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# taz.de -- Kommentar Prozess um § 219a: Verlieren heißt gewinnen
> Von der Bundesregierung ist eine Liberalisierung des Abtreibungsgesetzes
> nicht zu erwarten. Doch das Bundesverfassungsgericht könnte helfen.
Bild: Kristina Hänel wünscht sich keinen Freispruch (Archivbild 2017)
Kristina Hänel wünscht sich keinen Freispruch. Die Ärztin gesteht, was man
ihr vorwirft: Sie informiert auf ihrer Webseite darüber, dass sie
Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Und sie will daran auch nichts ändern.
[1][Was sie ändern will, ist die Rechtslage]. Dass sie dafür inzwischen auf
das Bundesverfassungsgericht setzt und nicht auf die Politik, ist nur
nachvollziehbar.
Noch Anfang des Jahres sah es so aus, [2][als sei die Abschaffung von
Paragraf 219a ein Selbstläufer]; übrig geblieben ist davon nicht viel. Die
SPD bereitet sich verbal schon auf einen Kompromiss mit der Union vor. Die
aber hat bisher keine Einsicht erkennen lassen und will stattdessen
wahlweise die Pflichtberatung noch weiter ausbauen oder Listen etwa auf den
Seiten von Ämtern oder Ministerien einführen, ohne Paragraf 219a zu ändern.
Beides wären faule Kompromisse. Selbst eine Änderung im Strafrecht, wonach
nur noch anstößige oder reißerische Werbung unter Strafe stünde, wäre kaum
befriedigend: Ärzt*innen wären weiterhin den Anzeigen fundamentalistischer
„Lebensschützer“ ausgesetzt, die mitunter Abtreibungen [3][mit dem
Holocaust gleichsetzen]. Anstößigkeit scheint für diese Menschen eine
dehnbare Kategorie zu sein.
Perspektiven auf Informationen zum Schwangerschaftsabbruch. Interviews des
Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft
e.V. ([4][AKF]) mit Ärztinnen und interessierten Frauen:
Schwangerschaftsabbrüche gelten nach wie vor als „Straftaten gegen das
Leben“ – ebenso die sachliche Information durch eine Ärztin, dass sie diese
durchführt. Die Bundesländer müssen laut Gesetz sicherstellen, dass es
ausreichend Einrichtungen gibt, die Abbrüche durchführen. Die Ärzt*innen
erfüllen quasi einen Staatsauftrag, wie der Jurist Reinhard Merkel
anmerkte – sie dafür zu bestrafen ist absurd.
Die Chancen, dass auch das Bundesverfassungsgericht dies so sieht, stehen
gut. Und so wäre eine klare und endgültige Entscheidung aus Karlsruhe im
Zweifel zielführender als ein Irgendwie-Kompromiss aus Berlin. Für den
Gesetzgeber wäre es reichlich peinlich, sich derart von einem Gericht in
die gesellschaftliche Gegenwart tragen zu lassen – mal wieder.
28 Aug 2018
## LINKS
[1] /Geldstrafe-wegen-Abtreibungswerbung/!5466133
[2] /Abschaffung-von-219a/!5463558
[3] /Diskussion-um-Unwort-des-Jahres/!5468381
[4] https://www.akf-info.de/portal/2018/08/26/perspektiven-auf-informationen-zu…
## AUTOREN
Dinah Riese
## TAGS
Schwerpunkt Paragraf 219a
Schwerpunkt Abtreibung
Bundesverfassungsgericht
Gynäkologie
Kristina Hänel
Kristina Hänel
Kristina Hänel
Lesestück Recherche und Reportage
Frauenkampftag
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