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# taz.de -- Dauerstreit um Familiengeld: Bund und Bayern einigen sich
> Das Bundessozialministerium wollte Familien, die Hartz-IV beziehen kein
> Familiengeld zahlen. Bayern schon. Nun scheint der erbitterte Streit
> beigelegt.
Bild: Ab sofort bekommen alle Familien in Bayern das Familiengeld, auch wenn si…
München dpa/taz | Im Dauerstreit um [1][Familiengeldzahlungen für
bayerische Hartz-IV-Empfänger] haben sich der Bund und der Freistaat
geeinigt. „Wir haben jetzt einen Kompromiss, mit dem wir beide gut leben
können“, sagte Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer (CSU) am Freitag
der Deutschen Presse-Agentur in München. Der Kompromiss sieht eine
Präzisierung im Gesetzestext für das Familiengeld vor, so dass die
Auszahlung dem Zweck einer „förderlichen frühkindlichen Bestreuung des
Kindes“ zugeordnet wird.
Bayern zahlt seit Anfang September 2018 Eltern von Kindern im zweiten und
dritten Lebensjahr 250 Euro pro Monat und Kind, ab dem dritten Kind sind es
300 Euro. Der Streit ging darum, ob das Familiengeld auf Grundsicherung
angerechnet wird. Nach dem Sozialgesetzbuch II müssen Behörden zusätzliches
Einkommen mit Hartz-IV-Zahlungen verrechnen. Für Familien, die Hartz-IV
beziehen hätte das eine Kürzung von monatlich 250 Euro pro Kind im Alter
von 13 bis 36 Monaten.
Das zumindest war die Position des SPD-geführten Bundessozialministerium.
Es entbrannte ein erbitterter Streit zwischen dem Bund und dem Freistaat
und fühte dazu, dass in Bayern zwei unterschiedliche Regelungen galten. Je
nachdem in welcher, bekamen Eltern, die von Hartz IV leben, zusätzliches
Familiengeld oder nicht. In den sogenannten Optionskommunen – [2][wie zum
Beispiel Ingolstadt], Schweinfurt oder Erlangen hat der Bund keinen Zugriff
und damit auch schon vorher nicht auf die Höhe des ausgezahlten
Hartz-IV-Satzes bzw. Familiengeldes. Mit der neuen Einigung erhalten nun
alle Familien in Bayern das besagte Familiengeld.
Der Streit zwischen der bayrischen CSU-Landesregierung und dem
SPD-Bundesarbeitsminister [3][erinnert an einen alten Konflikt]: Bis zum
Jahre 2011 wurde das staatliche Elterngeld und zuvor auch das sogenannte
Erziehungsgeld nicht oder nicht voll auf Hartz-IV-Leistungen
beziehungsweise die frühere Sozialhilfe angerechnet. Eine Alleinerziehende
konnte noch zu Zeiten des Erziehungsgeldes bis zu zwei Jahre lang monatlich
300 Euro Erziehungsgeld zusätzlich zur Grundsicherung für sich und ihr Kind
beziehen. Dies wurde dann im Rahmen der Spargesetze gekippt.
Für den aktuellen Kompromiss mit Bayern verzichtet der Bund im Gegenzug ab
sofort bei Neuanträgen auf die Anrechnung des Familiengeldes auf
Hartz-IV-Zahlungen und hat sich zudem bereit erklärt, schon angerechnete
und damit einbehaltene Zahlungen zurückzuerstatten. Dies könne laut
Schreyer aber erst nach der Verabschiedung der Gesetzesnovelle im
bayerischen Landtag erfolgen. Wann das passiert, ist noch offen. Am
kommenden Dienstag will zunächst das Kabinett den Änderungen zustimmen.
1 Feb 2019
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