| # taz.de -- Streit um die Tagesschau-App: Urteil nur im Notfall | |
| > Eine Einigung von ARD und Verlegern wegen der „Tagesschau“-App ist bis | |
| > 30. August möglich. Das zuständige Gericht will ein Urteil nach | |
| > Möglichkeit vermeiden. | |
| Bild: Das Gericht wird die Tagesschau-App nicht entfernen, aber womöglich stut… | |
| KÖLN taz | Im Streit zwischen der ARD und den Verlegern um die | |
| „Tagesschau“-App bleiben die Fronten verhärtet. Bei der Verhandlung vor dem | |
| Landgericht Köln verpufften am Dienstag alle Appelle des Vorsitzenden | |
| Richters Dieter Kehl nach einer Verständigung. Zumindest vorerst. Nun hat | |
| das Gericht für den 27. September ein Urteil angekündigt. | |
| Dass bisher eine außergerichtliche Lösung nicht möglich gewesen sei, finde | |
| er „ausgesprochen schade“, sagte Kehl. Er habe das Gefühl, „dass man hier | |
| etwas rumzickt“. Seine Wettbewerbskammer werde den Konflikt um das | |
| kostenlose Internetangebot der ARD für mobile Endgeräte wie Smartphones und | |
| Tabletcomputer jedenfalls „nicht zufriedenstellend lösen können“. | |
| In dem seit rund einem Jahr währenden Rechtsstreit haben acht große | |
| Zeitungsverlage die ARD wegen der App verklagt. Sie betrachten die | |
| gebührenfinanzierte Anwendung als unzulässige Konkurrenz zu ihrem | |
| Onlineangebot, da es zu presseähnlich und nicht sendungsbezogen sei. | |
| Allerdings widersprach das Gericht ihrer Auffassung, alles, was die | |
| Verleger anböten, müsse den öffentlich-rechtlichen Sendern verboten sein. | |
| Allerdings lägen auch die Intendanten falsch, wenn sie meinten, „Texte | |
| können wir schreiben, so viel wir wollen, wenn irgendwo eine Verlinkung auf | |
| audiovisuelle Beiträge da ist“, sagte Richter Kehl. Eindeutigere | |
| Sendungsbezüge in der „Tageeschau“-App würde er vielmehr „sehr begrüß… | |
| Bis zum 30. August gab das Gericht beiden Parteien Zeit, sich doch noch zu | |
| einigen. Falls verlangt, werde das Gericht zwar selbstverständlich ein | |
| Urteil fällen. „Da hat nur niemand was von“, sagte Kehl. Denn die Kammer | |
| könne „die ’Tagesschau‘-App nicht verbieten oder nicht nicht verbieten�… | |
| Möglich sei nur die Beurteilung einer Momentaufnahme. | |
| 19 Jul 2012 | |
| ## AUTOREN | |
| Pascal Beucker | |
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