| # taz.de -- Vattenfall klagt gegen Deutschland: Regierung lehnt Schiedsverfahre… | |
| > Die GroKo hält die Vattenfall-Klage zum Atomausstieg jetzt erst recht für | |
| > unzulässig. Sie begründet dies mit einem EuGH-Urteil. | |
| Bild: Das AKW Krümmel in Geesthacht (Schleswig-Holstein) | |
| Die Bundesregierung stellt die Vattenfall-Klage zum Atomausstieg nun ganz | |
| grundsätzlich infrage und beruft sich dabei auf ein Urteil des Europäischen | |
| Gerichtshofs (EuGH) vom März. Das erklärte Wirtschaftsstaatssekretär Thomas | |
| Bareiß (CDU) in einer parlamentarischen Antwort auf eine Anfrage der | |
| Linksfraktion, die der taz vorliegt. | |
| Vattenfall hat 2012 die Bundesrepublik vor dem Schiedsgericht der Weltbank | |
| (ICSID) in Washington verklagt. Das schwedische Unternehmen verlangt von | |
| Deutschland 4,4 Milliarden Euro plus Zinsen. Durch den beschleunigten | |
| Atomausstieg nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima seien seine | |
| Reststrommengen entwertet worden. | |
| Zwar hat das Bundesverfassungsgericht Vattenfall 2016 bereits Schadenersatz | |
| zugesprochen. Doch der schwedische Energiekonzern verlangt vor dem | |
| Schiedsgericht ein Mehrfaches davon. Dabei beruft sich Vattenfall auf den | |
| Energiecharta-Vertrag von 1994, der ausländische Investoren in der | |
| Energiebranche vor Enteignung und unfairer Behandlung schützt. | |
| Eigentlich sollte das Washingtoner Urteil im ersten Quartal 2018 verkündet | |
| werden. Doch dann eröffnete das ICSID-Schiedsgericht das Verfahren erneut | |
| und bat um Stellungnahmen zum EuGH-Urteil „Achmea“. Darin hatte der EuGH | |
| bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Staaten beanstandet. Mit | |
| der Begründung: Die darin vorgesehenen Schiedsgerichte könnten das EU-Recht | |
| anders auslegen als der EuGH. | |
| ## Eigentlich findet sie Investitionsschutzabkommen gut | |
| Der Vattenfall-Konzern erklärte schnell, dass das EuGH-Urteil für den | |
| multilateralen Energiecharta-Vertrag keine Bedeutung habe, da dort die EU | |
| selbst eine der Vertragsparteien sei. Doch wie würde sich die | |
| Bundesregierung positionieren? Eigentlich findet sie | |
| Investitionsschutzabkommen gut, doch im Vattenfall-Streit könnte ihr das | |
| EuGH-Urteil gelegen kommen. | |
| Der Linken-Abgeordnete Klaus Ernst fragte die Bundesregierung und bekam | |
| jetzt Antwort. Wenn der Europäische Gerichtshof Investitionsschutzabkommen | |
| zwischen zwei EU-Staaten für unzulässig hält, dann sei dies auch auf Klagen | |
| im Rahmen der Energiecharta übertragbar, so Staatssekretär Bareiß. Das | |
| heißt: Die Klage eines Unternehmens aus dem EU-Staat Schweden gegen den | |
| EU-Staat Deutschland wäre auch im Kontext der Energiecharta ein Verstoß | |
| gegen EU-Recht. Die Bundesregierung habe erneut beantragt, die Klage von | |
| Vattenfall abzuweisen. | |
| Klaus Ernst ist das noch nicht genug: „Die Bundesregierung sollte sich aus | |
| der Energiecharta und der Paralleljustiz für Konzerne insgesamt | |
| verabschieden.“ | |
| 6 May 2018 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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