| # taz.de -- Debatte Sozialsysteme: Einig gegen Arbeitslosigkeit | |
| > Die EU will bis Ende des Jahres Eckpunkte für eine gemeinschaftliche | |
| > Arbeitslosenversicherung vorlegen. Kein einfaches Vorhaben. | |
| Bild: Auf den Staat angewiesen zu sein, kann sich in Europa ganz unterschiedlic… | |
| Es ist an der Zeit, dass der in der Koalitionsvereinbarung vorangestellte | |
| „Aufbruch für Europa“ auch jenseits der Kontroversen in der | |
| Flüchtlingspolitik mit politischem Leben gefüllt wird. Den Aufschlag machte | |
| Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) für alte und neue Finanztöpfe zu | |
| wirtschaftlichen Reformen sowie Krisenmanagement. | |
| Jetzt hat Vizekanzler und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) mit dem | |
| Vorschlag für eine EU-weite Arbeitslosenrückversicherung nachgelegt. Nach | |
| der „Meseberger Erklärung“ von Merkel und Macron zur Vorbereitung des | |
| EU-Gipfels Ende Juni soll eine Arbeitsgruppe zu einem derartigen | |
| Stabilisierungsfonds bei Arbeitslosigkeit bis zum Europäischen Rat im | |
| Dezember 2018 konkrete Vorschläge vorlegen. | |
| Vorstöße der EU-Kommission zu einer gemeinschaftlichen | |
| Arbeitslosenversicherung gibt es schon seit Langem. Allerdings stoßen sie | |
| schon an die bestehenden rechtlichen Barrieren in den Verträgen von | |
| Lissabon gegenüber europaweiten Finanz- und Sozialtransfers. | |
| Die Betonung, mit der EU-Arbeitslosenrückversicherung solle kein neues, | |
| europäisches Transfersystem geschaffen werden, gibt allerdings eher zur | |
| Skepsis Anlass. Zwar ist jedes Mitgliedsland verpflichtet, Eigenvorsorge | |
| durch Sicherung bei Arbeitslosigkeit sowie durch Mindestlöhne zu | |
| gewährleisten. Bei einem „Arbeitsmarktschock“ sollen sie jedoch Kredite aus | |
| einer gemeinschaftlichen Rückversicherung erhalten können, die nach | |
| Beendigung der Krise zurückgezahlt werden müssen. | |
| Die Unterschiede sind groß | |
| Blaupause sind die USA mit einer derartigen Zweigleisigkeit der | |
| Arbeitslosenversicherung einerseits in den einzelnen Mitgliedsstaaten und | |
| darüber hinaus über einen gemeinsamen Rückversicherungsfonds bei | |
| Arbeitsmarktkrisen. Dies kann zur wirtschaftlichen Stabilisierung und | |
| Verringerung des Sozialdumping zwischen den Staaten beitragen, allerdings | |
| auf sehr niedrigem Niveau der Arbeitslosenunterstützung. | |
| Während einige Mitgliedsländer eine besonders gut ausgestattete | |
| Arbeitslosenversicherung unterhalten, ist sie in anderen Ländern völlig | |
| unzureichend. Ergänzend werden staatliche Arbeitslosen- und Sozialhilfe | |
| geleistet, verschiedentlich jedoch nur bei Bedürftigkeit. Bei der Höhe der | |
| Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung sind Extrempole nach oben | |
| Luxemburg, Niederlande, Portugal und Slowenien, nach unten Großbritannien, | |
| Polen und Malta. | |
| Nicht weniger ausgeprägt sind die Unterschiede bei der Dauer der | |
| Leistungen, der vorherigen beitragspflichtigen Beschäftigung sowie den | |
| einbezogenen Personen. In Deutschland haben die gesetzlichen | |
| Rahmenbedingungen mit der Verknüpfung von Arbeitslosenversicherung und | |
| Arbeitsmarktpolitik sowie die über Jahrzehnte gewachsene heutige | |
| Bundesagentur für Arbeit mit der Verantwortung beider Tarifparteien zu | |
| einem erheblichen Abbau der Arbeitslosigkeit in den letzten Jahren | |
