# taz.de -- ARD, ZDF und App: Alles auf Anfang | |
> Außer Spesen nichts gewesen: Verleger und Öffentlich-Rechtliche einigen | |
> sich im App-Streit – nicht. Es bleibt unklar, wieviel | |
> öffentlich-rechtlichen Text es online geben darf. | |
Bild: Sollten die deutschen Zeitungen eingehen, wird es kaum an dieser App lieg… | |
BERLIN taz | Am Ende war es höchstens noch die Frage, wer den Stecker | |
zieht. Zur Tat schritt der Verlegerpräsident höchstselbst: Helmut Heinen, | |
Chef des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), bedauerte am | |
Montagnachmittag per Pressemitteilung, dass ARD wie ZDF von einer „seit | |
Februar unterschriftsreif ausverhandelten ’Gemeinsamen Erklärung‘“ mit d… | |
Verlegern über gegenseitige Beschränkungen im Internet nichts mehr wissen | |
wollten. | |
„Wir sind enttäuscht“, sagte Heinen, weil es doch schließlich gleich | |
„mehrere konstruktive Gesprächsrunden mit Intendanten größerer | |
ARD-Anstalten und dem ZDF“ gegeben habe. Die Sender wollten offenbar | |
zunächst auch Zugeständnisse machen – Streitpunkt ist vor allem, wie viel | |
öffentlich-rechtlichen Text es online geben soll. | |
Die ARD, deren Vorsitzende, WDR-Intendantin Monika Piel, Motor einer | |
möglichen Verständigung war, betont nun umgehend, man sei bereit, weiter zu | |
verhandeln. Schließlich seien nur noch in einem klitzekleinen Pünktchen | |
Änderungen am Papier nötig. Doch dazu wird es wohl kaum kommen: Schließlich | |
sind nicht nur beim NDR Intendant (vorsichtig pro) und Justitiar (klar | |
contra) herzlich unterschiedlicher Meinung, was das Papier angeht. Andere | |
ARD-IntendantInnen hielten das Ganze stets für wenig sinnvoll, sich aber | |
vornehm zurück. Und das angeblich so zugängliche ZDF hatte schon Ende März | |
kalt lächelnd gebilligt, dass sich sein Fernsehrat des Themas bemächtigt, | |
womit es eine Einigung auf die lange Bank schob – und damit den Anfang vom | |
Ende einläutete. | |
Die Verleger werden nun ihre schon 2011 angeschobene Klage gegen die | |
Tagesschau-App fortsetzen, nächster Prozesstermin ist Mitte Juni. Das | |
Gericht hatte allerdings schon durchblicken lassen, dass es eine | |
Fortsetzung des altbekannten „Wer darf online was“-Hickhacks auf | |
juristischem Wege für Quatsch hält (natürlich netter formuliert). Damit | |
wäre alles auf Anfang. Man könnte das Thema also einfach – lassen. Denn ob | |
der Verlagsjournalismus im Netz überlebt, hängt weniger von ARD und ZDF als | |
von Spiegel Online ab. Und „Spon“ hat gar nicht mitverhandelt. | |
1 May 2012 | |
## AUTOREN | |
Steffen Grimberg | |
## TAGS | |
Bundesgerichtshof | |
Urteil | |
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