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# taz.de -- Reaktionen auf Atom-Entschädigung: „Erneut kassieren die Konzern…
> Umweltverbände begrüßen, dass die AKW-Laufzeiten nicht verlängert werden.
> Die hohe Entschädigung für die Betreiber lehnen sie aber ab.
Bild: Das Atomkraftwerk Grundremmingen
Berlin taz | Der Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums zur
Entschädigung der AKW-Betreiber RWE und Vattenfall, [1][über den die taz am
Montag berichtet hat], ist auf ein durchwachsenes Echo gestoßen. Der
Umweltverband BUND begrüßte die grundsätzliche Linie, auf jegliche
Laufzeitverlängerung zu verzichten. „Dennoch bleibt der Entwurf weit hinter
unseren Erwartungen zurück“, sagte BUND-Atomexperte Thorben Becker. „Das
Bundesverfassungsgericht hatte klargestellt, dass eine Entschädigung in
Höhe des entgangenen Gewinns nicht erforderlich ist. Genau dies sieht der
Gesetzentwurf nun aber vor.“
Der Sprecher der Anti-Atom-Initiative Ausgestrahlt, Jochen Stay, erklärte,
das Gesetz reihe sich ein in frühere atompolitische Fehlentscheidungen.
„Erneut kassieren die Konzerne.“ Für die Grünen wies die
Umweltausschuss-Vorsitzende Sylvia Kotting-Uhl die Verantwortung für die
Zahlung der Kanzlerin zu.
„Dass Vattenfall und RWE für den Atomausstieg 2011 überhaupt entschädigt
werden müssen, liegt an der schwarz-gelben Laufzeitverlängerung von 2010“,
sagte sie. „Merkel hat mit ihrem Hin und Her die Unterschrift der Konzerne
unter den rot-grünen Atomausstieg leichtfertig in die Tonne getreten.“ Das
sieht auch SPD-Energieexpertin Nina Scheer so: „Der verfassungsgerichtlich
auferlegte Gesetzesänderungsbedarf unterstreicht, wie unverantwortlich und
gemeinwohlfeindlich die von schwarz-gelb durchgeboxten
Laufzeitverlängerungen waren“, sagte sie der taz.
Mit der geplanten Novelle des Atomgesetzes reagiert das Umweltministerium
auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom Dezember 2016. Darin
war den AKW-Betreibern RWE und Vattenfall ein Anspruch auf Entschädigung
zugesprochen worden. Hauptgrund ist, dass sie die Reststrommengen, die
ihnen beim rot-grünen Atomausstieg im Jahr 2002 zugesagt worden waren,
unter dem schwarz-gelben Atomausstieg von 2011 nicht vollständig
produzieren können. Als Lösungsmöglichkeiten hatte das Gericht eine
Laufzeitverlängerung, einen zwangsweisen Handel mit Reststrommengen
zwischen den Betreibern oder eine finanzielle Entschädigung genannt.
## Frist bis zum 30. Juni
Das Umweltministerium lehnt nicht nur eine explizite Laufzeitverlängerung
ab, sondern auch die Pflicht zur Strommengenübertragung. Diese hätte
verhindert, dass einige AKWs früher als vom Gesetz gefordert abgeschaltet
werden müssen, weil ihre Reststrommengen verbraucht sind.
Grünen und Umweltverbänden reicht dieser Verzicht auf eine Pflicht nicht.
Sie fordern, die Strommengenübertragung zwischen verschiedenen Betreibern
zu verbieten, um den Ausstieg zu beschleunigen. „Angesichts der zunehmenden
Risiken alternder Reaktoren wäre dies auch verfassungskonform umsetzbar“,
meint Jochen Stay.
Das Bundeswirtschaftsministerium, das auch für die Energiepolitik zuständig
ist, wollte den Gesetzentwurf des in Atomfragen federführenden
Umweltministeriums am Montag auf Anfrage nicht bewerten. „Laufende
Abstimmungen kommentieren wir nicht“, sagte eine Sprecherin. Mit großem
Widerstand gegen den vorliegenden Entwurf wird nach Informationen aus
Regierungskreisen aber nicht gerechnet. Zudem drängt die Zeit: Das
Bundesverfassungsgericht hatte für die Umsetzung seines Urteils eine Frist
bis zum 30. Juni dieses Jahres gesetzt.
30 Apr 2018
## LINKS
[1] /Zahlungen-an-AKW-Betreiber/!5499449
## AUTOREN
Malte Kreutzfeldt
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