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# taz.de -- Dreckige Diesel-Fahrzeuge in Berlin: Ein Fahrverbot liegt in der Lu…
> Am Dienstag entscheidet das Verwaltungsgericht über eine Klage der
> Deutschen Umwelthilfe auf Fahrverbote. Der Senat hat offenbar schon
> Straßen ausgewählt.
Bild: Was hier reinkommt, kommt dreckig hinten wieder raus
Die Senatsverkehrsverwaltung hat offenbar Pläne für Dieselfahrverbote in
der Schublade. Das berichtet der RBB, der sich auf interne Papiere der
Behörde von Senatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) beruft.
Demnach würden für 30 Streckenabschnitte an 21 Straßen Fahrverbote
„geprüft“. Der Grund: Nach „aufwändigen Berechnungen“, wie es beim RBB
heißt, gehe die Verwaltung davon aus, dass ihre derzeitigen Maßnahmen zur
Verringerung der Luftbelastung mit Stickstoffdioxid – in erster Linie Tempo
30 an einigen Hauptverkehrsstraßen – nicht ausreichten. Auf der Prüfliste
stünden deshalb unter anderem Abschnitte der Leipziger und der
Friedrichstraße in Mitte, der Hermannstraße in Neukölln sowie des Spandauer
Damms in Charlottenburg.
Die Verwaltung bestätigte das erwartungsgemäß nicht. Sie teilte aber mit,
es sei nicht auszuschließen, dass das Berliner Verwaltungsgericht „uns
Fahrverbote auferlegt“. „Als verantwortungsvolle Verwaltung prüfen wir,
welche Implikationen Fahrverbote zum Beispiel für die umgebenden Straßen
hätten, welche Ausnahmeregelungen getroffen werden müssten und welche
Diesel-Normen betroffen wären.“
Das Verwaltungsgericht wird am Dienstag voraussichtlich über eine
sogenannte Verpflichtungsklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH)
entscheiden, die die Aufnahme von Fahrverboten in den für 2019 anstehenden
Luftreinhalteplan fordert. In anderen Städten war die DUH mit ähnlichen
Klagen erfolgreich.
Es sei „unser Ziel, die Grenzwerte ohne Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge zu
erreichen“, beteuert die Senatsverwaltung. Die Auswirkung des Tempolimits
an fünf Straßen sei noch offen – genau genommen wurde es noch gar nicht auf
allen Abschnitten eingeführt. Gleichzeitig räumt man ein, dass unklar sei,
ob sich die Stickoxidgrenzwerte ohne Fahrverbote einhalten ließen. Auch das
„Diesel-Paket“ der Regierung habe daran „nichts grundsätzlich geändert�…
Diese Einschätzung deckt sich mit der der Kontrahentin vor Gericht:
DUH-Anwalt Peter Kremer sagte der taz, die von der Bundesregierung am
Dienstag vorgestellten Maßnahmen änderten nichts an der Prognose der
Grenzwertüberschreitungen, weil sie „auf dem freiwilligen Verhalten
Dritter“ beruhten. Sprich: Solange kein Dieselhalter sein Fahrzeug umrüsten
oder gegen ein saubereres eintauschen muss, kann niemand verlässlich
berechnen, welche Auswirkungen das Paket auf die Luftqualität hätte.
Kremer sagte der taz, man könne nicht abschätzen, wie das Berliner Gericht
entscheiden werde, ob es Fahrverbote für einzelne Straßen oder gar die
gesamte Umweltzone vorziehe. Die DUH präferiert die Umweltzone, weil sich
ein Durchfahrverbot auf einzelnen Straßenabschnitten kaum kontrollieren
lasse. Grundsätzlich, so der Jurist, könne er sich aber „eine
Fahrverbot-Vermeidung gerade schlecht vorstellen“.
Günther hatte bereits im [1][taz-Interview] im Juni über den
Tempo-30-Versuch gesagt, es sei „absehbar, dass wir an sehr hoch belasteten
Straßen nicht unter die Grenzwerte kommen werden. Wenn sich das
bewahrheitet, werden wir zusätzlich über Fahrverbote nachdenken.“
5 Oct 2018
## LINKS
[1] /Berlins-Verkehrssenatorin-zum-Radgesetz/!5512736
## AUTOREN
Claudius Prößer
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Diesel
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