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# taz.de -- Änderung des Telemediengesetzes: Länder verhandeln über Apps
> Die Ministerpräsidenten beraten, was die Öffentlich-Rechtlichen im Netz
> dürfen. Sender und Verlage scheinen sich schon geeinigt zu haben.
Bild: Irgendwie „presseähnlich“: die Tagesschau-App
Der Streit schwelt seit Jahren: Wie viel Text dürfen die
öffentlich-rechtlichen Sender im Internet darstellen? Die Zeitungsverlage,
allen voran Axel Springer, finden: Nicht viel. Denn die Sender erhalten
ihren Rundfunkbeitrag ja [1][für Videos und Audios][2][für Videos und
Audios]. Wenn sie im Internet Texte darstellen, sei das
„öffentlich-rechtliche Gratispresse“.
Gegen das Angebot der „Tagesschau“-App zogen die Verlage 2011 vor Gericht.
Die App sei, entschied das Oberlandesgericht Köln im Herbst 2016,
[3][„presseähnlich“ und damit rechtswidrig.]
Ein Triumph für die Verlage – doch das Urteil galt nur für die Ausgabe der
App vom 15. Juni 2011. Und damit man nicht um jeden einzelnen Tag des
öffentlich-rechtlichen Netzangebotes streiten muss, suchen Sender und
Verlage beziehungsweise PolitikerInnen schon seitdem einen Kompromiss.
Weil Medienpolitik Ländersache ist, entscheiden die MinisterpräsidentInnen
in der Frage. Die haben die Diskussion über eine Änderung des sogenannten
Telemediengesetzes schon zweimal aufgeschoben. Am Donnerstag nun wollen sie
bei ihrem Treffen in Berlin über einen Gesetzesvorschlag beraten. Aus
Senderkreisen heißt es, dieser Vorschlag sei unter den Ländern
konsensfähig.
## Einigung untereinander
Das Branchenmagazin Horizont [4][berichtete am Wochenende], dass die Sender
und Verlage sich mittlerweile untereinander geeinigt hätten. Bei einem
Treffen in der vergangenen Woche sollen ARD, ZDF, Deutschlandradio und
Mathias Döpfner als Chef des Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e. V.
(BDZV) einen Kompromiss gefunden haben. Demnach sollen die Sender ihren
Schwerpunkt im Netz auf Audiovisuelles legen.
Was das genau bedeutet, müssten die Vorsitzende der Rundfunkkommission der
Länder, Heike Raab (SPD), und Rainer Robra (CDU), Chef der Staatskanzlei
Sachsen-Anhalt, die bei diesem Thema federführend ist, in einem
Gesetzestext definieren. Dem müssten die MinisterpräsidentInnen am
Donnerstag zustimmen und darüber anschließend in ihren Landesparlamenten
abstimmen lassen.
Darüber hinaus, heißt es bei Horizont, sei eine Schiedsstelle geplant, die
künftig zwischen VerlegerInnen und Sendern außergerichtlich vermitteln
solle. So eine hatte unter anderem Stefan Raue, Intendant des
Deutschlandradios, immer wieder ins Gespräch gebracht.
Gegenüber der taz wollte keine der an den Gesprächen beteiligten Parteien
das Gerücht um die Einigung kommentieren. Man bitte um Verständnis, dass
man der Ministerpräsidentenkonferenz nicht vorgreifen wolle, heißt es aus
der ARD. Eine Sprecherin des BDZV sagte, solange die Verhandlungen in der
Schwebe seien, wolle sie diese nicht kommentieren. Konkreter wird nur der
NDR. Der hatte Anfang dieses Jahres Verfassungsbeschwerde gegen die
Entscheidung des OLG Köln eingelegt und will an dieser festhalten.
## Soll der Rundfunkbeitrag steigen?
In den vergangenen Monaten hatten sich einige ARD-Sender und Verleger
angenähert. Hatte Döpfner vor knapp zwei Jahren die Öffentlich-Rechtlichen
noch mit dem Staatsfunk in Nordkorea verglichen, sagte er im Dezember im
Spiegel, er spüre beim neuen ARD-Vorsitzenden Ulrich Wilhelm „[5][ganz
klar“ Einigungswillen]. Den hat auch der WDR gezeigt, als er im Herbst
eigenmächtig entschied, die [6][Textmengen in seinen Digitalangeboten zu
kürzen.]
Neben der Frage, was die Öffentlich-Rechtlichen im Netz dürfen, beraten die
Ministerpräsidenten am Mittwoch und Donnerstag noch ein weiteres brisantes
Thema: Soll der Rundfunkbeitrag an die Inflation gekoppelt werden – und
damit kontinuierlich steigen? Eine Arbeitsgruppe von sechs Bundesländern
hat das vorgeschlagen.
12 Jun 2018
## LINKS
[1] /Neue-App-fuer-ARD-Reporter/!5073777
[2] /Neue-App-fuer-ARD-Reporter/!5073777
[3] /Urteil-im-Streit-um-Rundfunk-Apps/!5344978
[4] https://www.horizont.net/medien/nachrichten/Telemediengesetz-Zeitungsverleg…
[5] https://magazin.spiegel.de/SP/2017/50/154712673/index.html?utm_source=spon&…
[6] /Laengenbegrenzung-fuer-Onlinetexte/!5470779
## AUTOREN
Anne Fromm
Peter Weissenburger
## TAGS
Öffentlich-Rechtliche
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Telemediengesetz
Verlagswesen
Die Linke
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ARD
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Tagesschau
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