# taz.de -- Dauerstreit um Familiengeld: Bund und Bayern einigen sich | |
> Das Bundessozialministerium wollte Familien, die Hartz-IV beziehen kein | |
> Familiengeld zahlen. Bayern schon. Nun scheint der erbitterte Streit | |
> beigelegt. | |
Bild: Ab sofort bekommen alle Familien in Bayern das Familiengeld, auch wenn si… | |
MÜNCHEN dpa/taz | Im Dauerstreit um [1][Familiengeldzahlungen für | |
bayerische Hartz-IV-Empfänger] haben sich der Bund und der Freistaat | |
geeinigt. „Wir haben jetzt einen Kompromiss, mit dem wir beide gut leben | |
können“, sagte Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer (CSU) am Freitag | |
der Deutschen Presse-Agentur in München. Der Kompromiss sieht eine | |
Präzisierung im Gesetzestext für das Familiengeld vor, so dass die | |
Auszahlung dem Zweck einer „förderlichen frühkindlichen Bestreuung des | |
Kindes“ zugeordnet wird. | |
Bayern zahlt seit Anfang September 2018 Eltern von Kindern im zweiten und | |
dritten Lebensjahr 250 Euro pro Monat und Kind, ab dem dritten Kind sind es | |
300 Euro. Der Streit ging darum, ob das Familiengeld auf Grundsicherung | |
angerechnet wird. Nach dem Sozialgesetzbuch II müssen Behörden zusätzliches | |
Einkommen mit Hartz-IV-Zahlungen verrechnen. Für Familien, die Hartz-IV | |
beziehen hätte das eine Kürzung von monatlich 250 Euro pro Kind im Alter | |
von 13 bis 36 Monaten. | |
Das zumindest war die Position des SPD-geführten Bundessozialministerium. | |
Es entbrannte ein erbitterter Streit zwischen dem Bund und dem Freistaat | |
und fühte dazu, dass in Bayern zwei unterschiedliche Regelungen galten. Je | |
nachdem in welcher, bekamen Eltern, die von Hartz IV leben, zusätzliches | |
Familiengeld oder nicht. In den sogenannten Optionskommunen – [2][wie zum | |
Beispiel Ingolstadt], Schweinfurt oder Erlangen hat der Bund keinen Zugriff | |
und damit auch schon vorher nicht auf die Höhe des ausgezahlten | |
Hartz-IV-Satzes bzw. Familiengeldes. Mit der neuen Einigung erhalten nun | |
alle Familien in Bayern das besagte Familiengeld. | |
Der Streit zwischen der bayrischen CSU-Landesregierung und dem | |
SPD-Bundesarbeitsminister [3][erinnert an einen alten Konflikt]: Bis zum | |
Jahre 2011 wurde das staatliche Elterngeld und zuvor auch das sogenannte | |
Erziehungsgeld nicht oder nicht voll auf Hartz-IV-Leistungen | |
beziehungsweise die frühere Sozialhilfe angerechnet. Eine Alleinerziehende | |
konnte noch zu Zeiten des Erziehungsgeldes bis zu zwei Jahre lang monatlich | |
300 Euro Erziehungsgeld zusätzlich zur Grundsicherung für sich und ihr Kind | |
beziehen. Dies wurde dann im Rahmen der Spargesetze gekippt. | |
Für den aktuellen Kompromiss mit Bayern verzichtet der Bund im Gegenzug ab | |
sofort bei Neuanträgen auf die Anrechnung des Familiengeldes auf | |
Hartz-IV-Zahlungen und hat sich zudem bereit erklärt, schon angerechnete | |
und damit einbehaltene Zahlungen zurückzuerstatten. Dies könne laut | |
Schreyer aber erst nach der Verabschiedung der Gesetzesnovelle im | |
bayerischen Landtag erfolgen. Wann das passiert, ist noch offen. Am | |
kommenden Dienstag will zunächst das Kabinett den Änderungen zustimmen. | |
1 Feb 2019 | |
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