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# taz.de -- ARD, ZDF und App: Alles auf Anfang
> Außer Spesen nichts gewesen: Verleger und Öffentlich-Rechtliche einigen
> sich im App-Streit – nicht. Es bleibt unklar, wieviel
> öffentlich-rechtlichen Text es online geben darf.
Bild: Sollten die deutschen Zeitungen eingehen, wird es kaum an dieser App lieg…
BERLIN taz | Am Ende war es höchstens noch die Frage, wer den Stecker
zieht. Zur Tat schritt der Verlegerpräsident höchstselbst: Helmut Heinen,
Chef des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), bedauerte am
Montagnachmittag per Pressemitteilung, dass ARD wie ZDF von einer „seit
Februar unterschriftsreif ausverhandelten ’Gemeinsamen Erklärung‘“ mit d…
Verlegern über gegenseitige Beschränkungen im Internet nichts mehr wissen
wollten.
„Wir sind enttäuscht“, sagte Heinen, weil es doch schließlich gleich
„mehrere konstruktive Gesprächsrunden mit Intendanten größerer
ARD-Anstalten und dem ZDF“ gegeben habe. Die Sender wollten offenbar
zunächst auch Zugeständnisse machen – Streitpunkt ist vor allem, wie viel
öffentlich-rechtlichen Text es online geben soll.
Die ARD, deren Vorsitzende, WDR-Intendantin Monika Piel, Motor einer
möglichen Verständigung war, betont nun umgehend, man sei bereit, weiter zu
verhandeln. Schließlich seien nur noch in einem klitzekleinen Pünktchen
Änderungen am Papier nötig. Doch dazu wird es wohl kaum kommen: Schließlich
sind nicht nur beim NDR Intendant (vorsichtig pro) und Justitiar (klar
contra) herzlich unterschiedlicher Meinung, was das Papier angeht. Andere
ARD-IntendantInnen hielten das Ganze stets für wenig sinnvoll, sich aber
vornehm zurück. Und das angeblich so zugängliche ZDF hatte schon Ende März
kalt lächelnd gebilligt, dass sich sein Fernsehrat des Themas bemächtigt,
womit es eine Einigung auf die lange Bank schob – und damit den Anfang vom
Ende einläutete.
Die Verleger werden nun ihre schon 2011 angeschobene Klage gegen die
Tagesschau-App fortsetzen, nächster Prozesstermin ist Mitte Juni. Das
Gericht hatte allerdings schon durchblicken lassen, dass es eine
Fortsetzung des altbekannten „Wer darf online was“-Hickhacks auf
juristischem Wege für Quatsch hält (natürlich netter formuliert). Damit
wäre alles auf Anfang. Man könnte das Thema also einfach – lassen. Denn ob
der Verlagsjournalismus im Netz überlebt, hängt weniger von ARD und ZDF als
von Spiegel Online ab. Und „Spon“ hat gar nicht mitverhandelt.
1 May 2012
## AUTOREN
Steffen Grimberg
## TAGS
Bundesgerichtshof
Urteil
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