Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Urteil des OLG Köln: „Tagesschau-App“ ist zulässig
> Niederlage für die Zeitungsverleger: Die ARD hat alle Genehmigungen für
> die „Tagesschau-App“, entscheidet ein Gericht. Eine Revision ist
> allerdings möglich.
Bild: Streit um die blaue App.
KÖLN dpa | Die Klage der Zeitungsverleger gegen die „Tagesschau“-App ist
vom Oberlandesgericht Köln abgewiesen worden. Das Gericht stellte am
Freitag in zweiter Instanz fest, dass die ARD für den Internetauftritt
„Tagesschau.de“ und die daraus abgeleitete App die nötige Genehmigung
besitzt. Das OLG ließ eine Revision zum Bundesgerichtshof zu, da die Frage
von grundsätzlicher Bedeutung sei.
Die Verleger kündigten an, das Urteil vom Bundesgerichtshof überprüfen zu
lassen. Entscheidungen der öffentlich-rechtlichen Sender müssten
wettbewerbsrechtlich überprüfbar sein, begründete BDZV-Hauptgeschäftsführer
Dietmar Wolff die Entscheidung.
Zeitungsverleger halten die kostenlose „Tagesschau“-App, die auch
umfangreiche Texte enthält, für unfaire Konkurrenz, weil die ARD sie mit
dem Rundfunkbeitrag finanziert. In erster Instanz hatten sie vor dem
Landgericht Köln Recht bekommen, doch dieses Urteil wurde nun aufgehoben.
Die App sei durch das Prüfsystem des Drei-Stufen-Tests und die Freigabe
dieses Konzepts durch die niedersächsische Landesregierung legalisiert.
Daran sei das Gericht gebunden.
„Wir hatten hier ein Marktverhalten zu beurteilen, das von der zuständigen
Behörde genehmigt worden ist“, sagte der Vorsitzende Richter Hubertus
Nolte. „Mit der inhaltlichen Frage, ob das Angebot presseähnlich ist, haben
wir uns vor diesem Hintergrund nicht mehr befassen müssen und auch nicht
befasst.“
Die ARD sieht sich durch die Ablehnung der Klage bestätigt. „Für die vielen
Nutzer der ‘Tagesschau‘-App ist das eine gute Nachricht“, teilte der
ARD-Vorsitzende und NDR-Intendant Lutz Marmor in Hamburg mit. Unabhängig
von der Entscheidung sei er der Meinung, dass die Verlage und der
öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht auf Konfrontation setzen sollten.
„Unsere Einladung zur Zusammenarbeit gilt nach wie vor.“ Die Verleger
müssen nun entscheiden, ob sie den Fall vor den Bundesgerichtshof bringen
wollen.
Das Landgericht Köln hatte der ARD im vergangenen Jahr exemplarisch
verboten, die „Tagesschau“-App vom 15. Juni 2011 weiter für Tablet-Computer
und Smartphones anzubieten. Ein generelles Verbot lehnte das Gericht ab, da
es immer nur im Einzelfall entscheiden und keine allgemeinen
medienpolitischen Aussagen treffen könne.
Die „Tagesschau“-App mit mehr als vier Millionen Nutzern bringt Inhalte des
Internet-Angebots „tagesschau.de“ auf Smartphones und Tablet-Computer. Der
Rundfunkstaatsvertrag schreibt vor, dass die durch Gebühren finanzierten
öffentlich-rechtlichen Sender wie ARD und ZDF zwar im Internet präsent sein
dürfen, „presseähnliche“ Angebote sind aber nicht erlaubt, und die
Online-Inhalte müssen sich auf die Radio- oder Fernsehsendungen beziehen.
20 Dec 2013
## TAGS
Urteil
Tagesschau
Bundesgerichtshof
Tagesschau
Rundfunkbeitrag
ARD
## ARTIKEL ZUM THEMA
Urteil im Streit um Rundfunk-Apps: „Tagesschau“-App war illegal
Die ARD hat den Rechtsstreit um die „Tagesschau“-App verloren.
Zeitungsverlage hatten gegen sie geklagt, weil sie den Markt verzerre.
Bundesgerichtshof hilft Zeitungsverlagen: Neue Zweifel an Tagesschau-App
Verlage kämpfen gegen den Online-Journalismus der ARD-Sender. Der
Bundesgerichtshof gibt ihnen eine neue Chance gegen die digitale
Tagesschau.
„Tagesschau“ ohne Wetterbericht: Der letzte gemeinsame Nenner
Die „Tagesschau“ vergisst einmal das Wetter – und die Aufregung ist groß.
Warum? Weil die Nachrichten der ARD viel mehr sind als 15 Minuten TV-News.
Ministerpräsidenten der Länder: Rundfunkbeitrag soll sinken
Die deutschen Ministerpräsidenten beschließen, die Haushaltsabgabe für die
Öffentlich-Rechtlichen zu senken. Das wäre der erste Nachlass in der
Geschichte der Gebühr.
Neue App für ARD-Reporter: Von meinem iPhone gesendet
Die ARD will bei Großereignissen beweglicher werden. Korrespondenten können
künftig mit ihrem Smartphone live auf Sendung gehen.
Die ARD verliert im App-Streit: Keine zufriedenstellende Lösung
Die „Tagesschau“-App verstößt gegen den Rundfunkstaatsvertrag, entscheiden
die Richter. Verbieten wollen sie das Angebot ausdrücklich nicht.
Streit um die Tagesschau-App: Urteil nur im Notfall
Eine Einigung von ARD und Verlegern wegen der „Tagesschau“-App ist bis 30.
August möglich. Das zuständige Gericht will ein Urteil nach Möglichkeit
vermeiden.
ARD, ZDF und App: Alles auf Anfang
Außer Spesen nichts gewesen: Verleger und Öffentlich-Rechtliche einigen
sich im App-Streit – nicht. Es bleibt unklar, wieviel
öffentlich-rechtlichen Text es online geben darf.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.