik
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Maut-Vignette
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