# taz.de -- Reaktionen auf Atom-Entschädigung: „Erneut kassieren die Konzern… | |
> Umweltverbände begrüßen, dass die AKW-Laufzeiten nicht verlängert werden. | |
> Die hohe Entschädigung für die Betreiber lehnen sie aber ab. | |
Bild: Das Atomkraftwerk Grundremmingen | |
Berlin taz | Der Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums zur | |
Entschädigung der AKW-Betreiber RWE und Vattenfall, [1][über den die taz am | |
Montag berichtet hat], ist auf ein durchwachsenes Echo gestoßen. Der | |
Umweltverband BUND begrüßte die grundsätzliche Linie, auf jegliche | |
Laufzeitverlängerung zu verzichten. „Dennoch bleibt der Entwurf weit hinter | |
unseren Erwartungen zurück“, sagte BUND-Atomexperte Thorben Becker. „Das | |
Bundesverfassungsgericht hatte klargestellt, dass eine Entschädigung in | |
Höhe des entgangenen Gewinns nicht erforderlich ist. Genau dies sieht der | |
Gesetzentwurf nun aber vor.“ | |
Der Sprecher der Anti-Atom-Initiative Ausgestrahlt, Jochen Stay, erklärte, | |
das Gesetz reihe sich ein in frühere atompolitische Fehlentscheidungen. | |
„Erneut kassieren die Konzerne.“ Für die Grünen wies die | |
Umweltausschuss-Vorsitzende Sylvia Kotting-Uhl die Verantwortung für die | |
Zahlung der Kanzlerin zu. | |
„Dass Vattenfall und RWE für den Atomausstieg 2011 überhaupt entschädigt | |
werden müssen, liegt an der schwarz-gelben Laufzeitverlängerung von 2010“, | |
sagte sie. „Merkel hat mit ihrem Hin und Her die Unterschrift der Konzerne | |
unter den rot-grünen Atomausstieg leichtfertig in die Tonne getreten.“ Das | |
sieht auch SPD-Energieexpertin Nina Scheer so: „Der verfassungsgerichtlich | |
auferlegte Gesetzesänderungsbedarf unterstreicht, wie unverantwortlich und | |
gemeinwohlfeindlich die von schwarz-gelb durchgeboxten | |
Laufzeitverlängerungen waren“, sagte sie der taz. | |
Mit der geplanten Novelle des Atomgesetzes reagiert das Umweltministerium | |
auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom Dezember 2016. Darin | |
war den AKW-Betreibern RWE und Vattenfall ein Anspruch auf Entschädigung | |
zugesprochen worden. Hauptgrund ist, dass sie die Reststrommengen, die | |
ihnen beim rot-grünen Atomausstieg im Jahr 2002 zugesagt worden waren, | |
unter dem schwarz-gelben Atomausstieg von 2011 nicht vollständig | |
produzieren können. Als Lösungsmöglichkeiten hatte das Gericht eine | |
Laufzeitverlängerung, einen zwangsweisen Handel mit Reststrommengen | |
zwischen den Betreibern oder eine finanzielle Entschädigung genannt. | |
## Frist bis zum 30. Juni | |
Das Umweltministerium lehnt nicht nur eine explizite Laufzeitverlängerung | |
ab, sondern auch die Pflicht zur Strommengenübertragung. Diese hätte | |
verhindert, dass einige AKWs früher als vom Gesetz gefordert abgeschaltet | |
werden müssen, weil ihre Reststrommengen verbraucht sind. | |
Grünen und Umweltverbänden reicht dieser Verzicht auf eine Pflicht nicht. | |
Sie fordern, die Strommengenübertragung zwischen verschiedenen Betreibern | |
zu verbieten, um den Ausstieg zu beschleunigen. „Angesichts der zunehmenden | |
Risiken alternder Reaktoren wäre dies auch verfassungskonform umsetzbar“, | |
meint Jochen Stay. | |
Das Bundeswirtschaftsministerium, das auch für die Energiepolitik zuständig | |
ist, wollte den Gesetzentwurf des in Atomfragen federführenden | |
Umweltministeriums am Montag auf Anfrage nicht bewerten. „Laufende | |
Abstimmungen kommentieren wir nicht“, sagte eine Sprecherin. Mit großem | |
Widerstand gegen den vorliegenden Entwurf wird nach Informationen aus | |
Regierungskreisen aber nicht gerechnet. Zudem drängt die Zeit: Das | |
Bundesverfassungsgericht hatte für die Umsetzung seines Urteils eine Frist | |
bis zum 30. Juni dieses Jahres gesetzt. | |
30 Apr 2018 | |
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## AUTOREN | |
Malte Kreutzfeldt | |
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