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# taz.de -- Kommentar Zahlungen für Atomausstieg: Lieber teuer als riskant
> Die AKW-Betreiber bekommen rund eine Milliarde Euro Entschädigung. Das
> ist viel Geld. Trotzdem ist diese Regelung sinnvoll.
Bild: Es ist wunderschön: Kernkraftwerk Grohnde
Bei manchen AKW-Gegnern gab es in letzter Zeit die Sorge, dass der bis 2022
geplante Atomausstieg in Deutschland noch einmal verzögert wird. Denn das
Bundesverfassungsgericht hatte einzelne Aspekte des schwarz-gelben
Ausstiegs von 2011 für unrechtmäßig erklärt und den Betreibern der Anlagen
längere Laufzeiten oder eine finanzielle Entschädigung in Aussicht
gestellt.
Mit einem Gesetzentwurf, der der taz exklusiv vorliegt, hat das
Umweltministerium diese Sorge vor längeren Laufzeiten jetzt ausgeräumt. Es
gibt keine längeren Laufzeiten für Atomkraftwerke – weder direkt, indem die
Jahreszahl für den Ausstieg im Gesetz geändert wird, noch indirekt, indem
die Konzerne zum Handel mit Reststrommengen verpflichtet würden – was
verhindert hätte, dass einige AKWs früher vom Netz gehen als gesetzlich
vorgesehen.
Stattdessen will das Haus von SPD-Ministerin Svenja Schulze die
AKW-Betreiber finanziell entschädigen. Das ist zu begrüßen, denn jede noch
so kleine Laufzeitverlängerung hätte den gesellschaftlichen Konsens
bedroht, der in der Atomfrage schließlich nach jahrzehntelangem erbitterten
Kampf erzielt wurde. Ganz abgesehen davon, dass jedes weitere Jahr mit den
AKWs das atomare Risiko in Deutschland zusätzlich erhöht hätte und
zusätzlicher Atomstrom ohnehin nicht benötigt wird.
Mit geschätzt rund einer Milliarde Euro bekommen die Konzerne nur einen
Bruchteil dessen, was sie ursprünglich gefordert haben – aber immer noch
mehr als unbedingt notwendig. Das Bundesverfassungsgericht hatte nämlich
nur eine „angemessene“ Entschädigung gefordert und ausdrücklich erklärt,
dass diese „nicht zwingend dem vollen Wertersatz“ entsprechen müsse.
## Klagerisiko vermindern
Das Bundesumweltministerium will die 2002 zugesagten Strommengen, die RWE
und Vattenfall aufgrund des Ausstiegs von 2011 nicht mehr produzieren
können, trotzdem vollständig entschädigen. Damit soll offenbar das Risiko
vermindert werden, dass die Atomkonzerne auch gegen das neue Gesetz klagen.
Dass die AKW-Betreiber, die schon das finanzielle Risiko für den Atommüll
erfolgreich auf den Staat abgewälzt haben, nun auch noch Geld für
stillgelegte Pannen-Reaktoren bekommen, fühlt sich zwar ungerecht an. Doch
wenn man das Risiko längerer Laufzeiten und weiterer rechtlicher
Ungewissheit verhindern will, ist diese Zahlung der einzige Weg, die
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Und wenn dafür an der
Atomkraft-Front dann wirklich Ruhe herrscht, dann ist die Milliarde Euro
gut investiertes Geld.
30 Apr 2018
## AUTOREN
Malte Kreutzfeldt
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Schwerpunkt Atomkraft
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