| beigetragen. | |
| Allerdings liegen die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (ALG I) | |
| und der Grundsicherung (ALG II) für die betroffenen Arbeitslosen nach den | |
| Hartz-Verschlechterungen im unteren oder Mittelfeld. Geradezu skandalös | |
| ist, dass nur noch etwa ein Drittel der Arbeitslosen überhaupt | |
| Arbeitslosenversicherungsleistungen beziehen und viele auf Hartz IV mit | |
| scharfen Bedürftigkeitsprüfungen und Sanktionen verwiesen werden. | |
| Erwartbares Kompetenzgerangel | |
| Unerlässliche Vorbedingung für eine EU-Arbeitslosenrückversicherung wären | |
| zunächst gemeinschaftliche Mindeststandards für Versicherungs- und | |
| Hilfeleistungen bei Arbeitslosigkeit nach Höhe, Dauer sowie einbezogenen | |
| Personen. Bereits dies ist nach allen Erfahrungen mit der Einführung | |
| sozialer Mindeststandards in der EU ein schwieriges Unterfangen. | |
| Für die Herausforderungen bei der anschließenden Umsetzung in nationales | |
| Recht bieten die auch nach 15 Jahren noch anhaltenden Auseinandersetzungen | |
| in Deutschland über die Hartz-Reformen einen Vorgeschmack. Ähnliche | |
| gesellschaftliche Kontroversen erfahren inzwischen auch andere EU | |
| Mitgliedsländer. | |
| Zu erwarten ist ebenso erhebliches Kompetenzgerangel zwischen Kommission | |
| und Mitgliedsregierungen beziehungsweise den nationalen Parlamenten bei den | |
| rechtlichen Grundlagen sowie dem finanziellen und organisatorischen Rahmen | |
| für die mögliche Einführung einer derartigen | |
| EU-Arbeitslosenrückversicherung. Dies gilt weiterhin für die Entscheidungen | |
| und Kontrollen über Arbeitsmarktschocks als Bedingung für die Gewährung von | |
| Rückversicherungsleistungen wie über deren Verwendung. | |
| Die verschiedenen Skandale beim Einsatz der Mittel aus den Europäischen | |
| Strukturfonds auch in Deutschland sind eher die Spitze eines Eisberges. Sie | |
| lassen aber den „Teufel im Detail“ erahnen, der bei einer | |
| EU-Arbeitslosenrückversicherung zu beachten wäre. | |
| Erheblicher Nachholbedarf | |
| Dabei ist nicht auszuschließen, dass derartige Gemeinschaftsleistungen | |
| genutzt werden, um unpopuläre nationale Entscheidungen über notwendige | |
| Strukturreformen in der Wirtschafts- und Finanzpolitik weiter zu umgehen. | |
| So ist es bis heute nicht gelungen, ungerechtfertigte Finanztransfers, | |
| massive Steuerhinterziehungen oder die gravierenden Mängel bei der | |
| beruflichen Ausbildung in verschiedenen Mitgliedsländern zu beheben. | |
| Ebenfalls bestehen erhebliche Nachholbedarfe bei den institutionellen | |
| Voraussetzungen von Arbeitsmarktbehörden sowie der Verantwortung beider | |
| Tarifparteien. Auch die Unterschiede bei Löhnen, Renten, Arbeitszeit sowie | |
| sonstigen arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen haben entscheidenden | |
| Einfluss auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit. | |
| Der jüngste Vorstoß von EU-Kommissionspräsident Juncker zur Errichtung | |
| einer Europäischen Arbeitsbehörde dürfte hierzu wenig Hilfestellung bieten. | |
| Für die Zielsetzung, grenzüberschreitende illegale Beschäftigung zu | |
| bekämpfen sind in erster Linie die EU-Mindeststandards zu verbessern und | |
| vor allem für ihre praktische Umsetzung zu sorgen. Lohnend wäre es allemal. | |
| 22 Jul 2018 | |
| ## AUTOREN | |
| Ursula Engelen-Kefer | |
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