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# taz.de -- Staat und Kirche in Bayern: Karlsruhe, Kruzifixe und Krawall
> Das Verfassungsgericht hat Kruzifixe in Schulen beanstandet. In Bayern
> hängen sie dennoch. Eltern können widersprechen.
Bild: Der Freistaat Bayern findet immer einen Weg, um seine Kurzifixe aufzuhän…
Wenn in Bayern die Anbringung von Kreuzen angeordnet wird, ist das nicht
nur ein gesellschaftspolitisches Symbol. [1][Söders Ankündigung] kann auch
als Botschaft an das Bundesverfassungsgericht gelesen werden.
In seinem Kruzifix-Beschluss hatte das Bundesverfassungsgericht 1995 die
bayerische Kruzifix-Pflicht für Volksschulen, also Grund- und Hauptschulen,
beanstandet. Die Religionsfreiheit verbiete es, dass Kinder zum „Lernen
unter dem Kreuz“ verpflichtet werden. Das Urteil sorgte in Bayern für
Aufruhr, mehr als 30.000 Menschen demonstrierten in München, an der Spitze
war der damalige CSU-Ministerpräsident Edmund Stoiber.
In der Folge gab Bayern nur teilweise nach. So heißt es jetzt im
bayerischen Schulgesetz: „Angesichts der kulturellen und geschichtlichen
Prägung Bayerns wird in jedem Klassenraum ein Kreuz angebracht.“ Die
Regelung, die für alle Grundschulen gilt, sieht allerdings auch vor, dass
Eltern widersprechen können. Die Schulleitung soll dann eine „gütliche
Einigung“ versuchen, wobei auch der „Wille der Mehrheit“ zu berücksichti…
ist.
## Keine Widerspruchslösung für Landesbehörden vorgesehen
1999 erklärte das Bundesverwaltungsgericht, dieses Gesetz sei
verfassungskonform, wenn widersprechende Eltern dabei im Klassenverband
anonym bleiben können und an die Begründung des Widerspruchs keine
überzogenen Anforderungen gestellt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bisher keine Gelegenheit, zu dem Gesetz
Stellung zu nehmen, weil im Fall, dass es klagebereite Eltern gab, das
Kreuz stets abgenommen wurde, diese also nicht mehr betroffen waren. Für
Lehrer gibt es allerdings keine Widerspruchsmöglichkeit. Als ein Lehrer
2010 deshalb Verfassungsbeschwerde erhob, ließ Karlsruhe die Klage so lange
liegen, bis der Mann 2015 pensioniert wurde und sich der Fall erledigt
hatte.
Wenn nun im Eingangsbereich von bayerischen Landesbehörden Kreuze
aufgehängt werden, ist eine Widerspruchslösung weder vorgesehen noch
praktikabel, schließlich wird eine Eingangshalle meist nur kurz passiert.
Für die bayerische Regierung ist eine Widerspruchslösung aber auch nicht
notwendig, da das Kreuz hier ja kein Glaubenssymbol sei, sondern nur ein
„Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung“. Die
staatliche Neutralitätspflicht sei deshalb nicht verletzt. Das ist aber ein
offensichtlicher Trick. Sowohl Bürger als auch Kirchen sehen im Kreuz vor
allem das zentrale Symbol des Christentums.
Auch das Bundesverfassungsgericht erklärte in seinem Kruzifix-Beschluss
1995, das Kreuz könne „nicht seines spezifischen Bezugs auf die
Glaubensinhalte des Christentums entkleidet und auf ein allgemeines Zeichen
abendländischer Kulturtradition reduziert werden“.
26 Apr 2018
## LINKS
[1] /Kommentar-Staat-und-Kirche-in-Bayern/!5501203
## AUTOREN
Christian Rath
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