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# taz.de -- Tarifkonflikt an Berliner Hochschulen: Klageerfolg für studentisch…
> Die Hilfskräfte an den Hochschulen streiken für ihren Tarifvertrag. Das
> Landesarbeitsgericht stärkt nun ihre Position.
Bild: Das Urteil hat Signalwirkung, unter anderem für die Hilfskräfte in Bibl…
Berlin taz | Seit diesem Montag befinden sich die studentischen
Beschäftigten in einem erneuten, dieses Mal zweiwöchigen Streik. Seit über
einem Jahr schwelt der Tarifkonflikt inzwischen. Mitten im Arbeitskampf
dürfen sich die Streikenden nun über ein klares arbeitsgerichtliches Urteil
in zweiter Instanz freuen. Das Landesarbeitsgericht bestätigte am Dienstag
das Urteil zugunsten einer befristet angestellten Beschäftigten.
Katja E., die als Programmiererin an der Humboldt-Universität tätig ist,
wurde damit erneut bescheinigt, dass ihre Tätigkeit nach dem Tarifvertrag
der Länder bezahlt werden müsse. Auch die Befristung sei hinfällig. Damit
steigt ihr Lohn vom seit 17 Jahren unveränderten studentischen Tarif von
10,98 Euro in der Stunde auf 16,61 Euro. „Dieses Urteil ist wegweisend für
andere studentische Hilfskräfte“, erklärte Julia Oesterling, die Anwältin
der Klägerin. Ihre Kanzlei bereite weitere Klagen vor, sagt sie der taz.
Auch Tom Erdmann, Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
(GEW) Berlin, ist von der Signalwirkung des Urteils überzeugt: „Dem
skandalösen Lohndumping hat das Gericht jetzt eine klare Abfuhr erteilt.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit muss auch in den Hochschulen gelten!“
Tatsächlich ist der vorliegende Fall exemplarisch zumindest für die
studentischen Beschäftigten, die nicht originär wissenschaftliche
Tätigkeiten ausüben, etwa in der Verwaltung, den Bibliotheken oder den
technischen Bereichen. Eine Parlamentarische Anfrage der
wissenschaftspolitischen Sprecherin der Grünen im Abgeordnetenhaus, Anja
Schillhaneck, hatte im Jahr 2016 ergeben, dass das bereits ohne die
Rechenzentren schon etwa ein Viertel der Beschäftigten betrifft.
Im Verfahren um die Beschäftigung von Katja E. hat das Landesarbeitsgericht
eine Revision nicht zugelassen. Gegen diese Entscheidung kann die
Humboldt-Universität noch einen Monat lang Beschwerde einlegen, danach wäre
der Beschluss rechtskräftig.
6 Jun 2018
## AUTOREN
Daniél Kretschmar
## TAGS
Studentische Hilfskräfte
Tarifvertrag
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Arbeitsrecht
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