# taz.de -- Urteil im Streit um Rundfunk-Apps: „Tagesschau“-App war illegal | |
> Die ARD hat den Rechtsstreit um die „Tagesschau“-App verloren. | |
> Zeitungsverlage hatten gegen sie geklagt, weil sie den Markt verzerre. | |
Bild: Zu viel Text? Die „Tagesschau“-App in der Form von 2011 ist verboten | |
Köln dpa/taz | Der jahrelange Rechtsstreit um die „Tagesschau“-App ist mit | |
einer Entscheidung zugunsten der Zeitungsverlage und gegen die ARD zu Ende | |
gegangen. Die „Tagesschau“-App, so wie sie am Beispieltag 15. Juni 2011 | |
abrufbar gewesen sei, sei unzulässig, urteilte am Freitag das | |
Oberlandesgericht Köln (OLG). | |
Es verbot den ARD-Sendern, die App in dieser Form zu verbreiten. Damit | |
hatte die Klage von elf deutschen Zeitungsverlagen weitgehend Erfolg. Eine | |
Revision wurde nicht zugelassen. | |
Der Rechtsstreit hatte sich über Jahre hingezogen. Erstinstanzlich hatte | |
das OLG Köln die App im Jahr 2013 [1][ursprünglich für rechtmäßig erklärt… | |
Die Verleger zogen weiter zum Bundesgerichtshof, der die Entscheidung | |
zurück nach Köln verwies. Das jetzige Urteil des Gerichts bezieht sich nur | |
auf den einen Tag im Juni 2011, es hat also keine unmittelbaren Folgen. | |
Nach Auffassung der Zeitungsverlage verzerrt die „Tagesschau“-App, die auch | |
umfangreiche Texte enthält, den Markt, weil die ARD sie mit dem | |
Rundfunkbeitrag finanziert. Die ARD hält dem entgegen, dass die App viele | |
audiovisuelle Angebote umfasse, wie sie so bei entsprechenden Angeboten von | |
Zeitungsverlagen nicht vorstellbar seien. Die App ist inzwischen | |
weiterentwickelt worden und ARD und Zeitungsverlage verhandeln abseits des | |
Prozesses um ihre künftige Form. | |
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßt die | |
Entscheidung des OLG Köln. Zwar sei es der ARD unbenommen, eine | |
Tagesschau-App anzubieten. Eine öffentlich-rechtliche Zeitung im Internet | |
dürfe es aber nicht geben, so der BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff | |
in Köln. | |
Der BDZV hofft, dass das Urteil nun auch auf die anderen Nachrichten-Apps | |
der ARD ausstrahlt: Sowohl der Rundfunk Berlin Brandenburg (rbb) als auch | |
der Bayerische Rundfunk (BR) bieten mittlerweile mit RBB24 und BR24 solche | |
Mobilanwendungen an. | |
Die ARD hingegen will die Urteilsgründe und die Ausschöpfung der zur | |
Verfügung stehenden Rechtsmittel prüfen. Nicht zufrieden sind deren | |
Vertreter mit der Beurteilungsgrundlage, die dem Gericht zur Verfügung | |
stand: Die Richter hatten ihre Entscheidung aufgrund von Textausdrucken aus | |
der App gefällt. Diese seien aber nicht ausreichend, um die App als Ganze | |
zu beurteilen, so der Justiziar des Norddeutschen Rundfunks, Michael Kühn. | |
Zugleich bekräftigte Kühn aber die Bereitschaft der ARD mit den Verlagen | |
weiter zu verhandeln und Kooperationen einzugehen. | |
30 Sep 2016 | |
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