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# taz.de -- Keine Eindämmung des Flächenfraßes: Volksbegehren in Bayern gest…
> Ein Volksbegehren gegen die Zubetonierung der Landschaft wird es in
> Bayern nicht geben. Das Gericht sieht die kommunale Planungshoheit
> gefährdet.
Bild: Grün hat keine Chance in Bayern
München dpa | Das von Naturschützern in Bayern beantragte Volksbegehren
„Damit Bayern Heimat bleibt – Betonflut eindämmen“ ist unzulässig. Dies
entschied der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Durch die Ziele des
Volksbegehrens würde die kommunale Planungshoheit unzulässig eingeschränkt,
sagte der Präsident des Gerichts, Peter Küspert, am Dienstag bei der
Urteilsverkündung in München.
Die Initiatoren des Volksbegehrens wollten den sogenannten Flächenverbrauch
in Bayern mit einer gesetzlichen Höchstgrenze auf fünf Hektar pro Tag
reduzieren. Derzeit liegt er bei rund zehn Hektar am Tag. Als
Flächenverbrauch bezeichnet man die Umwandlung von freien Flächen, also
„grüner Wiese“, in Siedlungs- und Verkehrsflächen, etwa für Häuser oder
Straßen.
Die Unterstützer des Volksbegehrens, darunter die Grünen in Bayern, hatten
am 7. März mehr als 48 000 Unterschriften – deutlich mehr als die
notwendigen 25 000 – beim bayerischen Innenministerium eingereicht. Das
Ministerium hatte den Antrag aber aus verfassungsrechtlichen Bedenken
abgelehnt und zur Prüfung an das Gericht weitergeleitet.
Neben den Grünen hatten das Volksbegehren auch die Arbeitsgemeinschaft
bäuerliche Landwirtschaft, der Landesbund für Vogelschutz und der Bund
Naturschutz in Bayern unterstützt.
17 Jul 2018
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Umwelt
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Beton
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