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# taz.de -- Vertrag nur geschwärzt veröffentlicht: Bahnhofs-Deal im Dunkeln
> Nach dem Elbphilharmonie-Debakel hat Hamburg mehr Transparenz
> versprochen. Beim Fernbahnhof am Diebsteich zeigt sich: Das war eine
> Worthülse.
Bild: Drüber sollen Züge halten, was der Grund kostet, bleibt im Dunkeln: Tun…
Hamburg taz | Der Kaufvertrag für den Baugrund des neuen Fernbahnhofs
Altona am Diebsteich steht seit Dezember 2017 im Netz. Über das
Transparenzportal der Stadt kann jeder den 71 Seiten starken Text einsehen.
Nicht uninteressant, immerhin hängen an diesem Vertrag zwischen Hamburg und
der Proha Altona einige der größten Immobilien-Deals der Stadt.
So richtig schlau wird man trotzdem nicht draus, denn viele Passagen, teils
ganze Seiten, sind geschwärzt. Geheim bleibt etwa der Kaufpreis. Dabei wäre
es für die Öffentlichkeit durchaus interessant, wie viel Geld der Investor
der Stadt für das Premium-Grundstück zahlt.
Gegen die Schwärzungen hat jetzt ein Hamburger Widerspruch eingelegt.
Rückendeckung bekommt er vom Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar. In
einem Schreiben an den zuständigen Landesbetrieb Immobilienmanagement und
Grundvermögen (LIG), das der taz vorliegt, kritisiert Caspar das Vorgehen
der Behörde.
## Datenschützer moniert „extensive“ Schwärzungen
Die Schwärzungen wirkten insgesamt „extensiv“, schreibt er. Es entstünde
außerdem der Eindruck, dass vor allem die Kernelemente des Vertrags
unkenntlich gemacht worden seien. Unklar bleibe etwa, welche Gegenleistung
die Stadt für das Grundstück bekomme und wozu sie sich im Gegenzug
verpflichtet habe.
In solchen Verträgen dürfe nur punktuell geschwärzt werden und Maßstab sei
das Informationsinteresse der Öffentlichkeit, „welches bei einem Projekt
wie dem vorliegenden und den negativen Erfahrungen der Hamburgerinnen und
Hamburger in der Vergangenheit mit der Elbphilharmonie einen nicht
unerheblichen Einfluss haben dürfte“, so Caspar weiter.
Die Finanzbehörde weist die Vorwürfe zurück. Laut Behördensprecher
Christopher Harms wurden nur Passagen geschwärzt, die personenbezogene
Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthielten. Darunter „fallen
unter anderem sämtliche Kaufpreise beziehungsweise die gesamten
wirtschaftlichen Konditionen des Projektes, da diesen eine interne
Kalkulation zu Grunde liegt“.
Schützenswert seien deshalb auch Vertragsinformationen, die unmittelbare
Rückschlüsse auf die Kalkulation des Kaufpreises zulassen würden.
Geschwärzt wurde, wo die Wettbewerbsposition des Vertragsschließenden
gefährdet sei, sagt Harms.
Geschützt werden sollen demnach also vornehmlich die Betriebsgeheimnisse
sowie die Wettbewerbsfähigkeit des Käufers, der Proha Altona. Das
Joint-Venture aus der Procom Invest und der Haspa Projektentwicklungs- und
Baubeteiligungsgesellschaft hatte im Herbst 2017 den Zuschlag der Stadt für
die Entwicklung des rund 5.500 Quadratmeter großen Areals am Diebsteich
erhalten.
## Investor besteht gar nicht auf Geheimhaltung
Procom-Geschäftsführer Dennis Barth sieht Fragen nach preislichen
Kalkulationen seines Unternehmens jedoch gelassen entgegen. Der Wunsch nach
Transparenz sei „legitim und verständlich“, die Procom als Teil der Proha
Altona sei aber „zur Verschwiegenheit verpflichtet“. Sein Herz, sagt Barth,
hänge nicht an der Geheimhaltung der finanziellen Details, dies liege im
Ermessen der Stadt. Außerdem sei das alles ohnehin nur halb so wild: „Wenn
die Zahl bekannt werden sollte, bin ich sicher, dass es kein öffentliches
Raunen geben wird.“
Ob das wirklich so ist, bleibt erst mal ungewiss, bis auf Weiteres bleibt
diese Zahl im Dunkeln. Trotzdem ist Bewegung in die Sache gekommen. Anjes
Tjarks von den Grünen sagt, dass dem 2014 gestarteten Transparenzportal,
das im Zuge des 2012 verabschiedeten Hamburgischen Transparenzgesetzes ins
Leben gerufen wurde, vor allem bei Vertragsvorgängen gesetzliche Grenzen
gesetzt seien.
„Ob in diesem Fall jede Schwärzung gerechtfertigt ist, sollte vor dem
Hintergrund der Äußerungen von Herrn Caspar noch einmal geprüft werden“,
sagt Tjarks. Auch Behördensprecher Harms sagt, „der LIG prüft nun die
Anmerkungen des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit“. Im Anschluss werde der Widerspruch gegen die
Schwärzungen geprüft.
Sollte der Landesbetrieb den Widerspruch des Hamburgers gegen die
Schwärzungen abweisen, wird es wohl zu einer Verpflichtungsklage gegen die
Stadt kommen. Denn bei Ablehnung des Widerspruchsverfahren werde er „den
Klageweg in jeder möglichen Variante beschreiten“, sagt er der taz. Der Weg
zu einer solchen Klage, mit der ein abgelehnter oder unterlassener
Verwaltungsakt eingefordert werden kann, ist laut Datenschutzmann Caspar in
diesem Fall zulässig.
29 Apr 2018
## AUTOREN
Leif Gütschow
## TAGS
Transparenzgesetz
Deutsche Bahn
Bahnhof Altona
Hamburg
Informationsfreiheit
Altonaer Bahnhof
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Stadtentwicklung Hamburg
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