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# taz.de -- Funkzellenabfrage in Berlin: Ein klein wenig mehr Transparenz
> Der Senat hat ein System entwickelt, um besser über Funkzellenabfragen zu
> informieren. Allzuviele dürfte das nicht erreichen. Wochenkommentar II
Bild: Daten abgefischt? Die Betroffenen merken das bisher nicht
Jede Funkzellenabfrage ist ein Eingriff in die Grundrechte der Bürger. In
einem bestimmten Gebiet, zu einer bestimmten Zeit protokollieren staatliche
Ermittler jeden Anruf, jede Nachricht, jede Verbindung ins Internet. In
Berlin passiert das etwa 500-mal im Jahr, dabei werden 60 Millionen Daten
gespeichert. Die BürgerInnen bekommen davon nichts mit, oft noch nicht mal,
wenn sie ins Visier der Ermittler geraten. Dafür reicht es schon, wenn ihre
Nummer noch bei einer anderen Funkzellenabfrage aufgetaucht ist. So leicht
wird man zum potenziellen Serientäter.
Der Staat ist verpflichtet, die BürgerInnen über diesen Eingriff in die
informationelle Selbstbestimmung zu informieren, zumindest im Nachhinein,
wenn die dazugehörigen Ermittlungsverfahren abgeschlossen sind. Kein
Bundesland hat sich bisher daran gehalten. Die Begründung: Um die Besitzer
der betroffenen Handynummern zu informieren, müssten sie ausfindig gemacht
werden. Dies würde den Grundrechteeingriff vertiefen. Weil Handynummern
nach drei Monaten neu vergeben werden können, könnte bei einer pauschalen
Nachricht an alle gespeicherten Nummern nicht sichergestellt werden, die
richtigen Halter zu informieren.
Diese Woche hat Berlin eine Lösung präsentiert: das
Funkzellenabfrage-Transparenz-System. Alle Interessierten können sich
anonym unter fts.berlin.de anmelden und werden dann künftig darüber
informiert, wenn ihre Handynummer bei einer Funkzellenabfrage registriert
wurde. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) sprach vom „Neuland für
Bürgerrechte“. Immerhin: Berlin zeigt, dass es bereit ist, seine
gesetzlichen Verpflichtungen einzuhalten. Und ist dabei wenigstens einmal
Vorreiter statt Bummelletzter.
Dirk Behrendt selbst rechnet mit einer niedrigen fünfstelligen Zahl von
Personen, die sich registrieren lassen. Das ist wenig, zumal die Anmeldung
alle drei Monate bestätigt werden muss. Die meisten BürgerInnen werden
weiterhin nicht davon erfahren, dass ihre Daten gespeichert wurden. Den
verbliebenen an Bürgerrechten Interessierten bietet sich dennoch eine
Chance. Wann immer sie gespeichert wurden, können sie widersprechen. Die
Folge wäre eine größere und kritischere Öffentlichkeit für eine
Ermittlungsmethode, deren Sinn und Zweck längst nicht nachgewiesen ist.
17 Nov 2018
## AUTOREN
Erik Peter
## TAGS
Polizei Berlin
Dirk Behrendt
Schwerpunkt Überwachung
Funkzellenabfrage
Polizei Berlin
Schwerpunkt Überwachung
Schwerpunkt Überwachung
Christopher Lauer
Schwerpunkt Überwachung
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