| # taz.de -- Streit um Gesichtserkennungssoftware: Polizei in der Bredouille | |
| > Hamburgs Datenschutzbeauftragter fordert die Polizei auf, die Nutzung von | |
| > Gesichtserkennung zu stoppen. Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage. | |
| Bild: Könnte Gegenstand eines Rechtsstreits werden: Videoauswertung bei der Po… | |
| HAMBURG taz | Die Innenbehörde ist in Zugzwang. Der Datenschutzbeauftragte | |
| Johannes Caspar hat die Gesichtserkennungssoftware, die die Polizei nach | |
| den G20-Protesten eingeführt hat und jetzt dauerhaft nutzen will, offiziell | |
| beanstandet. | |
| Es gebe keine Rechtsgrundlage für das Erstellen biometrischer | |
| Gesichtsabdrücke, kritisierte Caspar. Er forderte die Polizei auf, das | |
| Programm zu stoppen und die bereits erhobenen Daten zu löschen. Die | |
| Innenbehörde hat nun vier Wochen Zeit, Stellung zu nehmen und den | |
| Forderungen nachzukommen. Tut sie das nicht, muss sie vor Gericht gehen. | |
| Bereits Anfang Juli hatte Caspar der Polizei schriftlich mitgeteilt, dass | |
| er den Einsatz der Gesichtserkennungssoftware [1][für rechtswidrig hält]. | |
| Die Polizei war anderer Meinung: Der Einsatz sei durchaus rechtskonform. | |
| Daraufhin hat der Datenschutzbeauftragte jetzt die Beanstandung | |
| ausgesprochen, die die Innenbehörde zur Reaktion verpflichtet. | |
| Dass es nun vielleicht auf einen Rechtsstreit hinausläuft, geht auf eine | |
| Erweiterung der Befugnisse des Datenschützers zurück: Bisher konnte er nur | |
| Sachverhalte beanstanden, ohne dass sich für die Beanstandeten ein Zwang zu | |
| handeln ergab. Seit der Umsetzung einer EU-Richtlinie vor einigen Wochen | |
| kann er eine verbindliche Anordnung aussprechen, wenn der Beanstandung | |
| nicht nachgekommen wird. | |
| Im Rahmen der G20-Ermittlungen hatte die Soko Schwarzer Block die Software | |
| „Videmo 360“ angeschafft und mit rund 17 Terabyte Video- und Bilddaten | |
| gespeist. Die Technologie kann Gesichter auf Videos biometrisch | |
| verarbeiten. Sie erstellt sogenannte Gesichtstemplates, also mathematische | |
| Modelle der wesentlichen Merkmale – und zwar aller auf den Videos erfassten | |
| Personen. | |
| Nach diesen Templates durchsucht sie dann das gesamte Videomaterial, um | |
| entweder festzustellen, an welchen Orten und in welchen Situationen jemand | |
| noch war, oder um zu recherchieren, was namentlich bekannte Personen | |
| während des Gipfelprotests getan haben. Der Vorgang ist extrem aufwendig: | |
| Allein das Einspeisen der Daten in die Software dauerte sieben Wochen. | |
| Die Datenschutzbehörde hat jetzt einen [2][31-seitigen Bericht] zur | |
| Software vorgelegt. „Standorte von Einzelnen können über längere Zeit | |
| rekonstruiert, Bewegungsprofile erstellt und Beziehungen zu anderen | |
| Menschen dokumentiert werden“, heißt es darin. Solche Informationen | |
| ermöglichten Schlüsse auf Verhaltensmuster und Präferenzen Einzelner und | |
| Eingriffe in das grundrechtlich geschützte Geheimhaltungsinteresse und in | |
| die Verhaltensfreiheit. Es dürfe nicht allein der Einschätzung der Polizei | |
| unterliegen, „biometrische Massenerhebungen zur Ermittlung von Straftätern | |
| durchzuführen.“ | |
| ## Voraussichtlich wird es zum Rechtsstreit kommen | |
| Aus Sicht der Polizei ist die Rechtsgrundlage für den Einsatz durch eine | |
| Generalklausel der Strafprozessordnung gegeben, denn sie versteht das | |
| Auswerten der Videos als allgemeine Ermittlungshandlung. Die Software sei | |
| lediglich ein Hilfsmittel dafür. Die Frage, ob die Beanstandung des | |
| Datenschutzbeauftragten an dieser Einschätzung etwas ändere, verneinte | |
| Polizeisprecher Ulf Wundrack: „Die Polizei hält diese konkrete Art des | |
| Vorgehens unter den gegebenen Rahmenbedingungen auch weiterhin für | |
| gesetzlich legitimiert.“ | |
| Da die Innenbehörde sich nicht gesondert äußern wollte, sondern auf die | |
| Einschätzung der Polizei verwies, wird es wohl zum Rechtsstreit kommen. Es | |
| wäre der erste zwischen der Datenschutzbehörde und einer anderen Behörde in | |
| Hamburg. | |
| 3 Sep 2018 | |
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| [2] https://datenschutz-hamburg.de/assets/pdf/Pruefbericht_Gesichtserkennungsso… | |
| ## AUTOREN | |
| Katharina Schipkowski | |
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