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# taz.de -- Kritik an Atomgesetz: Zu viel Geld für AKW-Betreiber
> Experten halten die Entschädigungen für AKW-Betreiber für zu hoch. Es
> gibt Forderungen, die Stromübertragung an norddeutsche Reaktoren zu
> verbieten.
Bild: Obwohl hier 34 Jahre lang Strom produziert wurde, soll es auch für die S…
Berlin taz | Das geplante [1][Gesetz] zur Entschädigung der AKW-Betreiber
ist bei einer Anhörung im Bundestag auf Kritik gestoßen – und zwar nicht
nur bei Experten, die von der Opposition nominiert worden waren, sondern
auch bei jenen der SPD. Das Gesetz soll die Betreiber Vattenfall und RWE
dafür entschädigen, dass die durch den schwarz-gelben Atomausstieg von 2011
schlechter gestellt werden als durch den rot-grünen von 2002, weil sie
nicht alle damals zugesagten Strommengen tatsächlich produzieren können.
Diese Entschädigung fällt nach Einschätzung mehrerer Juristen aber höher
aus als vom Bundesverfassungsgericht in einem Urteil von 2016 gefordert. So
sei im Gesetz eine Zahlung auch für das 2011 abgeschaltete AKW Brunsbüttel
vorgesehen, obwohl dies damals schon seit 34 Jahren am Netz war und das
Gericht keinen Anspruch vorgesehen hatte. Darum sei für diesen Reaktor
„eine Verpflichtung zu Kompensation nicht zwingend“, sagte Olaf Däuper von
der auf Energierecht spezialisierten Kanzlei Becker Büttner Held.
Zudem würden die Betreiber für nicht produzierten AKW-Strom vollständig
entschädigt, obwohl das Gericht das nicht für erforderlich hielt. Darum
sollte auf die berechneten Zahlungen ein Abschlag „jedenfalls in einer Höhe
von 10 bis 15 Prozent“ erfolgen, forderte der Berliner Juraprofessor
Christoph Möllers. Daneben sollte eine Höchstgrenze für die Entschädigung
festgelegt werden.
Unterstützung gab es bei der Anhörung für die Forderung von Grünen und
Umweltverbänden, im Rahmen der Neuregelung eine Übertragung von
Reststrommengen auf AKWs in Norddeutschland [2][zu verbieten]. Ein solches
Verbot würde dazu führen, dass die Reaktoren Brokdorf und Emsland früher
vom Netz gehen müssten. Weil die Stromnetze im Norden ohnehin überlastet
sind und darum regelmäßig Windräder abgeschaltet werden müssen, halten dies
viele Experten für sinnvoll. Auch der Bundesrat hatte sich kürzlich hinter
diese Forderung gestellt.
## Bundesrat muss nicht zustimmen
Aus verfassungsrechtlicher Sicht gebe es dagegen „keine grundlegenden
Einwände“, erklärte Prof. Georg Hermes von der Frankurter
Goethe-Universität bei der Anhörung. Auch Prof. Möllers hielt dies für
möglich, verwies aber darauf, dass dann die Entschädigungen höher
ausfielen. Im Gegenzug, erklärte Thorben Becker vom Umweltverband BUND,
würden dann aber auch die Entschädigungen sinken, die derzeit für die
Abregelung von Windkraftwerken im Norden gezahlt werden müssen.
Ob es in Folgen der Anhörungen noch zu Änderungen am Gesetz kommt, ist
offen. Die Abstimmung im Bundestag ist für Ende Juni geplant; dann läuft
die vom Verfassungsgericht gesetzte Frist aus. Zustimmungspflicht im
Bundesrat besteht nicht.
13 Jun 2018
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## AUTOREN
Malte Kreutzfeldt
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