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# taz.de -- Vattenfall klagt gegen Deutschland: Regierung lehnt Schiedsverfahre…
> Die GroKo hält die Vattenfall-Klage zum Atomausstieg jetzt erst recht für
> unzulässig. Sie begründet dies mit einem EuGH-Urteil.
Bild: Das AKW Krümmel in Geesthacht (Schleswig-Holstein)
Die Bundesregierung stellt die Vattenfall-Klage zum Atomausstieg nun ganz
grundsätzlich infrage und beruft sich dabei auf ein Urteil des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) vom März. Das erklärte Wirtschaftsstaatssekretär Thomas
Bareiß (CDU) in einer parlamentarischen Antwort auf eine Anfrage der
Linksfraktion, die der taz vorliegt.
Vattenfall hat 2012 die Bundesrepublik vor dem Schiedsgericht der Weltbank
(ICSID) in Washington verklagt. Das schwedische Unternehmen verlangt von
Deutschland 4,4 Milliarden Euro plus Zinsen. Durch den beschleunigten
Atomausstieg nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima seien seine
Reststrommengen entwertet worden.
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht Vattenfall 2016 bereits Schadenersatz
zugesprochen. Doch der schwedische Energiekonzern verlangt vor dem
Schiedsgericht ein Mehrfaches davon. Dabei beruft sich Vattenfall auf den
Energiecharta-Vertrag von 1994, der ausländische Investoren in der
Energiebranche vor Enteignung und unfairer Behandlung schützt.
Eigentlich sollte das Washingtoner Urteil im ersten Quartal 2018 verkündet
werden. Doch dann eröffnete das ICSID-Schiedsgericht das Verfahren erneut
und bat um Stellungnahmen zum EuGH-Urteil „Achmea“. Darin hatte der EuGH
bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Staaten beanstandet. Mit
der Begründung: Die darin vorgesehenen Schiedsgerichte könnten das EU-Recht
anders auslegen als der EuGH.
## Eigentlich findet sie Investitionsschutzabkommen gut
Der Vattenfall-Konzern erklärte schnell, dass das EuGH-Urteil für den
multilateralen Energiecharta-Vertrag keine Bedeutung habe, da dort die EU
selbst eine der Vertragsparteien sei. Doch wie würde sich die
Bundesregierung positionieren? Eigentlich findet sie
Investitionsschutzabkommen gut, doch im Vattenfall-Streit könnte ihr das
EuGH-Urteil gelegen kommen.
Der Linken-Abgeordnete Klaus Ernst fragte die Bundesregierung und bekam
jetzt Antwort. Wenn der Europäische Gerichtshof Investitionsschutzabkommen
zwischen zwei EU-Staaten für unzulässig hält, dann sei dies auch auf Klagen
im Rahmen der Energiecharta übertragbar, so Staatssekretär Bareiß. Das
heißt: Die Klage eines Unternehmens aus dem EU-Staat Schweden gegen den
EU-Staat Deutschland wäre auch im Kontext der Energiecharta ein Verstoß
gegen EU-Recht. Die Bundesregierung habe erneut beantragt, die Klage von
Vattenfall abzuweisen.
Klaus Ernst ist das noch nicht genug: „Die Bundesregierung sollte sich aus
der Energiecharta und der Paralleljustiz für Konzerne insgesamt
verabschieden.“
6 May 2018
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Atomkraft
Energiewende
Vattenfall
EuGH
Atomausstieg
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Lobbyismus
Atomausstieg
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