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# taz.de -- FDP-Politikerin über Polizeigesetz: „Die CSU hat sich vergaloppi…
> Das neue bayerische Polizeigesetz greift zu schnell in Grundrechte ein,
> sagt Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Bild: FDP-Politikerin mit Empathie für Grundrechte: Sabine Leutheusser-Schnarr…
taz: Frau Leutheusser-Schnarrenberger, am Dienstagabend will der Bayerische
Landtag das umstrittene Polizeiaufgabengesetz verabschieden. Haben Sie
Hoffnung, dass die CSU davor noch kurzfristig einlenkt?
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Nein. Es geht ja nicht um kleine
Korrekturen hier und da. Die ganze Konstruktion des Gesetzes mit dem
Rechtsbegriff der drohenden Gefahr und den daraus folgenden Konsequenzen
steht ja zu Recht in der Kritik. Ich glaube nicht, dass es da noch
nennenswerte Änderungen gibt.
Das Konzept der drohenden Gefahr erlaubt der Polizei, auch ohne konkreten
Verdacht gegen Personen vorzugehen. Ist das der Punkt, der Ihnen am meisten
Sorgen bereitet?
Ja, denn daran hängt eine Fülle von Eingriffsbefugnissen wie
Durchsuchungen, Festnahmen und DNA-Proben. Hier sind viele Maßnahmen
unverhältnismäßig, weil die Anforderungen viel zu gering sind, um so tief
in Grundrechte einzugreifen. Da hilft es auch nicht, dass ein
Richtervorbehalt dabei ist. Das Gesetz ermöglicht schon so viel, dass ein
Richter auch nichts mehr ausrichten kann.
Ihr Parteifreund Gerhart Baum hat schon angekündigt, gegen das Gesetz zu
klagen. Machen Sie mit?
Wir als bayerische FDP wollen auch dagegen vorgehen, und da bin ich
natürlich als Ehrenvorsitzende dabei.
2016 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass polizeiliche Maßnahmen bei
drohender Gefahr grundsätzlich möglich seien.
Ja, aber nur bezogen auf terroristische Gefährdungen, weil da eben die
freiheitlich-demokratische Grundordnung oder herausragende Rechtsgüter
besonders gefährdet sind. Diese Abwägung wird mit dem bayerischen Gesetz
verlassen. Die Polizei darf schon viel früher tätig werden. Und deshalb ist
das Argument der Staatsregierung falsch, man würde nur Vorgaben des
Verfassungsgerichts 1:1 umsetzen.
Joachim Herrmann, der bayerische Innenminister, sieht das anders. Er
bezeichnete die Kritik am neuen Gesetz in der vergangenen Woche als
„Lügenpropaganda“.
Das ist so daneben. Ich sehe das als einen Akt der Verzweiflung, weil er
anscheinend überhaupt nicht damit gerechnet hat, dass es in der Sache
berechtigte Kritik gibt. Das ist eine Verunglimpfung aller, die hier
friedlich demonstrieren, und aller Juristen, die sich damit
auseinandersetzen. Es geht nicht um Lügenpropaganda, es geht um sehr
fundierte verfassungsrechtliche Bedenken, und anscheinend hat der
Innenminister den Ernst der Lage nicht erkannt.
Oder die Proteste gegen das Gesetz machen ihn nervös.
Ich glaube, die CSU insgesamt wollte diese Proteste überhaupt nicht ernst
nehmen, und jetzt ist daraus auf einmal eine ganz andere Dynamik
entstanden. Ich denke, die CSU-Staatsregierung hat sich da ordentlich
vergaloppiert.
Mehr als 30.000 Menschen waren letzte Woche in München gegen das Gesetz auf
der Straße. Ich weiß nicht, wann es so etwas das letzte Mal in Bayern gab …
… bei Wackersdorf gab es das auf jeden Fall. Sonst fällt mir im Moment auch
nichts ein. Es ist jetzt bei den Leuten ein Maß erreicht, wo sie nicht mehr
sagen: Na ja, ein bisschen mehr Telefonüberwachung, das muss eben sein.
Hier geht es wirklich weiter. Ohne, dass etwas passiert ist und ohne ganz
konkrete Anhaltspunkte für einen möglichen Anschlag kann man hier
festgenommen werden oder kann digital die Kommunikation durchsucht werden.
Davon kann theoretisch fast jeder betroffen sein, ohne etwas getan zu haben
und ohne etwas davon zu ahnen. Das hat so sensibilisiert.
30.000 Menschen auf der Straße sind viel, der Großteil der Bayern steht
aber trotzdem noch hinter der CSU.
Natürlich macht die CSU ihre Propaganda, und sie hat im Moment ja auch die
absolute Mehrheit. 30.000 Menschen auf einer Demonstration sind aber ein
nachhaltiges Zeichen. Man muss dafür auf die Straße gehen, man muss sich am
Feiertag Zeit nehmen – das ist mehr, als irgendwo unter einer
Onlinepetition einen Klick zu machen. Das drückt schon aus, dass es ein
breites Grummeln gibt.
Das Grummeln ist das eine. In der breiten Masse hat das
Sicherheitsbedürfnis in den letzten Jahren aber zugenommen.
Bei allem, was Bürger zu Recht als Sicherheitsbedürfnis haben, muss die
Politik ihnen durch ihr Handeln auch die Angst versuchen zu nehmen. Indem
ich aber sage, ich muss eigentlich präventiv am besten alles wissen, hören,
aufzeichnen, weil alles so gefährlich ist – dann schüre ich doch diese
Ängste, und zwar unbegründet.
Nach der Landtagswahl im Herbst könnte die CSU in Bayern einen
Koalitionspartner brauchen. Mal angenommen, rechnerisch könnte das die FDP
sein: Würden Sie Ihren Parteifreunden dazu raten, mit denen zu regieren?
Ich würde auf jeden Fall dazu raten, Sondierungsgespräche zu führen, wenn
ein Angebot erfolgen würde – um dann abzuklopfen, was ginge und was nicht.
Erfahrungsgemäß lässt sich die CSU von kleineren Koalitionspartnern nicht
viel sagen.
Solange sie einen braucht, kann auch ein kleinerer Partner einiges
erreichen. Sondieren und auf entscheidende Punkte, gerade mit Blick auf
Bürgerrechte und Freiheitsrechte zu pochen – das wäre, glaube ich, wirklich
eine Aufgabe, die aller Mühen wert wäre.
In Nordrhein-Westfalen bereitet die schwarz-gelbe Landesregierung derzeit
auch ein neues Polizeigesetz vor. Warum ist das für die FDP dort okay, in
Bayern aber nicht?
Das nordrhein-westfälische Gesetz stellt strengere Anforderungen an
bestimmte Maßnahmen. Die Eingriffsbefugnisse gehen also nicht so weit. Die
Richtung ist aber vergleichbar. Was zum Beispiel bei beiden Gesetzen ein
ganz wichtiger Punkt wäre: Wenn man überlegt, einen Staatstrojaner
einzusetzen, dann braucht man eine Regelung zur Zertifizierung. Bis heute
ist nämlich nicht sicher, ob diese Technik wirklich nur das macht, was
rechtlich erlaubt ist, oder ob sie darüber hinausgeht. In
Nordrhein-Westfalen stehen noch Landtagsanhörungen an und parlamentarische
Beratungen. Dabei können noch Änderungen erfolgen.
15 May 2018
## AUTOREN
Tobias Schulze
## TAGS
Polizeigesetz
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