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# taz.de -- Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: BND darf weiter DE-CIX überw…
> Der Betreiber des Frankfurter Internetknotenpunktes klagt erfolglos gegen
> den BND. Er gibt aber nicht auf – und kündigt bereits neue Klagen an.
Bild: Die MitarbeiterInnen der Firma De-Cix müssen erstmal weitermachen wie ge…
LEIPZIG taz | Der Bundesnachrichtendienst kann am Frankfurter
Internetknoten DE-CIX weiter „[1][strategisch“ die Telekommunikation
überwachen]. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte am späten
Mittwochabend [2][eine Klage des Knotenbetreibers] ab. Er könne sich nicht
auf die Fernmeldefreiheit berufen.
Bei der strategischen Überwachung wird ein Teil der Telekommunikation
(Telefonate, Emails, SMS, Messenger) zwischen Deutschland und dem Ausland
mit bestimmten Selektoren (meist Email-Adressen oder SMS-Nummern)
gefiltert. Dabei sollen Erkenntnisse über Terrorismus, Waffenhandel und
Cyberkriminalität gewonnen werden.
Der Knotenbetreiber klagte gegen den von der Bundesregierung angeordneten
Zugriff des BND unter anderem, weil es nicht sicher möglich sei,
innerdeutsche Kommunikation auszunehmen. Doch das Bundesverwaltungsgericht
entschied, dass DE-CIX sich nur auf die Berufsfreiheit berufen kann, nicht
auf die Fernmeldefreiheit.
DE-CIX konnte sich also nur abstrakt gegen die In-Dienstnahme wenden, aber
nicht gegen den Inhalt der Überwachungsanordnung. Falls die
Überwachungsanordnung rechtswidrig sei, so die Richter, wäre das kein
Problem von DE-CIX. Hierfür hafte schließlich der BND und die
Bundesregierung.
Hunderttausende Fehler pro Tag
DE-CIX wird nun einerseits Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einreichen.
„Können wir wirklich gezwungen werden, einen rechtswidrigen Verwaltungsakt
umzusetzen?“, so formulierte DE-CIX Aufsichtsrat Klaus Landefeld das
Problem.
Außerdem werde DE-CIX eine neue Klage zum Bundesverwaltunsgericht
vorbereiten. „Dann berufen wir uns auf die Telefongespräche, die unsere
Mitarbeiter in Deutschland führen und die rechtswidrig auch von der
strategischen Überwachung erfasst werden“, so Landefeld. DE-CIX klage dann
als normaler Kommunikationsteilnehmer und könne sich dann natürlich auch
auf die Fernmeldefreiheit berufen.
Es ist zwar eindeutig, dass der BND keine innerdeutsche Kommunikation
überwachen darf, aber die Filter, die auf Endungen wie .de oder deutsche
Spracheinstellungen reagieren, funktionieren nicht perfekt. „Bei 500
Milliarden Verbindungen pro Tag kommt man schnell auf Hundertausende von
falsch erhobenen Verbindungen jeden Tag“, erläutert Landefeld.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kommt nicht überraschend. Die
Leipziger Richter sind berüchtigt dafür, in Geheimdienstfragen die
Rechtschutz-Möglichkeiten möglichst eng auszulegen.
Vermutlich wird sich erst das Bundesverfassungsgericht inhaltlich mit den
Bedenken auseinandersetzen. Dort sind bereits andere Klagen gegen die
Inlands-Auslands-Überwachung und gegen die jüngst legalisierte
Auslands-Ausland-Überwachung des BND anhängig. Allerdings wird es wohl noch
einige Jahre dauern, bis die Karlsruher Richter sich mit diesem Komplex
befassen.
31 May 2018
## LINKS
[1] /Verhandlung-zu-Internet-Knotenpunkt/!5509814
[2] /Netz-Knotenpunkt-DE-CIX-ueberwacht/!5011274
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
de-cix
BND
zeitgenössische Kunst
Spionage
Internet
Straßenverkehr
Hessen
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