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# taz.de -- Rechtsanspruch auf Kitaplatz: Na so was: Gesetz gilt
> Berlin muss Eltern nicht nur theoretisch, sondern tatsächlich einen
> Kitaplatz zur Verfügung stellen, entscheidet das Oberverwaltungsgericht.
Bild: Ein fünfter Becher wäre nicht schlecht: Berlinweit fehlen laut Senat 2.…
Nach dem Urteil, das Berlin zu mehr Kitaplätzen verpflichtet, gaben sich
die zuständigen Behörden am Freitag betont positiv. „Ich finde die
Entscheidung richtig“, sagte Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD). Das
Urteil mache erneut deutlich, dass die Bezirke alles tun müssten, um Plätze
zu vermitteln. Auch das Land sei in der Pflicht. Die Sprecherin von
Friedrichshain-Kreuzberg, Sara Lühmann, erklärte: „Es ist gut, dass für
Eltern und Bezirk Klarheit geschaffen wurde.“ Die Pankower Jugendstadträtin
Rona Tietje (SPD) sagte: „Kita ist mit dem Rechtsanspruch vergleichbar mit
Schule. Die Bezirke müssen in die Lage versetzt werden, diesen Anspruch
auch zu erfüllen.“
Am späten Donnerstagnachmittag hatte das Oberverwaltungsgericht ein
deutliches Urteil gefällt: Im Eilverfahren entschied es zugunsten zweier
Familien aus Pankow und Friedrichshain-Kreuzberg, die auf einen Kitaplatz
geklagt hatten. Es verpflichtete das Land Berlin, „den Antragstellern
jeweils einen Betreuungsplatz in angemessener Entfernung zu ihrer Wohnung
nachzuweisen“. Das Gericht setzte auch ein Ultimatum: Fünf Wochen haben die
Behörden Zeit, einen Platz für die Kinder zu organisieren.
Das Verwaltungsgericht war Ende Februar noch zu einem ganz anderen Schluss
gekommen: Es hatte die Anträge der Familien mit der Begründung abgelehnt,
in den Bezirken Pankow und Friedrichshain-Kreuzberg seien die Kapazitäten
erschöpft. Diese Entscheidung kassierte das Oberverwaltungsgericht nun und
berief sich dabei auf den seit 2013 geltenden Rechtsanspruch von Kindern ab
einem Jahr auf Betreuung. Dazu gehöre auch, die erforderlichen Kapazitäten
zu schaffen. „Fachkräftemangel und andere Schwierigkeiten entbinden nicht
von der gesetzlichen Pflicht, Kindern einen Betreuungsplatz anzubieten.“
Das Gericht hob zudem hervor, dass die Betreuung in räumlicher Nähe
stattfinden müsse. Die Eltern aus Pankow hatten zwar einen Platz vermittelt
bekommen. Die Fahrzeit dorthin betrage mit öffentlichen Verkehrsmitteln
aber mehr als 30 Minuten, das sei „nicht in angemessener Nähe zur Wohnung“.
Der Betreuungsplatz liege auch nicht auf dem Weg der Eltern zur Arbeit.
Nach dem Urteil forderte die FDP den Senat auf, zügig mehr Kitaplätze zu
schaffen. Sogar von den im Senat vertretenen Grünen kam Kritik: Um den
Rechtsanspruch umsetzen zu können, müsse sich strukturell etwas ändern, so
Landeschefin Nina Stahr. „Das Land darf die Verantwortung nicht auf die
Bezirke abwälzen, sondern muss selbst aktiv werden.“ Arbeitsbedingungen und
Bezahlung der ErzieherInnen müssten sich deutlich verbessern.
Der Senat hatte jüngst eingeräumt, dass mindestens 2.500 Betreuungsplätze
fehlen. Um akute Engpässe zu vermeiden, sollen Kita-Eigenbetriebe den
Jugendämtern freie Plätze melden, die diese dann an Eltern vermitteln,
heißt es aus der Bildungsverwaltung. Auch eine befristete Überbelegung von
Gruppen sei möglich, sagte Sprecherin Iris Brennberger. Nach „Ausschöpfung
aller anderen Mittel“ übernähmen die Behörden auch die Kosten einer private
Betreuung.
Bereits jetzt würden mehr Erzieherinnen und Erzieher ausgebildet, sagte
Brennberger. Sie gehe auch davon aus, dass deren Bezahlung in der nächsten
Tarifrunde verbessert werde. Daneben setzt der Senat auf Leute, die keine
Ausbildung haben, aber gerne in Kitas arbeiten würden. „Wenn wir schnell
Plätze haben wollen, die wir belegen können, brauchen wir die
Quereinsteiger.“
23 Mar 2018
## AUTOREN
Antje Lang-Lendorff
## TAGS
Kitaplätze
Gerichtsurteil
Oberverwaltungsgericht
Rechtsanspruch
Kinderbetreuung
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