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# taz.de -- Streit um die Tagesschau-App: Urteil nur im Notfall
> Eine Einigung von ARD und Verlegern wegen der „Tagesschau“-App ist bis
> 30. August möglich. Das zuständige Gericht will ein Urteil nach
> Möglichkeit vermeiden.
Bild: Das Gericht wird die Tagesschau-App nicht entfernen, aber womöglich stut…
KÖLN taz | Im Streit zwischen der ARD und den Verlegern um die
„Tagesschau“-App bleiben die Fronten verhärtet. Bei der Verhandlung vor dem
Landgericht Köln verpufften am Dienstag alle Appelle des Vorsitzenden
Richters Dieter Kehl nach einer Verständigung. Zumindest vorerst. Nun hat
das Gericht für den 27. September ein Urteil angekündigt.
Dass bisher eine außergerichtliche Lösung nicht möglich gewesen sei, finde
er „ausgesprochen schade“, sagte Kehl. Er habe das Gefühl, „dass man hier
etwas rumzickt“. Seine Wettbewerbskammer werde den Konflikt um das
kostenlose Internetangebot der ARD für mobile Endgeräte wie Smartphones und
Tabletcomputer jedenfalls „nicht zufriedenstellend lösen können“.
In dem seit rund einem Jahr währenden Rechtsstreit haben acht große
Zeitungsverlage die ARD wegen der App verklagt. Sie betrachten die
gebührenfinanzierte Anwendung als unzulässige Konkurrenz zu ihrem
Onlineangebot, da es zu presseähnlich und nicht sendungsbezogen sei.
Allerdings widersprach das Gericht ihrer Auffassung, alles, was die
Verleger anböten, müsse den öffentlich-rechtlichen Sendern verboten sein.
Allerdings lägen auch die Intendanten falsch, wenn sie meinten, „Texte
können wir schreiben, so viel wir wollen, wenn irgendwo eine Verlinkung auf
audiovisuelle Beiträge da ist“, sagte Richter Kehl. Eindeutigere
Sendungsbezüge in der „Tageeschau“-App würde er vielmehr „sehr begrüß…
Bis zum 30. August gab das Gericht beiden Parteien Zeit, sich doch noch zu
einigen. Falls verlangt, werde das Gericht zwar selbstverständlich ein
Urteil fällen. „Da hat nur niemand was von“, sagte Kehl. Denn die Kammer
könne „die ’Tagesschau‘-App nicht verbieten oder nicht nicht verbieten�…
Möglich sei nur die Beurteilung einer Momentaufnahme.
19 Jul 2012
## AUTOREN
Pascal Beucker
## TAGS
Internet
Bundesgerichtshof
Urteil
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