Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Streit um Bayerns Familiengeld: Heil erteilt Landesregierung Absage
> Der Streit um das geplante bayerische Familiengeld eskaliert. Der
> Bundessozialminister besteht darauf, dass das Geld bei
> Hartz-IV-Empfängern angerechnet wird.
Bild: Nach Bundesrecht müsse das Familiengeld bei Sozialleistungen angerechnet…
Berlin dpa/afp | Im Streit mit Bayern um die Anrechnung [1][des geplanten
bayerischen Familiengelds] auf Hartz-IV-Leistungen beharrt
Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) auf der Rechtsmeinung des Bundes.
„Wir können uns als Bundesregierung nicht über Recht und Gesetz
hinwegsetzen“, sagte Heil dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Das
bayerische Familiengeld muss nach geltender Rechtslage angerechnet werden,
wenn es um Personen geht, die Leistungen der Grundsicherung beziehen.“
Die CSU-Staatsregierung will sämtlichen Eltern kleiner Kinder im ersten und
zweiten Lebensjahr ab dem 1. September 250 Euro pro Monat und Kind zahlen,
auch Sozialhilfeempfängern. Ab dem dritten Kind sollen es 300 Euro sein.
Das Familiengeld soll unabhängig vom Einkommen gewährt werden.
Nach dem Sozialgesetzbuch II müssen die Behörden zusätzliches Einkommen
aber mit Hartz-IV-Zahlungen verrechnen. Dies sei der bayerischen
Staatsregierung bekannt gewesen, sagte Heil. „Herr Söder und seine Leute
haben sich sehenden Auges in diese Situation hineinmanövriert.“
Am Dienstag war der Streit zwischen dem Bund und Bayern eskaliert, weil das
Sozialministerium in München die zuständige Landesbehörde in einem Brief
ausdrücklich angewiesen hatte, die Rechtsmeinung des Bundes zu ignorieren.
Heil sagte, die CSU habe vorher „ohne Not“ das Landeserziehungsgeld
abgeschafft. „Das war davon abhängig, ob die Erwerbstätigkeit wegen
Erziehungsaufgaben eingeschränkt wurde, und wurde deshalb im Einklang mit
Bundesrecht nicht angerechnet.“
Heil schlug vor, die CSU könne das Landeserziehungsgeld wieder einführen
und solle ihn dabei unterstützen, „mit einer Ausweitung des Bildungs- und
Teilhabepakets des Bundes die Situation benachteiligter Kinder und
Jugendlicher tatsächlich zu verbessern“.
15 Aug 2018
## LINKS
[1] /Markus-Soeders-Wahlkampf-in-Bayern/!5500070
## TAGS
Bayern
Hartz IV
Kinderarmut
Hubertus Heil
Bayern
Hartz IV
Schwerpunkt Landtagswahlen
Hubertus Heil
Sozialgericht
Markus Söder
SPD
Wahlkampf
## ARTIKEL ZUM THEMA
Dauerstreit um Familiengeld: Bund und Bayern einigen sich
Das Bundessozialministerium wollte Familien, die Hartz-IV beziehen kein
Familiengeld zahlen. Bayern schon. Nun scheint der erbitterte Streit
beigelegt.
Hartz IV und Familiengeld: Besser leben in Ingolstadt
In bestimmten Kommunen in Bayern wird das neue Familiengeld nicht auf Hartz
IV angerechnet. Die Frage ist nur, wie lange das gut geht.
Markus Söder im Bayern-Wahlkampf: „Ich bin wieder hier in meinem Revier“
Bayerns Ministerpräsident startet beim Politischen Volksfest Gillamoos in
die heiße Wahlkampf-Phase. Seine Rede fällt jedoch wenig überzeugend aus.
Streit um bayerisches Familiengeld: SPD-Minister bremst Hilfe aus
Bayern wollte Familien mit kleinen Kindern ein Familiengeld zahlen, das
nicht auf Hartz-IV angerechnet wird. Arbeitsminister Heil gefiel das nicht.
Urteile zum Wohnen mit Hartz-IV: Unfriede in den Hütten
Sozialgerichte in Bremen und Niedersachsen haben über Wohnkosten von
Arbeitslosen geurteilt. In Bremen wurden Obergrenzen zu niedrig gerechnet.
Markus Söders Wahlkampf in Bayern: Franke mit Füllhorn
Der Kurs Söders ist klar: milliardenschwere Wahlgeschenke, ein bisschen
Populismus. Und möglichst viele Reizthemen abräumen.
Wahlprogrammentwurf der SPD: Kreativ investieren
Die SPD will Ganztagsschulen ausbauen, Kitagebühren abschaffen und Familien
entlasten. Wenn sie erst mal die Wahlen gewonnen hat.
Schwesig präsentiert Familienzeitgesetz: Väter sollen „ermuntert werden“
Die CDU geht mit Gratis-Kitas in den Wahlkampf. Die SPD zieht mit der
Familienarbeitszeit nach – sie soll auch die Pflege von Angehörigen
abdecken.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.