# taz.de -- Urteil des OLG Köln: „Tagesschau-App“ ist zulässig | |
> Niederlage für die Zeitungsverleger: Die ARD hat alle Genehmigungen für | |
> die „Tagesschau-App“, entscheidet ein Gericht. Eine Revision ist | |
> allerdings möglich. | |
Bild: Streit um die blaue App. | |
KÖLN dpa | Die Klage der Zeitungsverleger gegen die „Tagesschau“-App ist | |
vom Oberlandesgericht Köln abgewiesen worden. Das Gericht stellte am | |
Freitag in zweiter Instanz fest, dass die ARD für den Internetauftritt | |
„Tagesschau.de“ und die daraus abgeleitete App die nötige Genehmigung | |
besitzt. Das OLG ließ eine Revision zum Bundesgerichtshof zu, da die Frage | |
von grundsätzlicher Bedeutung sei. | |
Die Verleger kündigten an, das Urteil vom Bundesgerichtshof überprüfen zu | |
lassen. Entscheidungen der öffentlich-rechtlichen Sender müssten | |
wettbewerbsrechtlich überprüfbar sein, begründete BDZV-Hauptgeschäftsführer | |
Dietmar Wolff die Entscheidung. | |
Zeitungsverleger halten die kostenlose „Tagesschau“-App, die auch | |
umfangreiche Texte enthält, für unfaire Konkurrenz, weil die ARD sie mit | |
dem Rundfunkbeitrag finanziert. In erster Instanz hatten sie vor dem | |
Landgericht Köln Recht bekommen, doch dieses Urteil wurde nun aufgehoben. | |
Die App sei durch das Prüfsystem des Drei-Stufen-Tests und die Freigabe | |
dieses Konzepts durch die niedersächsische Landesregierung legalisiert. | |
Daran sei das Gericht gebunden. | |
„Wir hatten hier ein Marktverhalten zu beurteilen, das von der zuständigen | |
Behörde genehmigt worden ist“, sagte der Vorsitzende Richter Hubertus | |
Nolte. „Mit der inhaltlichen Frage, ob das Angebot presseähnlich ist, haben | |
wir uns vor diesem Hintergrund nicht mehr befassen müssen und auch nicht | |
befasst.“ | |
Die ARD sieht sich durch die Ablehnung der Klage bestätigt. „Für die vielen | |
Nutzer der ‘Tagesschau‘-App ist das eine gute Nachricht“, teilte der | |
ARD-Vorsitzende und NDR-Intendant Lutz Marmor in Hamburg mit. Unabhängig | |
von der Entscheidung sei er der Meinung, dass die Verlage und der | |
öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht auf Konfrontation setzen sollten. | |
„Unsere Einladung zur Zusammenarbeit gilt nach wie vor.“ Die Verleger | |
müssen nun entscheiden, ob sie den Fall vor den Bundesgerichtshof bringen | |
wollen. | |
Das Landgericht Köln hatte der ARD im vergangenen Jahr exemplarisch | |
verboten, die „Tagesschau“-App vom 15. Juni 2011 weiter für Tablet-Computer | |
und Smartphones anzubieten. Ein generelles Verbot lehnte das Gericht ab, da | |
es immer nur im Einzelfall entscheiden und keine allgemeinen | |
medienpolitischen Aussagen treffen könne. | |
Die „Tagesschau“-App mit mehr als vier Millionen Nutzern bringt Inhalte des | |
Internet-Angebots „tagesschau.de“ auf Smartphones und Tablet-Computer. Der | |
Rundfunkstaatsvertrag schreibt vor, dass die durch Gebühren finanzierten | |
öffentlich-rechtlichen Sender wie ARD und ZDF zwar im Internet präsent sein | |
dürfen, „presseähnliche“ Angebote sind aber nicht erlaubt, und die | |
Online-Inhalte müssen sich auf die Radio- oder Fernsehsendungen beziehen. | |
20 Dec 2013 | |
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